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Arbeitslosigkeit und atypische Beschäftigung
Erwerbsarbeit und Erwerbseinkommen sind für die
überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor die
wichtigste Quelle zur Bestreitung des eigenen bzw.
familiären Lebensunterhalts. Auch die Systeme der sozialen
Sicherung knüpfen wesentlich an Erwerbsarbeit an.
In den letzten beiden Jahrzehnten zeigen sich am
österreichischen Erwerbsarbeitsmarkt einschneidende
Veränderungen. Diese werden ersichtlich an einer zunehmenden
Verbreitung des Phänomens Arbeitslosigkeit sowie an der
Verbreitung sogenannter atypischer Beschäftigungsformen wie
Teilzeit- und Leiharbeit, befristete, geringfügige und
scheinselbständige Beschäftigung. In den letzten Jahren
waren annähernd 720.000 Personen mindestens einmal im Jahr
erwerbslos, im Alter zwischen 19 und 24 Jahren war es jede/r
Dritte. Knapp ein Viertel ist langzeitarbeitslos. Die Verbreitung
atpischer Beschäftigungsformen hat quantitativ merkbar
zugenommen. Mit diesen Veränderungen am Arbeitsmarkt gehen
vermehrt Ausgrenzungs- und Verarmungsgefährdung einher. 1999
erhielten 30% jener Personen, die sich selbst als arbeitslos
bezeichneten, kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe. Ein
weiteres Problem stellen niedrige Leistungen dar. 1999 lagen 70%
der Arbeitslosengeldbezügen von Frauen unterhalb des
Ausgleichszulagenrichtsatzes zur Pensionsversicherung.
Solche Problemlagen setzen sich in Österreich in
unterschiedlichen Teilbereichen des Systems sozialer Sicherung
fort. Der österreichische Sozialstaat, obwohl breit
ausgebaut, verhindert weder Ausgrenzung noch Verarmung. Atypisch
Beschäftigte sind davon noch mehr betroffen.
Damit stellen sich für den österreichischen Sozialstaat
beträchtliche Herausforderungen. Diesen trägt aktuelle
Politik keineswegs Rechnung. Wo müßte angesetzt
werden? Es geht heute nicht primär um einen Umbau des
Sozialstaates in Richtung "mehr Eigenverantwortung" à la
neoliberale Vorstellungen sondern um inhaltliche Anpassungen und
Ergänzungen, die die materiellen Bedingungen schaffen, auf
denen sich individuelle Freiheit und soziale Chancengleichheit
erst entfalten können. Dazu gehört die Einführung
von Mindeststandards und die Öffnung des Zugangs zu
sozialstaatlichen Leistungen. Dies kann auf dem Weg geschehen,
dass die bestehenden Systeme der Sozialversicherung
beispielsweise um eine bedarfsorientierte Grundsicherung
ergänzt werden. Dadurch kann Armut etwa bei Arbeitslosigkeit
oder im Alter vermieden bzw. jedenfalls abgemildert werden.
Angesichts der einschneidenden Veränderungen in der
Arbeitswelt muß eine Zweiteilung in arbeitsrechtlich
geschützte und solche ohne diesen Schutz vermieden werden.
Grundlegende Rechte in Bezug auf Entlohnung, Arbeitszeit,
Arbeitsschutz und Qualifikation sind nicht teilbar.
Es geht insgesamt nicht um ein Verbot neuer Formen der
Erwerbstätigkeit. Es geht um eine sozial verträgliche
und gesamtgesellschaftlich sinnvolle Gestaltung derselben.
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G. Schmid &
K. Wörister
stellen zur Diskussion:
Grundeinkommen, Grundsicherung, Mindestsicherung
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