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Behindertenpolitik - Sozialpolitik
Die Behindertenpolitik in Österreich befindet sich in den
letzten Jahren in Stagnation. Weder auf der Ebene von
Gleichstellung (Antidiskriminierung) noch auf der Ebene
von sozialer Sicherung konnten Fortschritte erzielt
werden, zum Teil muss von Sozialabbau und Rücknahme
integrativer Politik gesprochen werden. Gleichstellung, soziale
Sicherung und regionale soziale Strukturierung sind die
Säulen einer gesellschaftlich integrativen
Behindertenpolitik, die behinderten Personen ein
selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Ziel der
Behindertenpolitik muss sein, dem Einzelnen mehr persönliche
Macht und behinderten Menschen als Gruppe mehr politische Macht
zu verschaffen (u.a. durch einklagbare Rechte).
Die Besteuerung der Unfallrenten ist eine direkte
Kürzung von Leistungen für behinderte Personen. Ein
kleinerer Teil der durch die Kürzung frei werdenden Mittel
sollte über die "Behindertenmilliarde" den
Arbeitsmarkt für behinderte Personen unterstützen, der
größere Teil ins allgemeine Budget zur Abdeckung des
"Null-Defizits" fließen. Die Politik, die hier gemacht
wird, folgt dem Prinzip "Teilen und Herrschen", behinderten
Personen Geld zu nehmen und einen kleinen Teil davon anderen
behinderten Personen zu geben.
Das Pflegegeld ist seit 1996 nicht mehr valorisiert, die
Stufe 1 ab Neueinstufung um 20 % gekürzt worden. Statt
über realistisch hohe Pflegegelder zu diskutieren, ist in
den letzten Jahren darüber nachgedacht worden, das
Pflegegeld in von sozialen Diensten gesteuerte "Sachleistungen"
umzuwandeln und damit alle Autonomie- und
Selbstbestimmungsvorstellungen der Betroffenen zu beenden.
Die Arbeitslosigkeit von behinderten Personen ist im
Vergleich zu nichtbehinderten Personen um ein vielfaches
höher. Die Statistiken charakterisieren die Situation aber
nur unvollkommen. Neue Modelle zur Arbeitsintegration auf
dem allgemeinen Arbeitsmark wurden in Österreich erst in
Ansätzen erarbeitet und umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem
"Recht auf Arbeit" muss - soweit "verwertbare" Arbeit
geleistet wird (interne und externe Dienstleistungen,
Industriearbeit usw.) - das Recht auf Entlohnung eingehalten
werden. Es ist zu überlegen, wie dies mit irgend einer Art
von einheitlicher Grundsicherung/ sozialer Sicherung
verbunden werden kann.
Es bestehen große Unterschiede im Umfang und Qualität
von Rehabilitationsleistungen der
Pensionsversicherungsträger und Krankenkassen. Nicht die
Ursache von Behinderung, sondern die Bedürfnisse von
behinderten Menschen sollten Maßstab für
Rehabilitationsleistungen sein.
Der größte Bedarf besteht aber nach Einrichtungen
für individuell unterstütztes Wohnen in eigenen
Wohnungen, um alternative Systeme zu bestehenden
Heimstrukturen zu schaffen.
Es gibt in Österreich keinen deutlichen politischen Willen
in Richtung Integration im Bereich Schule /
Berufsbildung:. Das existierende gesetzliche Eltern-Wahlrecht
auf schulische Integration ist in Österreich in der Praxis
stark auf ein Antragsrecht der Eltern eingeschränkt, es gibt
kein Recht auf Integration in den berufsbildenden Bereich und
keine vorbereitenden Schulversuche.
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