Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Behindertenpolitik - Sozialpolitik

Die Behindertenpolitik in Österreich befindet sich in den letzten Jahren in Stagnation. Weder auf der Ebene von Gleichstellung (Antidiskriminierung) noch auf der Ebene von sozialer Sicherung konnten Fortschritte erzielt werden, zum Teil muss von Sozialabbau und Rücknahme integrativer Politik gesprochen werden. Gleichstellung, soziale Sicherung und regionale soziale Strukturierung sind die Säulen einer gesellschaftlich integrativen Behindertenpolitik, die behinderten Personen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Ziel der Behindertenpolitik muss sein, dem Einzelnen mehr persönliche Macht und behinderten Menschen als Gruppe mehr politische Macht zu verschaffen (u.a. durch einklagbare Rechte).

Die Besteuerung der Unfallrenten ist eine direkte Kürzung von Leistungen für behinderte Personen. Ein kleinerer Teil der durch die Kürzung frei werdenden Mittel sollte über die "Behindertenmilliarde" den Arbeitsmarkt für behinderte Personen unterstützen, der größere Teil ins allgemeine Budget zur Abdeckung des "Null-Defizits" fließen. Die Politik, die hier gemacht wird, folgt dem Prinzip "Teilen und Herrschen", behinderten Personen Geld zu nehmen und einen kleinen Teil davon anderen behinderten Personen zu geben.

Das Pflegegeld ist seit 1996 nicht mehr valorisiert, die Stufe 1 ab Neueinstufung um 20 % gekürzt worden. Statt über realistisch hohe Pflegegelder zu diskutieren, ist in den letzten Jahren darüber nachgedacht worden, das Pflegegeld in von sozialen Diensten gesteuerte "Sachleistungen" umzuwandeln und damit alle Autonomie- und Selbstbestimmungsvorstellungen der Betroffenen zu beenden.

Die Arbeitslosigkeit von behinderten Personen ist im Vergleich zu nichtbehinderten Personen um ein vielfaches höher. Die Statistiken charakterisieren die Situation aber nur unvollkommen. Neue Modelle zur Arbeitsintegration auf dem allgemeinen Arbeitsmark wurden in Österreich erst in Ansätzen erarbeitet und umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem "Recht auf Arbeit" muss - soweit "verwertbare" Arbeit geleistet wird (interne und externe Dienstleistungen, Industriearbeit usw.) - das Recht auf Entlohnung eingehalten werden. Es ist zu überlegen, wie dies mit irgend einer Art von einheitlicher Grundsicherung/ sozialer Sicherung verbunden werden kann.

Es bestehen große Unterschiede im Umfang und Qualität von Rehabilitationsleistungen der Pensionsversicherungsträger und Krankenkassen. Nicht die Ursache von Behinderung, sondern die Bedürfnisse von behinderten Menschen sollten Maßstab für Rehabilitationsleistungen sein.

Der größte Bedarf besteht aber nach Einrichtungen für individuell unterstütztes Wohnen in eigenen Wohnungen, um alternative Systeme zu bestehenden Heimstrukturen zu schaffen.

Es gibt in Österreich keinen deutlichen politischen Willen in Richtung Integration im Bereich Schule / Berufsbildung:. Das existierende gesetzliche Eltern-Wahlrecht auf schulische Integration ist in Österreich in der Praxis stark auf ein Antragsrecht der Eltern eingeschränkt, es gibt kein Recht auf Integration in den berufsbildenden Bereich und keine vorbereitenden Schulversuche.