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Flüchtlinge
Flüchtlinge sind Menschen, die oft alles verloren haben,
was für uns selbstverständlich ist: ihr Zuhause, ihre
Angehörigen, ihren Besitz, ihre Arbeit, ihre Rechte, ihre
Freiheit. Sie sind daher ganz besonders auf den Schutz der
Menschenrechte und Unterstützung durch eine
Aufnahmegesellschaft angewiesen.
Die Aufnahme und der Schutz von Flüchtlingen wurde in der
jüngsten Vergangenheit von den reichen Ländern der Welt
immer mehr eingeschränkt. Im politischen und medialen
Diskurs hat der Begriff Solidarität eine neue Bedeutung
erlangt. Sie gilt nicht mehr vorwiegend den Betroffenen selbst,
gemeint ist vielmehr das Bemühen der Staaten, die
Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen
bestenfalls innerhalb der europäischen Union zu teilen, mehr
jedoch Flüchtlinge in Länder außerhalb der EU
abzuschieben. Die Kosten für den Unterhalt, die Betreuung,
für die Administration der Asylverfahren spielen als
Argument eine wesentliche Rolle. Zusätzlich wird die
Einreise von Flüchtlingen als Bedrohung der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit wahrgenommen, der mit
einem aufwendigen Grenzüberwachungssystem begegnet wird. Um
Flüchtling rasch wieder außer Landes schaffen zu
können, wird auch die Aushöhlung von
Rechtsschutzstandards in Kauf genommen.
Flüchtlinge haben in Österreich eine Reihe schwieriger
Situationen zu bewältigen:
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Die oft lange dauernde Unsicherheit über den Ausgang
ihres Asylverfahrens
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Schubhaft und drohende Abschiebung, wenn sie von
Sicherheitsorganen aufgegriffen wurden
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Sprachlosigkeit: fehlende kostenlose Deutschkurse für
AsylwerberInnen führen zu Unsicherheit,
Mißverständnissen und Abhängigkeit.
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Mittel- und Obdachlosigkeit: durch die Bundesbetreuung
für AsylwerberInnen wird nur knapp ein Drittel aller
Asylsuchenden mit dem Lebensnotwendigsten versorgt. Der Zugang zu
Sozialhilfe der Länder ist nicht in allen Bundesländern
gewährleistet, teilweise wird nur eine reduzierte
Sozialhilfe gewährt. Es fehlt eine gesetzliche Grundlage,
die das Recht auf Existenzsicherung sicherstellt. Österreich
ist der Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 1956 mit dem
Vorbehalt beigetreten, daß es unter "öffentliche
Unterstützungen und Hilfeleistungen" nur Zuwendungen aus der
öffentlichen Fürsorge versteht, nicht jedoch die in der
Genfer Flüchtlingskonvention geforderte gleiche Behandlung
in der öffentlichen Unterstützung und Hilfestellung wie
seinen eigenen Staatsbürgern.
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Überleben können viele Asylsuchende nur durch die
Hilfe caritativer Organisationen oder unerlaubte
Beschäftigung. Durch das
Ausländerbeschäftigungsgesetz wird zwar die Erteilung
einer Beschäftigungsbewilligung an einen Arbeitgeber nicht
ausgeschlossen, de facto bestehen für AsylwerberInnen als
Letztgereihte einer Vermittlungshierarchie kaum Chancen auf
legale Beschäftigung. Zudem kommen meist nur saisonal
befristete Arbeitsverhältnisse in wenigen Branchen in
Frage.
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AsylwerberInnen ohne Bundesbetreuung sind nicht
krankenversichert und haben daher ein höheres
Gesundheitsrisiko. Notwendige Behandlungen unterbleiben oder
werden wiederum nur durch private Initiative ermöglicht.
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Etliche Flüchtlinge haben Folter, Mißhandlung oder
traumatisierende Erlebnisse erlitten. Der Zugang zu
psychosozialer Betreuung und Therapie hängt wiederum von der
Krankenversicherung durch die Bundesbetreuung ab.
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Soziale Betreuung, die eine Orientierung in der neuer Umwelt
fördert, ist gänzlich von der Initiativen "Privater"
abhängig.
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Die Betreuung von AsylwerberInnen hat unter voller Achtung ihrer
Menschenrechte und der Berücksichtigung der besonderen
Bedürfnisse von Flüchtlingen zu erfolgen.
Der sozial- und arbeitsrechtliche Status verbessert sich zwar
mit der Asylgewährung, allerdings können bis dahin
Jahre vergehen, in denen AsylwerberInnen zur Untätigkeit
verurteilt und auf Almosen angewiesen sind. Integrative
Maßnahmen wie Deutschkurse, Berufsorientierung, Schulungen,
Beschäftigung müssen bereits während des
Asylverfahrens allen AsylwerberInnen zugänglich sein, weil
nur dadurch verhindert werden kann, daß Flüchtlinge in
das gesellschaftliche Abseits gedrängt werden.
Schutzbedürftigen ohne Asyl
(Non-refoulement-Flüchtlinge mit und ohne befristeter
Aufenthaltsberechtigung, Flüchtlinge aus Krisenregionen)
sind sozial- und arbeitsrechtlich schlechter gestellt als
Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wurde
(bewilligungspflichtige Beschäftigung, kein Zugang zum
gemeinnützigen Wohnbau, teilweise kein Zugang zum
Arbeitsmarkt, kein Recht auf Familienzusammenführung,...).
Eine Angleichung an den Status von Asylberechtigten ist dieses
Mehrklassensystem zu beenden.
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