Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Flüchtlinge

Flüchtlinge sind Menschen, die oft alles verloren haben, was für uns selbstverständlich ist: ihr Zuhause, ihre Angehörigen, ihren Besitz, ihre Arbeit, ihre Rechte, ihre Freiheit. Sie sind daher ganz besonders auf den Schutz der Menschenrechte und Unterstützung durch eine Aufnahmegesellschaft angewiesen.

Die Aufnahme und der Schutz von Flüchtlingen wurde in der jüngsten Vergangenheit von den reichen Ländern der Welt immer mehr eingeschränkt. Im politischen und medialen Diskurs hat der Begriff Solidarität eine neue Bedeutung erlangt. Sie gilt nicht mehr vorwiegend den Betroffenen selbst, gemeint ist vielmehr das Bemühen der Staaten, die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen bestenfalls innerhalb der europäischen Union zu teilen, mehr jedoch Flüchtlinge in Länder außerhalb der EU abzuschieben. Die Kosten für den Unterhalt, die Betreuung, für die Administration der Asylverfahren spielen als Argument eine wesentliche Rolle. Zusätzlich wird die Einreise von Flüchtlingen als Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wahrgenommen, der mit einem aufwendigen Grenzüberwachungssystem begegnet wird. Um Flüchtling rasch wieder außer Landes schaffen zu können, wird auch die Aushöhlung von Rechtsschutzstandards in Kauf genommen.

Flüchtlinge haben in Österreich eine Reihe schwieriger Situationen zu bewältigen:

Die oft lange dauernde Unsicherheit über den Ausgang ihres Asylverfahrens

Schubhaft und drohende Abschiebung, wenn sie von Sicherheitsorganen aufgegriffen wurden

Sprachlosigkeit: fehlende kostenlose Deutschkurse für AsylwerberInnen führen zu Unsicherheit, Mißverständnissen und Abhängigkeit.

Mittel- und Obdachlosigkeit: durch die Bundesbetreuung für AsylwerberInnen wird nur knapp ein Drittel aller Asylsuchenden mit dem Lebensnotwendigsten versorgt. Der Zugang zu Sozialhilfe der Länder ist nicht in allen Bundesländern gewährleistet, teilweise wird nur eine reduzierte Sozialhilfe gewährt. Es fehlt eine gesetzliche Grundlage, die das Recht auf Existenzsicherung sicherstellt. Österreich ist der Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 1956 mit dem Vorbehalt beigetreten, daß es unter "öffentliche Unterstützungen und Hilfeleistungen" nur Zuwendungen aus der öffentlichen Fürsorge versteht, nicht jedoch die in der Genfer Flüchtlingskonvention geforderte gleiche Behandlung in der öffentlichen Unterstützung und Hilfestellung wie seinen eigenen Staatsbürgern.

Überleben können viele Asylsuchende nur durch die Hilfe caritativer Organisationen oder unerlaubte Beschäftigung. Durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz wird zwar die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an einen Arbeitgeber nicht ausgeschlossen, de facto bestehen für AsylwerberInnen als Letztgereihte einer Vermittlungshierarchie kaum Chancen auf legale Beschäftigung. Zudem kommen meist nur saisonal befristete Arbeitsverhältnisse in wenigen Branchen in Frage.

AsylwerberInnen ohne Bundesbetreuung sind nicht krankenversichert und haben daher ein höheres Gesundheitsrisiko. Notwendige Behandlungen unterbleiben oder werden wiederum nur durch private Initiative ermöglicht.

Etliche Flüchtlinge haben Folter, Mißhandlung oder traumatisierende Erlebnisse erlitten. Der Zugang zu psychosozialer Betreuung und Therapie hängt wiederum von der Krankenversicherung durch die Bundesbetreuung ab.

Soziale Betreuung, die eine Orientierung in der neuer Umwelt fördert, ist gänzlich von der Initiativen "Privater" abhängig.


Die Betreuung von AsylwerberInnen hat unter voller Achtung ihrer Menschenrechte und der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingen zu erfolgen.

Der sozial- und arbeitsrechtliche Status verbessert sich zwar mit der Asylgewährung, allerdings können bis dahin Jahre vergehen, in denen AsylwerberInnen zur Untätigkeit verurteilt und auf Almosen angewiesen sind. Integrative Maßnahmen wie Deutschkurse, Berufsorientierung, Schulungen, Beschäftigung müssen bereits während des Asylverfahrens allen AsylwerberInnen zugänglich sein, weil nur dadurch verhindert werden kann, daß Flüchtlinge in das gesellschaftliche Abseits gedrängt werden.

Schutzbedürftigen ohne Asyl (Non-refoulement-Flüchtlinge mit und ohne befristeter Aufenthaltsberechtigung, Flüchtlinge aus Krisenregionen) sind sozial- und arbeitsrechtlich schlechter gestellt als Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wurde (bewilligungspflichtige Beschäftigung, kein Zugang zum gemeinnützigen Wohnbau, teilweise kein Zugang zum Arbeitsmarkt, kein Recht auf Familienzusammenführung,...). Eine Angleichung an den Status von Asylberechtigten ist dieses Mehrklassensystem zu beenden.