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Frauen
Sozialpolitik entschärft nicht nur soziale Notlagen, sie gibt auch Rahmenbedingungen vor: Für die Arbeitsverhältnisse, für Bildungschancen, für die Gestaltung von Geschlechterbeziehungen.
Die Regelungen des momentan bestehenden Sozialstaates knüpfen am Normalarbeitsverhältnis mit einer durchgängigen Erwerbsbiographie und an der Kleinfamilie an. Die Leistungen aus der Sozialversicherung folgen weitgehend dem Prinzip der Standarderhaltung.
Die gesellschaftliche Arbeitsteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit führt dazu, daß Frauen oft weder ein Normalarbeitsverhältnis, noch eine durchgängige Erwerbsbiographie haben. Innerhalb der Sphäre der Erwerbsarbeit verdienen Frauen weniger als Männer. Gründe dafür sind unter anderem ein branchenspezifisches Lohngefälle und Karrierehindernisse für Frauen.
Aufgrund der Veränderungen in den Partnerschaftsbeziehungen gewährleistet die Ehe heute keine ausreichende soziale Absicherung für alle Frauen. Die zweite Schiene, über die sozialstaatliche Absicherung funktioniert, die Ehe, ist zu prekär geworden. Darüber hinaus entspricht ein Modell, das auf persönlichen Abhängigkeiten basiert nicht zeitgemäßen Vorstellungen von Lebensentwürfen.
Weichenstellungen für einen Sozialstaat, der modernen Lebensformen von Frauen und Männern gerecht wird, müssen an der Balance zwischen Erwerbs- und anderer Arbeit anknüpfen.
In einem Sozialstaat, der Frauen und Männern gerecht werden soll, geht es daher um:
| Rahmenbedingungen, die Benachteiligungen von Frauen und ihre Ursachen bekämpfen und überwinden helfen
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| gesellschaftliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern
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| eigene soziale Absicherung für alle Frauen, was die Berücksichtigung von Arbeitsmarkt- und Verdienstchancen und der Lebenssituationen, Ausgangsbedingungen und Berufsverläufe von Frauen in den Sicherungssystemen voraussetzt;
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| berufliche Gleichstellung, Verbesserung der Chancen von Frauen in Erziehungs- und Bildungswesen und Wissenschaft durch gezielte Förderung und dementsprechende gesetzliche Grundlagen und Maßnahmen, die die Umsetzung sicherstellen;
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| das Vorhandensein der benötigten öffentlichen sozialen Einrichtungen und Dienste (Bildung, Gesundheitswesen, soziale Infrastruktur generell und für Kranke und Pflegebedürftige oder zur Betreuung von Klein- und Schulkindern,) sodass alle sie in gleicher, bestmöglicher Qualität nutzen können, unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen oder dem der EhepartnerIn.
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| Beratungsstellen in ganz Österreich, die sich mit spezifischen Problemen und Bedürfnissen von Frauen und Mädchen auseinandersetzen und ihnen zur Seite stehen - dies auch in Bezug auf Gewalt und sexuelle Belästigung;
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| Förderung frauenspezifischer Gesundheitszentren, Einrichtungen und Spitalsabteilungen, die eine bestmögliche Versorgung mit den Mitteln und Möglichkeiten moderner Medizin garantieren.
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