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Gesundheitspolitik

Die Behauptung, der freie Markt regle alles vortrefflich, der Staat sei als Unternehmer ein Versager, stimmt für die Organisation eines Gesundheitssystems nicht, das für alle gesellschaftlichen Schichten offen und benützbar und für alle Probleme der Gesundheitssicherung zuständig ist.

Die österreichische Gesundheitssicherung, eine Kombination aus halbstaatlich-obligatem System und aus gedachter Selbstverwaltung der Versicherten, hat den Wettbewerb "Markt versus Staat" längst entschieden: 99 Prozent der Bevölkerung sind versichert, haben Anspruch auf Versicherungsleistungen. Es gibt, was die Kosten - Nutzenanalyse betrifft, nur wenige Gesundheitssicherungssysteme, die dem hierzulande bestehenden System überlegen wären. Am ehesten noch das kanadische System. Es ist daher gesundheitspolitisch klug und ökonomisch vertretbar, dieses System aus- und umzubauen, nicht abzubauen. Es ist Aufgabe der Politik, die hierfür notwendigen Mittel bereitzustellen. Die derzeit aufgewendeten 8,2 Prozent des Bruttonationalprodukts sind absolut vertretbar, bedenkt man die Qualität der erbrachten Leistungen und den Nutzen für alle Bürger dieses Landes. Kanada wendet 9,2 Prozent auf, die Schweiz 10,4 Prozent, Deutschland 10,6 Prozent, Amerika gar 13 Prozent und finanziert damit nur eine Zweiklassenmedizin.

Ursprünglich wurde das Gesundheitssicherungssystem über Beiträge und Steuern finanziert. In den letzten drei Jahrzehnten wurden zusätzlich zahlreiche Selbstbehalte eingeführt, die in bestimmten Versorgungsbereichen nahezu die volle Höhe der aufgetretenen Kosten ausmachen. Patienten zahlen somit auf einem dritten Weg "Eintrittskosten" in das Gesundheitssystem. Einmal über Beiträge, einmal über Steuern, einmal über Selbstbehalte. Anzahl und Höhe der Selbstbehalte sind ungleich verteilt. Jede Krankenversicherung legt ihre Selbstbehalte fest, die Versicherten haben kein Einspruchsrecht.

Wir fordern den vollkommenen Abbau derartiger Selbstbehalte und die Rückführung der Finanzierung auf Beiträge und Steuern. Dies vor allem deshalb, weil die Ausweitung der Finanzierung über Selbstbehalte zu einer Auflösung des Sozialpakts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt. Denn Beitragsleistungen erfolgten grundsätzlich durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zum Beispiel in der Krankenversicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung erfolgte bisher die Finanzierung der Behandlung, Rehabilitation und der Berentung ausschließlich aus Beiträgen des Arbeitgebers. Dies deswegen, da der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung auf direkte Rechtsansprüche an den Arbeitgeber und dabei auf bestimmte weiterreichende Ansprüche "verzichtet". Arbeitsunfälle werden aber auch dann - und zwar ohne Einschränkung - entschädigt, wenn sie auf Eigenverschulden eines Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Arbeitgeber werden wiederum auf unterster Verschuldensebene völlig haftungsfrei gestellt. Das betrifft an die 90 Prozent aller Fälle. Erst ab grober Fahrlässigkeit haften sie gegenüber dem Sozialversicherungsträger. Diese Regeln belegen die Ausgewogenheit des Systems.

Eine Aufkündigung oder Aufweichung dieses Sozialpakts darf nicht hingenommen werden.

Krankheit und Invalidität sind, entgegen der häufig vertretenen ärztlichen Meinung, in der Regel nicht durch persönliches Fehlverhalten verursacht. Die "Selbstschuldtheorie" ist falsch, wenngleich eine grundsätzliche Verantwortung für die eigene Gesundheit nicht geleugnet werden soll. Natürlich bestimmt das Gesundheitsverhalten die Lebenserwartung. Nur, auch die Organisation einer gesunden Lebensweise ist weitgehend von Bildung und Einkommen abhängig, ist schichtspezifisch. Die im Vordergrund stehenden "Killerkrankheiten" - coronare Herzkrankheiten, Lungen- und Brustkrebs, Asthma oder Arthrose, die Psychosen - sind als Zivilisationsschäden, als gesellschaftlich verursachtes Körper- oder Seelenunglück zu sehen. Selbst Suchtverhalten, Bewegungsarmut oder Übergewicht sind nicht Ergebnis eines langgehegten subjektiven Wunsches. Die Auffassung, wonach Krankheiten ausschließlich durch risikoträchtige Körperzustände (Hochdruck, Cholesterinwert, Blutzuckerwert) oder risikoträchtige Lebensgewohnheiten (Bewegungarmut, Überernährung, Alkoholgenuss, Nikotinmissbrauch) verursacht werden, ist wissenschaftlich unhaltbar. Ätiologisch bedeutsam sind die überaus risikoträchtigen Organisationsprinzipien der Gesellschaft: Arbeit, Wohnen, Verkehr, Umweltfaktoren. Diese Verursachungsfaktoren aus dem Produktions- und Reproduktionssektor werden meist ausgeblendet. Da die wichtigen und lebensverkürzenden Erkrankungen also gesellschaftlich verursacht werden, ist eine Individualisierung von Krankheit unzulässig. Auch die Kosten einer Heilbehandlung oder Invalidisierung dürfen nicht individualisiert werden, sondern bedürfen einer solidarischen Lösung durch die Gesellschaft.








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von Dr. Werner Vogt




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zur Diskussion gestellt von:
Univ. Prof. Dr. H. Barta,
Dr. S. Oberhauser & Dr. W. Vogt