|
|
Gesundheitspolitik
Die Behauptung, der freie Markt regle alles vortrefflich, der
Staat sei als Unternehmer ein Versager, stimmt für die
Organisation eines Gesundheitssystems nicht, das für alle
gesellschaftlichen Schichten offen und benützbar und
für alle Probleme der Gesundheitssicherung zuständig
ist.
Die österreichische Gesundheitssicherung, eine Kombination
aus halbstaatlich-obligatem System und aus gedachter
Selbstverwaltung der Versicherten, hat den Wettbewerb "Markt
versus Staat" längst entschieden: 99 Prozent der
Bevölkerung sind versichert, haben Anspruch auf
Versicherungsleistungen. Es gibt, was die Kosten - Nutzenanalyse
betrifft, nur wenige Gesundheitssicherungssysteme, die dem
hierzulande bestehenden System überlegen wären. Am
ehesten noch das kanadische System. Es ist daher
gesundheitspolitisch klug und ökonomisch vertretbar, dieses
System aus- und umzubauen, nicht abzubauen. Es ist Aufgabe der
Politik, die hierfür notwendigen Mittel bereitzustellen. Die
derzeit aufgewendeten 8,2 Prozent des Bruttonationalprodukts sind
absolut vertretbar, bedenkt man die Qualität der erbrachten
Leistungen und den Nutzen für alle Bürger dieses
Landes. Kanada wendet 9,2 Prozent auf, die Schweiz 10,4 Prozent,
Deutschland 10,6 Prozent, Amerika gar 13 Prozent und finanziert
damit nur eine Zweiklassenmedizin.
Ursprünglich wurde das Gesundheitssicherungssystem
über Beiträge und Steuern finanziert. In den letzten
drei Jahrzehnten wurden zusätzlich zahlreiche Selbstbehalte
eingeführt, die in bestimmten Versorgungsbereichen nahezu
die volle Höhe der aufgetretenen Kosten ausmachen. Patienten
zahlen somit auf einem dritten Weg "Eintrittskosten" in das
Gesundheitssystem. Einmal über Beiträge, einmal
über Steuern, einmal über Selbstbehalte. Anzahl und
Höhe der Selbstbehalte sind ungleich verteilt. Jede
Krankenversicherung legt ihre Selbstbehalte fest, die
Versicherten haben kein Einspruchsrecht.
Wir fordern den vollkommenen Abbau derartiger Selbstbehalte und
die Rückführung der Finanzierung auf Beiträge und
Steuern. Dies vor allem deshalb, weil die Ausweitung der
Finanzierung über Selbstbehalte zu einer Auflösung des
Sozialpakts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt.
Denn Beitragsleistungen erfolgten grundsätzlich durch
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zum Beispiel in der
Krankenversicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer
Berufserkrankung erfolgte bisher die Finanzierung der Behandlung,
Rehabilitation und der Berentung ausschließlich aus
Beiträgen des Arbeitgebers. Dies deswegen, da der
Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer
Berufserkrankung auf direkte Rechtsansprüche an den
Arbeitgeber und dabei auf bestimmte weiterreichende
Ansprüche "verzichtet". Arbeitsunfälle werden aber auch
dann - und zwar ohne Einschränkung - entschädigt, wenn
sie auf Eigenverschulden eines Arbeitnehmers
zurückzuführen sind. Arbeitgeber werden wiederum auf
unterster Verschuldensebene völlig haftungsfrei gestellt.
Das betrifft an die 90 Prozent aller Fälle. Erst ab grober
Fahrlässigkeit haften sie gegenüber dem
Sozialversicherungsträger. Diese Regeln belegen die
Ausgewogenheit des Systems.
Eine Aufkündigung oder Aufweichung dieses Sozialpakts darf
nicht hingenommen werden.
Krankheit und Invalidität sind, entgegen der häufig
vertretenen ärztlichen Meinung, in der Regel nicht durch
persönliches Fehlverhalten verursacht. Die
"Selbstschuldtheorie" ist falsch, wenngleich eine
grundsätzliche Verantwortung für die eigene Gesundheit
nicht geleugnet werden soll. Natürlich bestimmt das
Gesundheitsverhalten die Lebenserwartung. Nur, auch die
Organisation einer gesunden Lebensweise ist weitgehend von
Bildung und Einkommen abhängig, ist schichtspezifisch. Die
im Vordergrund stehenden "Killerkrankheiten" - coronare
Herzkrankheiten, Lungen- und Brustkrebs, Asthma oder Arthrose,
die Psychosen - sind als Zivilisationsschäden, als
gesellschaftlich verursachtes Körper- oder
Seelenunglück zu sehen. Selbst Suchtverhalten,
Bewegungsarmut oder Übergewicht sind nicht Ergebnis eines
langgehegten subjektiven Wunsches. Die Auffassung, wonach
Krankheiten ausschließlich durch risikoträchtige
Körperzustände (Hochdruck, Cholesterinwert,
Blutzuckerwert) oder risikoträchtige Lebensgewohnheiten
(Bewegungarmut, Überernährung, Alkoholgenuss,
Nikotinmissbrauch) verursacht werden, ist wissenschaftlich
unhaltbar. Ätiologisch bedeutsam sind die überaus
risikoträchtigen Organisationsprinzipien der Gesellschaft:
Arbeit, Wohnen, Verkehr, Umweltfaktoren. Diese
Verursachungsfaktoren aus dem Produktions- und
Reproduktionssektor werden meist ausgeblendet. Da die wichtigen
und lebensverkürzenden Erkrankungen also gesellschaftlich
verursacht werden, ist eine Individualisierung von Krankheit
unzulässig. Auch die Kosten einer Heilbehandlung oder
Invalidisierung dürfen nicht individualisiert werden,
sondern bedürfen einer solidarischen Lösung durch die
Gesellschaft.
|
|
10 neue Thesen zur
Österreichischen
Gesundheitspolitik
von Dr. Werner Vogt
|
|
|
|
Thesen zur
Österreichischen
Gesundheitspolitik
zur Diskussion gestellt von:
Univ. Prof. Dr. H. Barta,
Dr. S. Oberhauser &
Dr. W. Vogt
|
|
|
|