|
|
Kinder - Jugend
Kinder und Jugendliche werden in Österreich - sofern sie nicht als zahlungskräftige Konsumenten angesprochen werden - vorwiegend als Bestandteil von Familien, der Elternfamilie, definiert. Ihre eigenständigen Interessen, deren Befriedigung in hohem Maße über gesellschaftliche Strukturen gesteuert wird, geraten oft ins Hintertreffen. Kinder und Jugendliche werden nicht als handlungsmächtige Subjekte des politischen Geschehens wahrgenommen, da ihnen das Wahlrecht und die Möglichkeit des Lobbying fehlt. Die UN-Kinderrechtskonvention 1989 hat Kindern- und Jugendlichen Bürgerrechte zuerkannt, die für Erwachsene bereits seit langer Zeit selbstverständlich waren. Das ist die Voraussetzung für die Emanzipation der Kinder von familiären Anhängseln und Objekten behördlicher Verfügungen zu Rechtssubjekten und Trägern individueller Menschenrechte. Die Politik muss Antworten auf die gesellschaftliche Rücksichtslosigkeit gegenüber jungen Menschen finden und vermehrte Partizipation von Kindern und Jugendlichen durchsetzen z.B. durch
Erweiterung der Handlungsspielräume der Kinder- und Jugendanwaltschaften, Senkung des Wahlalters, Förderung der experimentellen Formen der Kinder- und Jugendpartizipation (Kinder- und Jugendgemeinderäte, Partizipation im Bereich der Jugendarbeit etc.).
Bei der Diskussion um
Kinderbetreuungseinrichtungen ist es notwendig, die suggestive Kraft des Terminus "Wahlmöglichkeit" zu entzaubern: Kinderbetreuung ist nicht mit technischen Versorgungsleistungen wie Stromlieferung oder Telefonanschluss zu vergleichen. Gefragt sind beständige, zuverlässige und qualitätsvolle Angebote. Dienste der Kinderbetreuung sind primär als Dienste für Kinder und nicht für Eltern zu gestalten. Integration soll zum Leitgedanken der Organisationsstruktur der Lebenswelten junger Menschen werden:
Vermeidung sozialer Segmentierung und Förderung der Integration von Kindern mit Behinderung und von MigrantInnen. Zu fordern ist der Ausbau der Tagesbetreuungsangebote in den ersten beiden Lebensjahren (hier liegt Österreich weit unter dem europäischen Durchschnitt) sowie ein allgemeiner Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Kindergartenplatz bundesweit ab dem 3. Lebensjahr.
Ganztägige Schulformen sind auszubauen (bei gleichzeitiger Veränderung der Organisationskultur - Abbau von Hierarchie und Rigidität ). Die vertikale Gliederung des österreichischen Schulsystems (Volks- und Hauptschule, Sonderschule, AHS) soll aufgehoben werden. Die Integration behinderter Kinder muss zu einem durchsetzbaren Rechtsanspruch gemacht werden.
Urbanistik, Regional- und Verkehrsplanung haben für eine kindgerechte Gestaltung des öffentlichen Raums Sorge zu tragen.
Aufgabe der Politik ist es, auf die Verfügbarkeit nicht-kommerzieller Freizeitangebote zu achten.
Dort, wo soziale oder individuelle Bedingungen zur Benachteiligung, Gefährdung oder Hilflosigkeit von jungen Menschen führen, müssen gesellschaftliche Institutionen dafür sorgen, dass altersadäquate Hilfsangebote zur Verfügung stehen und leicht zugänglich sind. Diese Hilfen dürfen nicht individueller oder karitativer Initiative überlassen werden.
|
|
Kinder und Jugendpolitik
zur Diskussion gestellt von:
Helmut Wintersberger und Ernst Berger
|
|
|
|