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MigrantInnen

Deutschkenntnisse - wie dies in letzter Zeit von Politikern ultimativ gefordert wird - sind nicht der wesentliche Teil von Integration. Denn auch MigrantInnen, die über ausgezeichnete Deutschkenntnisse verfügen, sind in hohem Maße benachteiligt. Integration beruht vielmehr auf dem Besitz von gesellschaftlichen und politischen Rechten, die ihnen in Österreich konsequent versagt werden. Integration bedeutet: Wahlrecht sowie Zugang zu Ressourcen wie Wohnungen, Arbeit und Medien.

Auf dem Wohnungsmarkt sind MigrantInnen extrem benachteiligt und erhalten beispielsweise in Wien keine Gemeindewohnungen, sofern sie keine österreichischen StaatsbürgerInnen sind; so leben 60% der türkischen und 55% der ex-jugoslawischen StaatsbürgerInnen in Substandardwohnungen und zahlen dafür wesentlich mehr Miete als InländerInnen.

Auch auf dem Arbeitsmarkt sind MigrantInnen grundsätzlichen Ungleichheiten ausgesetzt: Die meisten der ausländischen ArbeitnehmerInnen arbeiten in den Bereichen Reinigungsdienste und Hausbesorgerarbeiten. Der zweitwichtigste Sektor ist die Baubranche und der Fremdenverkehr. Sie üben häufig Jobs aus, die auf Grund der Gesundheitsbelastungen, Arbeitszeiten und der Bezahlung InländerInnen wenig attraktiv erscheinen. Außerdem sind ausländische ArbeitnehmerInnen auch wesentlich häufiger als österreichische StaatsbürgerInnen von Wochenendarbeit, Nachtarbeit und Schichtarbeit betroffen.

Auch vom zentralen demokratischen Recht der Teilnahme an Wahlen sind MigrantInnen grundsätzlich ausgeschlossen. Österreich ist hinsichtlich der Möglichkeiten politischer Partizipation von MigrantInnen das Schlusslicht der Europäischen Union: EU-BürgerInnen besitzen das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene (in Wien nur auf Ebene der Bezirksvertretungen). "Drittstaatsangehörigen" aber, die die überwältigende Mehrheit der ausländischen Wohnbevölkerung in Österreich stellen, werden das aktive wie das passive Wahlrecht auf Bundes, Landes-, und Gemeindeebene ebenso verweigert, wie das passive Wahlrecht bei Betriebsrats- und Kammerwahlen. Gleiches gilt für die Arbeiter-, Handels-, Landwirtschafts- und Ärztekammer.

Der Zugang zu Massenmedien ist für MigrantInnen - von Ausnahmen wie freie Radios, Internet etc. abgesehen - nahezu unmöglich. Es gibt keine Integration in die Mainstreamprogramme - weder vor noch hinter der Kamera oder dem Mikrofon.

Insgesamt ist es zynisch, Integration als Bringschuld gerade bei jenen Menschen einzufordern, die fast in allen Bereichen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind.

Notwendige integrationspolitische Maßnahmen sind:

Das allgemeine Wahlrecht für Dirttstaatsangehörige

Das passive Wahlrecht bei Betriebsrats-, Arbeiterkammer- und Hochschülerschaftswahlen

Zugang zu allen Berufen im öffentlichen Sektor

Gezielte Personalzusammensetzungs- und Förderungspläne zugunsten diskriminierter Minderheiten

Zugang zu Wohnungen im öffentlichen Wohnbau und zu Wohnbauförderungen

Gleichstellung bei allen Sozialleistungen

Arbeitsbewilligungen für Flüchtlinge

Erleichterungen bei der Staatsbürgerschaftsvergabe sowie Forcierung eines Wohnbürgerschaftsrechts

Leitungsfunktionen für MigrantInnen im Integrationsbereich

Gesetzliche Bestimmungen zur Nicht-Diskiminierung für MigrantInnen