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Pensionen
Der Ausbau des österreichischen Sozialstaates in den Nachkriegsjahrzehnten hatte zur Konsequenz, dass heute die meisten Erwerbstätigen Anspruch auf Leistungen aus dem öffentlichen Pensionssystem. haben. Der Aufwand für Alters- und Invaliditätspensionen liegt in Österreich im und der für die Hinterbliebenversorgung über dem Durchschnitt der EU-Staaten. Das öffentliche Pensionssystem Österreichs ist eines der leistungsfähigsten. Es sichert eine akzeptable Altersversorgung in erster Linie für jene, die vollzeitig und dauerhaft beschäftigt sind. Gegenwärtig beziehen rund 2 Mio. Menschen eine Pension aus den verschiedenen Pensionssystemen.
Seit einiger Zeit haben demografische Horrorszenarien Konjunktur. Tatsächlich wird sich das quantitative Verhältnis zwischen der Bevölkerung im Erwerbsalter und den Alten deutlich "verschlechtern". Allerdings muß sich diese Veränderung der Altersstruktur nicht im selben Ausmaß in der Pensionsbelastungsquote (das ist das Verhältnis zwischen der Zahl der Pensionsansprüche und der Zahl der Versicherten) niederschlagen, die für die Finanzierung im Rahmen des Umlageverfahrens ausschlaggebend ist. Unter der Voraussetzung, dass Österreich bis 2030 die heutige Erwerbsbeteiligung von Dänemark oder Norwegen erreicht, wird sich die Pensionslastquote in den nächsten 30 Jahren bei weitem nicht so ungünstig entwickeln, wie dies einzelne Szenarien vermitteln. Die Entwicklung wäre deutlich besser als in den letzten 30 Jahren. Berücksichtigt man darüber hinaus auch noch das zu erwartende BIP-Wachstum, erscheint die Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten überhaupt nicht mehr dramatisch. Bei einem angenommenen jährlichen Wirtschaftswachstum von 2% real, würde das BIP zwischen 2000 und 2030 um 81% steigen, während die Gesamtbevölkerung nach den aktuellen Prognosen nur um rund 3% steigt.
Die neoliberale Offensive zum Rück- bzw. Abbau des Sozialstaates, die die gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen im letzten Jahrzehnt dominierte, hinterläßt auch in der Pensionsversicherung ihre Spuren: das System sei nicht mehr finanzierbar. Angesagt wird mehr Privat und mehr Eigenvorsorge in der Altersversorgung. Konsequenzen der angepeilten neoliberalen Veränderungen bestehen in Leistungskürzungen zum einen, in der Entlastung der Betriebe zum anderen. Zugleich wird der Ausbau einer zweiten und dritten Säule forciert, die sich - wie Beispiele in anderen Staaten zeigen - durch besonders hohe Verwaltungskosten auszeichnen. In der zweiten (betrieblichen) Säule der Alterssicherung in Form von Betriebspensionen und in der dritten Säule (Privatversicherung) gibt es meist keine bzw. wenn überhaupt nur schwach ausgeprägte Solidarelemente: so werden etwa Zeiten, in denen keine Beiträge entrichtet werden können nicht leistungswirksam.
Die Frage der Finanzierung, die heute die öffentliche Debatte um die Pensionsversicherung bestimmt, ist nicht bloß eine ökonomische, sondern wesentlich auch eine politische. Entscheidend ist, ob sich die Gesellschaft ein starkes und solidarisches Pensionssystem weiterhin leisten will oder nicht. Im Hinblick auf die Finanzierung gilt es allerdings zu hinterfragen, ob der traditionelle Finanzierungsmechanismus, nämlich Löhne und Gehälter als Basis für die Beitragsleistung, ausreicht. Eine langfristige Absicherung wird eine Veränderung der derzeitigen Finanzierungsbasis erfordern. Beispielsweise würde eine Wertschöpfungsabgabe die Finanzierungsprobleme verringern.
Neben der Sicherung der Finanzierung steht heute ebenso die Sicherung der Qualität des Pensionssystems an. Es bestehen Lücken im System, die an Ausgrenzung und Verarmung und insbesondere auch in der unzulänglichen Versorgung von Frauen ablesbar sind: so haben derzeit 4 von 10 Frauen im Alter keine eigene Pension; die neuen Eigenpensionen der Frauen sind im Schnitt nur halb so hoch wie jene der Männer. Angesichts dessen und der erwartbaren Veränderungen am Erwerbsarbeitsmarkt in Richtung Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen, der Veränderungen in den familiären Konstellationen und in der demografischen Zusammensetzung der Bevölkerung bedarf das bestehende Pensionssystem einer inhaltlichen Ergänzung: mit Zielrichtung der Verhinderung von Ausgrenzung, Verarmung und oft entwürdigender ökonomischer Abhängigkeit der Frauen von ihren Partnern. Wege dazu sind die Einführung einer Grundpension für alle oder eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter, die den Zugang zum Leistungssystem erweitert und zugleich in diesem einen verbindlichen Mindeststandard verankert. Dies liefe auch auf eine geänderte Verteilung der Leistungen: von Männern zu Frauen, von der Witwenversorgung zur eigenständigen Absicherung, von sehr hohen zu niedrigen Pensionen hinaus.
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