Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Sport und soziale Gerechtigkeit

Die Relevanz des Sports als - auch ökonomisch relevanter - Gesellschaftsbereich für die Diskussion um den Sozialstaat resultiert aus zwei wichtigen gesellschaftlichen Funktionen:

a) Sport ist ein wesentlicher Faktor der Gesundheitsförderung mit allen daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Konsequenzen.
b) Sport dient der Förderung sozialer Kontakte: kooperative Freizeitaktivitäten, die auch die Möglichkeiten der Überwindung sozialer Grenzen bietet (integrative Funktion für unterschiedliche soziale Schichten etc.)

Diese Funktionen können nur erfüllt werden, wenn der Zugang für alle gewährleistet ist. Die Entwicklungen der letzten Jahre führten in andere Richtungen: Entstehung von Fitness-Studios, Bau von Golfplätzen - hier bestehen finanzielle Barrieren, die nach sozialen Kriterien selektieren. Auch die Privatisierung von Sportanlagen (Hallenbäder, Eislaufplätze etc.) schränkt durch die Steigerung der Eintrittspreise den Zugang nach sozialen Kriterien ein - der Zugang für alle bleibt nicht gewährleistet! Soziale Randgruppen (u.a. auch behinderte Menschen) sind von derartigen Entwicklungen besonders betroffen.

Um die gesellschaftlichen Funktionen des Sports zu sichern, darf die öffentliche Förderung nicht auf den Leistungssport beschränkt sein, sondern muss auch und vor allem den Breiten- und Gesundheitssport (Trendsportarten, Seniorensport, Behindertensport etc.) umfassen. Diese Bereiche des Sports werden derzeit nicht über Fachverbände, sondern über Dachverbände realisiert. Der derzeit politisch geführte Kampf gegen die Dachverbände bedeutet eine Gefährdung des Breitensports!

Daraus resultieren folgende zentrale Gesichtspunkte für die Diskussion um eine sozialstaatlich orientierte Sportpolitik:

Förderung der aktiven Sportausübung (Errichtung und Betrieb von Sportanlagen) ist ein gesellschaftliches Anliegen.

Betriebswirtschaftliche Kriterien können nicht das zentrale Prinzip für den Betrieb öffentlicher Sportanlagen sein.

Die öffentliche Sportförderung darf nicht auf die Errichtung von Großanlagen für publikumswirksame Sportarten (z.B. Fußballstadien) konzentriert werden. Alternative Förderungskonzepte müssen die Errichtung von Mehrzweckanlagen für die Ausübung von Breitensport und Gesundheitssport umfassen.

Die öffentliche Sportförderung darf nicht auf die Finanzierung von Großevents orientiert werden, sondern auf die Ermöglichung regelmäßiger Bewegungsmöglichkeiten für viele Menschen.

"Gleicher Zugang zu Sportmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen" - dies sollte der Grundsatz einer sozialorientierten Sportpolitik sein.