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Wohnungspolitik
Ein geordneter und sozialer Wohnungsmarkt ist Aufgabe eines
modernen Sozialstaates
Die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenen Wohnungen zu
leistbaren Preisen und Mieten ist auf dem freien Markt nicht
möglich. Deshalb existiert in Europa auch kein Wohnungsmarkt
ohne staatliche Regulierung.
In Österreich stehen für einen geordneten und sozialen
Wohnungsmarkt traditionell drei wichtige Instrumente zur
Verfügung:
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Die Wohnbauförderung zur Errichtung von Neubauen und zur
Wohnungssanierung
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Die Wohnungsgemeinnützigkeit, die die Spekulation mit
geförderten Mietwohnungen verhindert
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Das Mietrechtsgesetz mit Kündigungsschutz und Schutz vor
übermäßiger Anhebung der Mieten
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Der Bestand an Gemeindewohnungen
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Nur durch die Wohnbauförderung ist gewährleistet,
daß ausreichend leistbare Neubauten errichtet werden
können und der Wohnungsbestand auch saniert werden kann,
ohne daß die Wohnkosten für die Bewohner explodieren.
Es gilt deshalb auch in Zukunft ausreichende Mittel für
Wohnungsneubauten und Wohnungssanierungen bereitzustellen. Diese
durch staatliche Förderung ermöglichten Investitionen
stehen außerdem auch zukünftigen Generationen zu
Verfügung.
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verhindert wirkungsvoll
die Spekulation mit geförderten Mietwohnungen und sichert
damit auch die Effizienz der eingesetzten staatlichen
Förderungsmittel. Die Mieter haben dadurch die Garantie,
daß staatliche Förderungsmittel auch an sie
weitergegeben werden und nicht über zu hohe Mieten in den
Taschen der Vermieter landet. Durch die Gewinnbeschränkung
des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wird auch garantiert,
daß die älteren Wohnungen zu günstigen Mieten den
jeweils zukünftigen Generationen zu Verfügung stehen.
Die Aufhebung der Gemeinnützigkeit für die
Bundeswohnbaugenossenschaften in diesem Jahr durch die
Bundesregierung wird deshalb mittelfristig zu einer deutlichen
Verschlechterung für viele Wohnungssuchende führen.
Denn damit verlieren rund 60.000 Wohnungen ihren
Gemeinnützigkeitsstatus. Mieten werden dadurch steigen und
die Gewinne werden nicht mehr den Mietern zugute kommen, sondern
privaten Immobilienfirmen.
Das Mietrechtsgesetz - obwohl dieses in den letzten Jahren am
stärksten zum Nachteil der Mieter verändert wurde -
garantiert derzeit ebenfalls noch, daß Mieter nicht
willkürlich gekündigt werden können und daß
zumindest bei bestehenden Mietverträgen die Miete nicht
willkürlich angehoben werden kann. Damit ist das
Mietrechtsgesetz eine wesentliche Voraussetzung für die
soziale Sicherheit der Bevölkerung.
Gemeindewohnungen - insbesondere die Wohnungen der Stadt Wien -
sind eine wesentliche Voraussetzung zur Wohnversorgung auch
einkommenschwächerer Familien. Gerade in Wien kann dadurch
Wohnungsnot für diese Bevölkerungsgruppen wirkungsvoll
verhindert werden. Durch den umfangreichen Bestand wirken diese
aber auch als Marktregulativ für die frei vermietbaren
privaten Wohnungen. Ein Verkauf dieser Wohnungen würde
gerade im Ballungsraum Wien zu einer massiven Verschlechterung
der Wohnsituation für viele Familien führen.
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