Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Wohnungspolitik

Ein geordneter und sozialer Wohnungsmarkt ist Aufgabe eines modernen Sozialstaates

Die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenen Wohnungen zu leistbaren Preisen und Mieten ist auf dem freien Markt nicht möglich. Deshalb existiert in Europa auch kein Wohnungsmarkt ohne staatliche Regulierung.

In Österreich stehen für einen geordneten und sozialen Wohnungsmarkt traditionell drei wichtige Instrumente zur Verfügung:

Die Wohnbauförderung zur Errichtung von Neubauen und zur Wohnungssanierung

Die Wohnungsgemeinnützigkeit, die die Spekulation mit geförderten Mietwohnungen verhindert

Das Mietrechtsgesetz mit Kündigungsschutz und Schutz vor übermäßiger Anhebung der Mieten

Der Bestand an Gemeindewohnungen

Nur durch die Wohnbauförderung ist gewährleistet, daß ausreichend leistbare Neubauten errichtet werden können und der Wohnungsbestand auch saniert werden kann, ohne daß die Wohnkosten für die Bewohner explodieren. Es gilt deshalb auch in Zukunft ausreichende Mittel für Wohnungsneubauten und Wohnungssanierungen bereitzustellen. Diese durch staatliche Förderung ermöglichten Investitionen stehen außerdem auch zukünftigen Generationen zu Verfügung.

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verhindert wirkungsvoll die Spekulation mit geförderten Mietwohnungen und sichert damit auch die Effizienz der eingesetzten staatlichen Förderungsmittel. Die Mieter haben dadurch die Garantie, daß staatliche Förderungsmittel auch an sie weitergegeben werden und nicht über zu hohe Mieten in den Taschen der Vermieter landet. Durch die Gewinnbeschränkung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wird auch garantiert, daß die älteren Wohnungen zu günstigen Mieten den jeweils zukünftigen Generationen zu Verfügung stehen. Die Aufhebung der Gemeinnützigkeit für die Bundeswohnbaugenossenschaften in diesem Jahr durch die Bundesregierung wird deshalb mittelfristig zu einer deutlichen Verschlechterung für viele Wohnungssuchende führen. Denn damit verlieren rund 60.000 Wohnungen ihren Gemeinnützigkeitsstatus. Mieten werden dadurch steigen und die Gewinne werden nicht mehr den Mietern zugute kommen, sondern privaten Immobilienfirmen.

Das Mietrechtsgesetz - obwohl dieses in den letzten Jahren am stärksten zum Nachteil der Mieter verändert wurde - garantiert derzeit ebenfalls noch, daß Mieter nicht willkürlich gekündigt werden können und daß zumindest bei bestehenden Mietverträgen die Miete nicht willkürlich angehoben werden kann. Damit ist das Mietrechtsgesetz eine wesentliche Voraussetzung für die soziale Sicherheit der Bevölkerung.

Gemeindewohnungen - insbesondere die Wohnungen der Stadt Wien - sind eine wesentliche Voraussetzung zur Wohnversorgung auch einkommenschwächerer Familien. Gerade in Wien kann dadurch Wohnungsnot für diese Bevölkerungsgruppen wirkungsvoll verhindert werden. Durch den umfangreichen Bestand wirken diese aber auch als Marktregulativ für die frei vermietbaren privaten Wohnungen. Ein Verkauf dieser Wohnungen würde gerade im Ballungsraum Wien zu einer massiven Verschlechterung der Wohnsituation für viele Familien führen.