"Bedeutung für Jugendliche muss mitberücksichtigt werden"
Podiumsdiskussion zum Thema "Umsiedlung des Jugendgerichtshofes - sinnvolle Kostenersparnis oder Zerschlagung funktionierender Strukturen?" im Juridicum Wien
Bei der gestern Abend vom Basic Network gemeinsam mit der "Plattform für den Wiener Jugendgerichtshof" zum Thema "Umsiedlung des Jugendgerichtshofes - sinnvolle Kostenersparnis oder Zerschlagung funktionierender Strukturen?" veranstaltete Podiumsdiskussion im Wiener Juridicum sprachen sich alle der zahlreich erschienenen TeilnehmerInnen gegen die geplante Umsiedlung aus.
Michael Kofler, Landesjugendreferentstellvertreter wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeitern und JGH sehr sinnvoll und höchst zufriedenstellend ist . In Wien besteht ein gut funktionierendes Netz an Hilfssystemen für Jugendliche, das durch die Auflösung des Jugendgerichtshofes einen Qualitätsverlust erleiden würde. Er vermutet hinter der Entscheidung des Justizministers eindeutig politische Motive, denn sie erfolgte ohne vorherige Anhörung von ExpertInnen. Der Jugendgerichtshof sei ein Symbol für die Betonung der sozialen Hilfssysteme, die Kriminalitätsbekämpfung stehe nicht im Vordergrund. Kofler verwies auch darauf, dass die Bedeutung dieser Umsiedlung für Jugendlichen selbst in der Diskussion bisher viel zu kurz gekommen sei. Die Atmosphäre des Jugendgerichtshofes in der Rüdengasse sei bei weitem eine andere als die am Landesgericht für Strafsachen. Sowohl Verhandlungen, als auch Besuche werden dort in einer für alle Beteiligten wesentlich unangenehmeren Situation stattfinden. Er kann sich nicht vorstellen, dass die Perspektiven, die delinquente Jugendliche so dringend benötigen, im "grauen Haus" gewahrt werden können.
Dr. Herbert Leirer, Geschäftsführer des Vereins NEUSTART, meinte, dass alle vom Justizminister genannten Reformziele, die durch die Übersiedlung erreicht werden sollten, auch am derzeitigen Ort erreichbar wären. Sollte die Übersiedlung allerdings tatsächlich geschehen, dürfe man nicht "die Flinte ins Korn werfen", sondern man müsse versuchen, das Beste daraus zu machen. Insgesamt betrachtet wäre eine gesamte Strafrechtsreform dringend notwendig, speziell aber für die Jugendgerichtsbarkeit. Ein Defizit sehe er derzeit bei bedingt vorzeitig Entlassenen, die nur 17% ausmachen. Dass nur bei 7% Bewährungshilfe angeordnet wird, bezeichnete er schlicht als Skandal. Er vermisst weiters eine sachliche Diskussion auch über Jugendkriminalität, die in den Jahren 1989 bis 1999 um 87% gestiegen ist. Dieser Anstieg sollte aber nicht den Jugendlichen zugeschrieben werden, sondern vielmehr den Erwachsenen, die als intolerante Reaktion auf eine für sie immer schwieriger begreifbare Jugendkultur verstärkt auf das Mittel der Anzeige zurückgreifen.
Mag. Andreas Binder-Hautz, Richter am Jugendgerichtshof zeigte auf, dass die bisher von Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer angeführten Argumente nicht stichhaltig wären. Die kritisierte "rechtsstaatliche Anomalie" des Jugendgerichtshofes sei absichtlich geschaffen worden, um durch die dort zentrierten Pflegschafts- und Rechtsagenden eine möglichst effiziente und optimale Bertreuung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erreichen. Die ebenfalls beanstandeten schlechte Haftbedingung und die mangelnde Platzkapazität in der Justizanstalt Erdberg wären einerseits auf die seit dem letzten Jahr ebenfalls im JGH untergebrachten jungen Erwachsenen zurückzuführen, andererseits aber hat das Justizministerium die Hoheit über die Hafträume und hätte schon längst selbst für Verbesserungen sorgen müssen. Durch das Wegrationalisieren von Beamten konnten in letzter Zeit die Möglichkeiten des Jugendgerichtshofes nicht ausgeschöpft werden, so blieben etwa die Lehrwerkstätten ungenützt.
Elisabeth Paschinger, Mitinitiatorin der "Plattform für den Wiener Jugendgerichtshof" und in der Wiener Jugendwohlfahrt tätig, sieht eine besondere Gefahr in der Aufteilung der Agenden des Jugendgerichtshofes auf insgesamt 14 Gerichte. So zerfällt die "Bündelung des Wissens", die nicht nur zum Vorteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist, sondern auch eine Beschleunigung der Verfahren und damit eine Verkürzung der Untersuchungshaft mit sich bringt. Ein weiteres Problem sieht Paschinger darin, dass in Zukunft Familienrichter/innen die Jugendgerichtsbarkeit betreuen werden, für die sie - auch nach deren eigenen Aussagen - keine Kompetenz besitzen. Durch diese geplante Zerschlagung des Jugendgerichtshofes werden treffsichere Entscheidungen erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht. Gerade diese Treffsicherheit aber trägt wesentlich zur Prävention weiterer Straftaten bei und hilft, die ohnehin nur geringen Chancen straffälliger Jugendlicher zu wahren.
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