Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Plattform für den Jugendgerichtshof bekräftigt nach Ende der Begutachtungsfrist ihre Forderung: Keine Auflösung des Jugendgerichtshofes!

Das Argument des Justizministers, wonach die Auflösung des Jugendgerichtshofes aus wirtschaftlichen und budgetären Gründen unumgänglich sei, wurde nun im Begutachtungsverfahren eindeutig widerlegt: sowohl die Wirtschaftskammer Österreichs als auch das Finanzministerium sprachen sich gegen diese Auflösung aus. Eine solche ist wirtschaftlich gar nicht vertretbar, Einsparungen für das Budget wären mehr als zweifelhaft.

Da eine Auflösung auch aus sozialen Erwägungen und aus Gründen einer effizienten, bürgernahen Justiz abzulehnen ist, erwartet die Plattform nun den Erhalt des Jugendgerichtshofes in seiner bestehenden, international anerkannten Form.

"Selten waren sich Sozial-, Finanz- u. WirtschaftsexpertInnen so einig. Eine derart gewichtige Allianz darf vom Gesetzgeber nicht ignoriert werden!", fordert Elisabeth Paschinger, Proponentin der Plattform.