Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" begrüßt Aussagen von Nationalratspräsident Fischer
Volksbegehren müssen auch bei Übergang in neue Gesetzesperiode erhalten bleiben
Nationalratspräident Heinz Fischer präsentierte heute einen Vorschlag, wonach die Volksbegehren nach dem Ende einer Gesetzgebungsperiode nicht automatisch ihre Relevanz verlieren und auch in einer neuen Gesetzgebungsperiode bis zu ihrer ordentlichen Erledigung erhalten bleiben sollen. Die InitiatorInnen des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich" begrüßen diesen Vorschlag ausdrücklich, und haben diese Forderung bereits in einer Pressekonferenz in der letzten Woche gestellt.
Die derzeitige Regelung, die dem sogenannten Diskontinuitätsprinzip unterliegt, ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig. Im Falle des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich" würden die Unterschriften von mehr als 717.000 Menschen, die sich für die Verankerung des sozialstaatlichen Prinzips in der Verfassung ausgesprochen haben, bedeutungslos werden.
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