Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Bürgerinitiative für
"ein recht abstraktes Staatsziel"

SOZIALSTAATSVOLKSBEGEHREN
Während die Gewerkschaft ihre Mitglieder zur Urabstimmung ruft, beginnt auch die Unterschriftensammlung für ein von Wissenschaftern initiiertes Volksbegehren, das den Sozialstaatsbegriff in der Bundesverfassung festschreiben will.


Conrad Seidl

Wien - Eines will Renata Schmidtkunz gleich von vornherein klarstellen: "Dass das nicht irgendwelche rot-grüne Regierungsgegner sind", die sich in dem Büro am Loquaiplatz 12 im sechsten Wiener Gemeindebezirk zusammengefunden haben. Die Sprecherin des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich" hat in den letzten Tagen 10.000 Briefe verschickt und mehrere Hundert Antworten bekommen: "Worauf wir sehr stolz sind, ist der Umstand, dass da sehr viele konservative und christlich bewegte Menschen dabei sind. Wir werden unheimlich verknüpft und vernetzt sein."

Das Netzwerk, das sich da Anfang Oktober der Öffentlichkeit vorstellen will, möchte die Österreicher dazu bewegen, Druck für eine Verfassungsänderung zu machen: Österreich soll sich als Sozialstaat bekennen.

"Auch wenn das ein recht abstraktes Staatsziel ist, kann man doch die Politik daran messen", meint Emmerich Tálos, einer der prominenten Initiatoren des Volksbegehrens im Gespräch mit dem STANDARD. Dass aus der simplen Verfassungsbestimmung noch kein einklagbarer Anspruch auf umfassende soziale Versorgung ableitbar ist, ist ihm ebenso wie den anderen Proponenten (darunter die Ärzte Werner Vogt und Ernst Berger und der Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister) klar. Und doch lohne es, für das Ziel zu streiten: "Es geht im Kern um die Verpflichtung des Staates."

Rechtlich ohne Wert
Der Verfassungsrechtsprofessor Bernhard Raschauer ist da eher skeptisch: "Ich mag den Emmerich Tálos, und daher will ich das nicht heruntermachen - es ist ja auch ein Anliegen, das eine gewisse Berechtigung hat. Nur ist das rechtlich ohne irgendeinen Wert, die vorgeschlagene Formulierung würde keinen Juristen irgendwie bewegen."

Raschauer erinnert daran, dass der Gesetzgeber Zielbestimmungen nur selten (etwa im Fall der Umfassenden Landesverteidigung) direkt ins Bundesverfassungsgesetz (BVG) geschrieben hat, sondern eher als Verfassungsbestimmung einer einfachgesetzlichen Regelung vorangestellt hat - "aber immer hat man näher ausgeführt, was man damit meint, sei es im Verbotsgesetz oder im Minderheitenschutz, bei der Gleichbehandlung oder beim Umweltschutz."

Für Tálos ist aber gerade die Debatte darüber, was mit dem Sozialstaat gemeint ist, ein wesentlicher Teil der Kampagne. Selbst wenn Raschauer Recht hätte, "dass das nie so eins zu eins beschlossen wird", würde die Diskussion um die Schutzwürdigkeit sozialer Einrichtungen das österreichische Bewusstsein verändern. Es gäbe zwei Stränge der Aktion: Durch eine Verfassungsänderung den Staat in die Pflicht zu nehmen - und andererseits eine Diskussion darüber zu führen, dass der Sozialstaat für die Mehrheit der Bevölkerung lebenswichtig sei; was bisher keine Partei so ausdrücklich gesagt habe, meint der Politikwisschafter Tálos.

Tálos: "Ich denke, dass in diesem Zusammenhang Gespräche auf allen möglichen Ebenen geführt werden - Regierungsvertreter sind keineswegs von dieser Diskussion ausgeschlossen." Ob das auch für die FPÖ gelte, die sich bisher immer wieder als Partei des kleinen Mannes bezeichnet hat, andererseits aber für die jüngsten Verschärfungen in der Sozialgesetzgebung verantwortlich zeichnet? "Ich kenne noch keine Reaktion der FPÖ, das wird sich dann noch zeigen", sagt Tálos, der auf eine "Diskussion in ganzer Breite, wie sich der Sozialstaat Österreich weiterentwickelt", hofft.

Eine solche Diskussion will derzeit auch der ÖGB führen - seine Urabstimmung findet vom 24. September bis 15. Oktober statt, genau zu jener Zeit, zu der das Volksbegehren präsentiert wird. In der ÖGB-Zentrale werden die Anliegen der Volksbegehrer daher mit gemischten Gefühlen gesehen: "Wenn in der Verfassung steht, dass Österreich ein Sozialstaat ist, würde das nichts daran ändern, dass der Hauptverband schlecht organisiert ist", sagt der Christgewerkschafter Karl Klein, der darauf verweist, dass die Frage, welche Aufgabe der Sozialstaat unter veränderten Verhältnissen hat, "in den Anträgen und Diskussionen der ÖGB-Bundeskongresse nachzulesen ist."

Tálos meint, dass es für eine Sozialstaatsdiskussion keiner Regie bedürfe, das Thema werde national und international aufgegriffen und werde etwa durch das in der nächsten Woche erwartete "Sozialwort" der Kirche aktualisiert.

© DER STANDARD, 5. September 2001