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Sozialstaat per Unterschrift?
Das "Volksbegehren Sozialstaat" im Lichte des
Verfassungsrechts - und der Erfahrungen mit vorangegangenen
Bemühungen, den Staat mittels direkter Demokratie in die
Pflicht zu nehmen.
Brigitte Hornyik*
Also: Wenn wir alle brav unterschreiben, dann kommt er, der
Sozialstaat - zumindest, so Eva Rossmann in ihrem
STANDARD-Kommentar vom 3. 9., eröffne sich dann die Chance
auf eine neue Sozialpolitik. Die Rede ist vom
Sozialstaatsvolksbegehren - initiiert von Werner Vogt, Emmerich
Talos, Stefan Schulmeister u. a., unterstützt von
Gewerkschaft und Arbeiterkammern -, dessen Ziele lauten:
Einführung einer Verfassungsbestimmung "Österreich ist
ein Sozialstaat", Vorschreibung einer
Sozialverträglichkeitsprüfung für neue Gesetze und
die Berücksichtigung von sozialer Sicherheit und
Chancengleichheit. So weit, so gut, so vordergründig.
Bekennen . . .
Papier ist geduldig, auch das, auf dem die Verfassung
geschrieben ist. Und Volksbegehren sind immer gut, oder? 645.000
Menschen haben das Frauenvolksbegehren unterschrieben, einziges
Resultat war - siehe da! - die Einführung einer
Verfassungsbestimmung: Seit 1998 ist die Verfassung um ein
Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter reicher.
Der Verfassungsgerichtshof als einzige Instanz zur
Überprüfung der Einhaltung solcher so genannter
"Staatszielbestimmungen" - die eben nur ein Staatsziel und keine,
schon gar keine verfassungsrechtlich garantierten, Rechte der/des
Einzelnen festlegen - hat sich in diesen drei Jahren kein
einziges Mal mit dem neuen Staatsziel beschäftigt, es hat
sich auch niemand darauf berufen.
Vielleicht hat ja aber die neue Verfassungsbestimmung das
Bewusstsein der Menschen so weit radikalemanzipatorisch
verändert, dass allfällige Verletzungen des
Gleichheitsgrundsatzes nicht mehr vorkommen, und die, die noch
nicht ganz so weit sind, fürchten sich derartig vor der
Verfassung, dass sie sich einfach nicht mehr trauen, Frauen zu
benachteiligen - so wird's wohl sein.
Und wenn künftig in der Verfassung steht, dass
Österreich ein Sozialstaat ist, dann bleibt der Regierung
wohl gar nichts anderes mehr übrig, als endlich einzusehen,
dass sie sich bisher unsozial verhalten hat, und sich
reumütig der Verwirklichung von sozialer Sicherheit und
Chancengleichheit zu widmen - ganz bestimmt.
Im Übrigen: Niemand hat die in den Begutachtungsprozess
eingebundenen Organisationen - und dazu zählen
natürlich ÖGB, AK sowie viele sonstige
Interessenvertretungen - gehindert, die soziale
Verträglichkeit von Gesetzen zu prüfen und sich
nachhaltig für eine solche einzusetzen, wie das im Zuge der
politischen Auseinandersetzung ja auch täglich praktiziert
wird - in der medialen Öffentlichkeit ebenso wie im
Parlament. Und dort nicht nur seitens der Opposition: Zumindest
sind mir seitens der Regierung keine Absichtserklärungen
bekannt, wonach man den Sozialstaat abschaffen und sozial
unverträgliche Gesetze beschließen wolle.
Wenn also nun das Parlament ausdrücklich zu einer
"Sozialverträglichkeitsprüfung" verpflichtet werden
soll, so mag das durchaus eine gewisse Signalwirkung haben, bei
der höchst vagen Formulierung der vom Volk zu begehrenden
Verfassungsergänzung wird aber wohl jede/r die
Sozialverträglichkeit so beurteilen, wie es ihrer/seiner
Überzeugung entspricht. Das letzte Wort hätte dann
wieder der Verfassungsgerichtshof, der wohl nicht immer die
Meinung von Gewerkschaft, Opposition etc. teilen wird. Ganz
abgesehen davon, dass wohl auch die Ansichten darüber, was
ein "Sozialstaat" überhaupt ist, ziemlich differieren
dürften.
. . . statt verändern? Seit den Anfängen der
Ersten Republik vertreten führende (nicht nur)
sozialdemokratische Verfassungsrechtler die Forderung nach
Einführung eines verbindlichen Katalogs sozialer Grundrechte
- Existenzsicherung, Gesundheitsvorsorge, Recht auf Arbeit . . .
- die im Gegensatz zu einer, noch dazu äußerst nebulos
formulierten, Staatszielbestimmung wenigstens individuell
einklagbar wären.
1993/1994 wurde zuletzt ein entsprechender Entwurf für ein
Verfassungsgesetz in die Begutachtung versendet. Warum greift man
jetzt nicht darauf zurück? Warum begnügt man sich mit
einer vagen Staatszielbestimmung, deren Wirksamkeit selbst im
Falle einer Beschlussfassung im Parlament zumindest zweifelhaft
erscheint?
Zweckentfremdung?
Oder geht es gar nicht um ein effizientes Instrumentarium,
sondern lediglich um eine Feststellung, wie viele Menschen in
diesem Land besser leben wollen und bezweifeln, dass diese
Regierung ihre Wünsche erfüllen wird? Oder sollen
unsere Unterschriften überhaupt nur als Argumentationshilfe
im derzeit nicht gerade rasend konstruktiven politischen Dialog
dienen: So viele sind für uns gute soziale Menschen und so
viele müssen daher wohl gegen die böse unsoziale
Regierung sein?
Dann aber, sorry, überleg' ich's mir, denn das ist mir zu
wenig. Nicht, weil ich so eine glühende Befürworterin
der jetzigen Regierung bin, sondern weil ich mir wirksamere
Werkzeuge zum Bau einer besseren, sozialen Welt wünsche -
schließlich dürfen auch Juristinnen Visionen haben und
Volksbegehrer/innen das Unmögliche fordern.
*Die Autorin ist Frauenrechtsexpertin am
Verfassungsgerichtshof in Wien.
© DER STANDARD, 5. September 2001
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