Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Sozialstaat als Verfassungsfrage

Volksbegehren könnte kommendes Frühjahr stattfinden

Wien - Das Ziel ist ehrgeizig: "Eine Million Unterschriften" für das Volksbegehren zur verfassungsmäßigen Verankerung des "Sozialstaates Österreich" wären für Mit-Initiator Stephan Schulmeister "ein Traum". Bis Anfang Dezember will die überparteiliche Plattform, der er angehört, die zur Abhaltung notwendigen 8000 Unterstützungsunterschriften sammeln. Im nächsten Frühjahr könnte dann das Volksbegehren abgehalten werden.

Die Notwendigkeit für das Volksbegehren habe sich, so der Mediziner Werner Vogt, im Lauf der letzten beiden Jahre ergeben, als die Regierung mit dem planmäßigen Abbau funktionierender Sozialstrukturen begonnen hätte. Konkret nannte Vogt die Einführung von Ambulanzgebühren und die Verschärfungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes.

Aber auch bei der sozialen Absicherung atypisch Beschäftigter, der Grundsicherung im Notfall und der Altersvorsorge sei eine zunehmende Entsolidarisierung bemerkbar. Daher soll, so der Politologe Emmerich Tálos, das Bekenntnis zur Erhaltung des Sozialstaates in der Verfassung fixiert werden: "Der Diskurs geht in Richtung Abbau des Sozialstaates." Mit einer Verfassungsverankerung wäre nicht nur die Verantwortung der Regierung festgeschrieben, sondern auch eine breite Diskussion über die Aufgaben eines modernen Sozialstaates eröffnet.

Folgende Ergänzung wollen die Initiatoren im Artikel 1 der Verfassung niedergelegt sehen: "Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung).

Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten." (kob)

© DER STANDARD, 11. September 2001