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Sozialstaat als Verfassungsfrage
Volksbegehren könnte kommendes Frühjahr
stattfinden
Wien - Das Ziel ist ehrgeizig: "Eine Million Unterschriften"
für das Volksbegehren zur verfassungsmäßigen
Verankerung des "Sozialstaates Österreich" wären
für Mit-Initiator Stephan Schulmeister "ein Traum". Bis
Anfang Dezember will die überparteiliche Plattform, der er
angehört, die zur Abhaltung notwendigen 8000
Unterstützungsunterschriften sammeln. Im nächsten
Frühjahr könnte dann das Volksbegehren abgehalten
werden.
Die Notwendigkeit für das Volksbegehren habe sich, so der
Mediziner Werner Vogt, im Lauf der letzten beiden Jahre ergeben,
als die Regierung mit dem planmäßigen Abbau
funktionierender Sozialstrukturen begonnen hätte. Konkret
nannte Vogt die Einführung von Ambulanzgebühren und die
Verschärfungen für den Bezug des
Arbeitslosengeldes.
Aber auch bei der sozialen Absicherung atypisch
Beschäftigter, der Grundsicherung im Notfall und der
Altersvorsorge sei eine zunehmende Entsolidarisierung bemerkbar.
Daher soll, so der Politologe Emmerich Tálos, das
Bekenntnis zur Erhaltung des Sozialstaates in der Verfassung
fixiert werden: "Der Diskurs geht in Richtung Abbau des
Sozialstaates." Mit einer Verfassungsverankerung wäre nicht
nur die Verantwortung der Regierung festgeschrieben, sondern auch
eine breite Diskussion über die Aufgaben eines modernen
Sozialstaates eröffnet.
Folgende Ergänzung wollen die Initiatoren im Artikel 1 der
Verfassung niedergelegt sehen: "Österreich ist ein
Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen
die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in
Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele.
Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses
auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von
Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt
auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung).
Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Alter,
Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch
öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die
Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz,
dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer
wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."
(kob)
© DER STANDARD, 11. September 2001
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