|
|
Sozialstaatsklausel birgt Gefahren
Die Politik nicht ins Gericht verlagern
Durch so weite Rechtsbegriffe wie die Sozialstaatsklausel in der Verfassung,
verschieben sich politische Entscheidungen weg vom Parlament hin
zum Verfassungsgerichtshof.
die furche: Warum soll ich das Sozialstaat-Volksbegehren nicht
unterschreiben?
Wolfgang Mazal: Ich möchte weder eine Empfehlung in die eine
noch in die andere Richtung abgeben. Nur: das Thema des
Volksbegehrens ist sehr komplex, und es besteht die Gefahr, dass
hier im tagespolitischen Alltag zu sehr vereinfacht wird. Ob man
das Volksbegehren unterschreibt oder nicht, sollte aber
keinesfalls auf die Nagelprobe zwischen sozial und asozial
reduziert werden.
die furche: Sie sprechen von der Komplexität des Themas:
Kann man den Sozialstaat per Verfassung vorschreiben?
Mazal: Das ist der Kern des Problems. Der Begriff "sozial" ist
von so großer Offenheit und leider weithin auch
tagespolitisch missbraucht, dass ich gravierende Bedenken habe,
diesen Terminus als Rechtsbegriff in der Verfassung zu verankern.
In Auslegung dieses Rechtsbegriffs könnte dem
Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein enormer Stellenwert in der
Tagespolitik zukommen, der derzeit beim Parlament liegt.die
furche: Würde hier eine Entwicklung fortgesetzt, die wir
schon in den vergangenen Monaten zur Genüge erlebt haben,
dass immer mehr politischen Themen vom VfGH entschieden
werden?Mazal: Die Verschiebung der politischen Entscheidungen aus
der Sphäre des Parlaments hin zur Sphäre des Gerichts
ist in der Tat ein zentrales Problem, weil es um die
demokratische Rückbindung politischer Entscheidungen geht.
Politische Entscheidungen in Sozialfragen sollten primär im
Parlament liegen und ist es ausreichend, wenn der VfGH die
Möglichkeit hat, Regelungen aufzuheben, die schwerwiegende
soziale Probleme aufwerfen. Dazu reicht das geltende Recht
zweifellos aus. Wenn man dem VfGH durch die Sozialstaatsklausel
einen größeren Stellenwert einräumt, würden
sich politische Gewichte weg vom Parlament hin zum Gericht
verschieben. Und das hielte ich für unsere parlamentarisch
ausgerichtete Demokratie für nicht wünschenswert.
die furche: Wie lautet Ihre Alternative zum
Sozialstaat-Volksbegehren?
Mazal: Für mich besteht die Alternative darin, den
Sozialstaat innerhalb der bestehenden Verfassung aktiv gestaltend
zu leben. Wir alle müssen uns immer neu der Frage nach der
Balance zwischen sozialem Schutz und Eigenverantwortung stellen.
Insofern ist der Sozialstaat etwas extrem Dynamisches und muss
Veränderungen immer neu zugänglich sein. Ein Staat, der
an erreichten Niveaus festhält, auch wenn sich die
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ändern, ist deswegen
noch nicht sozial. Es geht darum, die Frage nach der sozialen
Gerechtigkeit des Staates immer neu zu stellen, und in jeder
Generation neu zu beantworten. Mir ist der Ansatz des
Volksbegehrens zu statisch, nach dem Motto: Das Erreichte
bewahren.
die furche: Sind in Österreich die Gremien und Foren, um
den Sozialstaat mit Leben zu erfüllen, vorhanden?
Mazal: Das zentrale Forum, das sich dieser Aufgabe stellen muss,
ist das Parlament. Tatsächlich sehe ich aber ein Defizit im
Parlamentarismus der letzten Jahrzehnte: Der Sozialstaat wurde in
seiner konkreten Ausgestaltung primär den Sozialpartnern
überlassen. Ich möchte die Rolle der Sozialpartner
nicht abwerten, aber es sind hier auch andere Kräfte
gefordert, die in der Sozialpartnerschaft traditionellen Stils
nicht repräsentiert sind. Das Forum für alle diese
Kräfte müsste das Parlament sein. Das Parlament hat
sehr häufig sozialpartnerschaftliche Konsense
übernommen, ohne eigene Gestaltungskraft zu entfalten. Dabei
sind wichtige politische Interessen unberücksichtigt
geblieben.
die furche: Gibt es Vorbilder für die Verankerung
der Sozialstaatsklausel in der Verfassung?
Mazal: Die Diskussion um
das Sozialstaatsprinzip in der Verfassung reicht zurück bis
zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Rahmen der
Französischen Revolution. Seit damals ist es strittig, ob
man soziale Themen ausdrücklich in der Verfassung verankern
soll oder nicht. Auch in Österreich wird diese Frage seit
Jahrzehnten diskutiert. Bislang hat man sich aber aus guten
Gründen nicht zu diesem Schritt entschlossen. Es gibt das
Sozialstaatsprinzip aber in etlichen Verfassungen, zum Beispiel
im Bonner Grundgesetz.
die furche: Ist Deutschland deswegen der bessere Sozialstaat als
Österreich?
Mazal: Ich glaube nein. Das hängt damit zusammen, dass
Zielbestimmungen wie das Sozialstaatsprinzip unserer
Verfassungstradition zwar fremd sind, soziale Anliegen aber sehr
wohl im Rahmen der Grundrechtsinterpretation berücksichtigt
werden. Unsere Verfassung arbeitet weniger mit wohlklingenden
Zielbestimmungen, sondern mit justiziablen Ansprüchen.
Umgekehrt bedeutet dies: Wenn es sich um eine Zielbestimmung
handelt, darf man sich auch keine allzu großen konkreten
Effekte in der Judikatur erwarten.die furche: Wenn nicht die
Sozialstaatsklausel, was geht der Verfassung ab?Mazal: Wenn man
unserer Verfassung eine Zielbestimmung geben will, dann
würde ich - ähnlich wie im Bonner Grundgesetz - die
Sicherung der "Würde des Menschen" normieren. Eine solche
Zielbestimmung ist nur in wenigen, dafür aber umso
gravierenderen Themen relevant, könnte aber zugleich klarer
als ein Sozialstaatsprinzip Auskunft darüber geben, was der
eigentliche Sinn und Zweck des Staates ist.Die
Gesprächeführte Wolfgang Machreich.
Quelle: Die Furche
|
|