Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Traum von einer Million für Sozialstaat

Voksbegehren

Wien.- "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volke aus." So beginnt die Österreichische Bundesverfassung. Die Initiatoren eines Volksbegehrens wollen diesen Artikel 1 nun um einen Absatz 2 erweitert wissen: "Österreich ist ein Sozialstaat." Konkret: Alle Gesetze sollen vor ihre soziale Verträglichkeit geprüft werden, die solidarische Absicherung durch öffentlich-rechtliche Systeme soll festgeschrieben werden.

8000 Unterstützungserklärungen sind zur Einleitung eines Volksbegehrens notwendig. Für das "Sozialstaat-Volksbegehren" werden diese vom 3. Oktober bis Ende November 2001 gesammelt. Das im Umfeld der Grünen angesiedelte Volksbegehren soll im März 2002 stattfinden. Pikantes Detail: zeitgleich plant die FPÖ ihr Anti-Temelin-Volksbegehren.

"Statt gegen den Feind von außen kann sich der Bürger beim Sozialstaat-Volksbegehren für die innere Angelegenheit engagieren", meint der Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister, einer der führenden Proponenten. Erhoffte Anzahl an Unterschriften: "Eine Million oder mehr wäre traumhaft. Schließlich steht im Regierungsübereinkommen, dass Volksbegehren mit großer Zustimmung den Bürgern zur Volksabstimmung vorgelegt werden müssen."

Um Unterstützung wird daher nicht nur bei Arbeitnehmern geworben: "Wir sind überparteilich und überkonfessionell", weiß der Chirurg Werner Vogt zu berichten.

© Wiener Zeitung