Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Gegen den rauen Wind des Neoliberalismus

WIEN. Der Sozialstaat ist nur fragil gesichert. Ein Volksbegehren will ihn deshalb mit einem Zusatzpassus in der Verfassung verankern.

Es gehe darum, dass Österreich endlich europäische Standards nachholt, sagte Emmerich Tálos. Der Politologe ist einer der fünf Initiatoren des ersten österreichischen Volksbegehrens zur Verankerung des Sozialstaats in der Verfassung. Mit Ausnahme Großbritanniens und eben Österreichs hätten alle anderen EU-Staaten die soziale Verantwortung schon längst in die Verfassung integriert.

Der Vorteil eines solchen Sonderpassus (siehe Kasten) läge darin, dass Gesetze, die die soziale Sicherheit betreffen, vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden können. Auf den Punkt bringt es der Präsident des Jugendgerichtshofs, Udo Jesionek. Das ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) könne ohne großen Aufwand mit einfacher Mehrheit im Parlament aufgehoben werden.

Die Gefahr, dass solches geschieht, sehen auch die Initiatoren des Volksbegehrens nicht unmittelbar. Und trotzdem: Der neoliberale Wind blase dem Sozialstaat immer rauer ins Gesicht.

Die Initiatoren des Volksbegehrens unterstrichen bei der gestrigen Auftaktveranstaltung ihre parteipolitische Unabhängigkeit. "Wir lassen uns nicht ins rot-grüne Eck stellen", sagte Wirtschaftsforscher Stefan Schulmeister. Unterstützung kommt von verschiedenen Seiten. Grüne und Christliche Gewerkschafter hatten bereits vor Wochen ihre Unterstützung zugesagt. Johanna Dohnal, einstige Frauenministerin und Kämpferin für die Gleichstellung von Frau und Mann, plädierte für das Volksbegehren. Gerade Frauen frieren rascher aufgrund der sozialen Kälte, meinte sie. Hans Sallmutter von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst drückte im Zusammenhang mit dem Sozialstaatsvolksbegehren seine Hoffnung auf Synergieeffekte für die ÖGB-Urabstimmung aus.

Seit gestern liegen Unterstützungserklärungen auf Magistrat oder Gemeindeamt auf. Kommt die ausreichende Zahl an Unterschriften zusammen, wird das Volksbegehren vermutlich im März abgehalten. (gana)

Ergänzung der Bundesverfassung
"Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."

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