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Nulldefizit gesetzeswidrig?
Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird sich vielleicht bald vor dem Höchstgericht rechtfertigen müssen, wenn er an seinem Nulldefizitkurs festhält.
Der Grund: ein Passus in der Bundesverfassung, genau §13, Abs. 2, der besagt, dass Bund, Länder und Gemeinden bei der Erstellung ihrer Haushalte darauf achten müssen, "dass das gesamtgesellschaftliche Gleichgewicht sichergestellt ist". Das könnte bedeuten. Dass Grasser gegen die Verfassung handelt, wenn er trotz schlechter Wirtschaftsprognosen weiter spart, anstatt der Arbeitslosigkeit gegenzusteuern. Das haben zumindest die Rechtsexperten des Volksbegehrens Sozialstaat herausgefunden. Pikant ist, dass der Passus erst im Jahr 1986 unter SP-Regierung hinzugefügt wurde - mit den Stimmen der ÖVP. Die damalige Willfährigkeit der kleineren Koalitionspartei könnte Grasser nun in großes Ungemach bringen. Die Betreiber des Sozialstaatsvolksbegehrens, angeführt von dem Wissenschaftler Emmerich Tálos, lassen nun die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof prüfen.
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