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Schluss mit schlank!
Dringende AUGUSTIN-Empfehlung: mit dem amtlichen Lichjtbildausweis in Magistratische Bezirksamt des Hauptwohnsitzes (bzw. ins entsprechende Gemeindeamt) gehen und das "Volksbegehren Sozialstaat" unterstützen! Bis 30. November 2001 ist noch Gelegenheit dazu.
Die Feststellung, dass Österreich ein Sozialstaat ist, fehlt in der Verfassung. Das wollen die InitiatorInnen des Volksbegehrens - darunter die ehemalige Frauenministerin Johanna Dohnal, die evangelische Superintendentin Gertraud Knoll, der Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister und der Arzt und Publizist Werner Vogt - ändern.
In der Präambel des Volksbegehrens heißt es unter anderem:
"Unter dem Vorwand wirtschaftlicher Zwänge läuft in Europa seit Jahren eine Offensive zur Schwächung des Sozialstaats. Politik kürzt Leistungen, schwächt Institutionen und untergräbt den Grundsatz der Solidarität. Propagiert wird die Eigenvorsorge im Fall von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Alter. Verbesserungen im Bildungswesen, in der Jugendwohlfahrt, bei der Kinderbetreuung und bei sozialen Diensten für Pflegebedürftige werden zugunsten privater Marktlösungen vernachlässigt. Armutsbekämpfung bleibt Lippenbekenntnis.
Neue Probleme wie die soziale Absicherung atypisch Beschäftigter, die Integration von ZuwandererInnen oder eine Grundsicherung im Notfall werden nicht als Herausforderungen an einen modernen Sozialstaat begriffen.
In Österreich wird zur Zeit diese Politik gegen den Sozialstaat systematisch verschärft: sie schwächt gezielt seine vier Hauptsäulen, die Kranken- und Unfallversicherung, die Altersvorsorge, die Arbeitslosenversicherung und das öffentliche Bildungswesen. Gleichzeitig verstärkt sie ihren Einfluss auf die Sozialversicherung und schaltet die Selbstverwaltung weitgehend aus. Unter der Devise ‚Sozialstaat schlank' wird die Spaltung der Gesellschaft vertieft, Ausgrenzung und Verarmung werden gefördert."
Der eigentlicheText des Volksbegehrens lautet:
Die Unterzeichner begehren folgende Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung:
Dem Art 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") wird ein Absatz 2 angefügt. Dieser lautet:
"Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."
Quelle: Augustin
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