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Verfassung: Forderung nach der Verankerung des Sozialstaates
Überparteiliches Volksbegehren im laufen
Österreich ist neben Großbritannien das einzige Land in der EU, in dem der Sozialstaat nicht in der Verfassung verankert ist. Die Initiatoren des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich" wollen nun eine entsprechende Ergänzung des Artikels 1 der Bundesverfassung erreichen. Auch zahlreiche Tiroler Persönlichkeiten sind Teil dieser Bürgerbewegung, die bereits von 144 Organisationen unterstützt wird. Die Initiatoren des Volksbegehrens legen Wert darauf, dass ihr Anliegen überparteilich und überkonfessionell ist.
UNSOZIAL
Seit dem 3. Oktober besteht die Möglichkeit, auf den örtlichen Gemeindeämtern oder auf dem Innsbrucker Einwohnermeldeamt eine Unterstützungserklärung für die Einleitung des Volksbegehrens abzugeben. 8000 derartige Erklärungen müssen eingehen. "In der Verfassung soll festgeschrieben werden, dass dien soziale Sicherheit in Österreich geschützt und finanziert wird. Jedes Gesetz muss auf seine soziale Verträglichkeit hin überprüft werden", so Werner Vogt, einer der Initiatoren. Univ.-Prof. Heinz Barta, Institut für Zivilrecht, nennt Beispiele dafür, was diese Ergänzung der Verfassung bedeuten würde: "Die Ambulanzgebühren und die Besteuerung der Unfallrenten sowie die Studiengebühren wären aufgrund ihrer sozialen Unverträglichkeit nicht realisierbar gewesen."
KRITIK
Der Innsbrucker Arzt Karl Nemec spart nicht mit Kritik an der Bundesregierung. "Die Koalition forciert massive Einsparungen im medizinischen Bereich sodass nicht einmal mehr die Windeln für Pflegebedürftige bezahlt werden." Nemec ist gegen die Abschaffung der Pflichtversicherung. "In Deutschland hat die Privatisierung die Kosten vervielfacht und die Zufriedenheit der Menschen ist von 70% auf 40% gesunken", so Nemec.
Quelle: Kurier
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