Sozialstaat Österreich - Volksbegehren

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Umbau statt Abbau


Ein Plädoyer für die Einhaltung des Sozialstaates.

Kommentar von Prof. Dr. EMMERICH TÁLOS

Österreich verfügt ebenso wie andere europäische Länder über ein gut ausgebautes soziales Sicherungssystem. Dies ist Ergebnis des Entwicklungsprozesses in den Nachkriegsjahrzehnten. Mit der Vorsorge gegen Risiken wie Krankheit, Erwerbslosigkeit, Unfall, Alter und Behinderung hat der Sozialstaat wesentlich zur Verbesserung der Lebensbedingungen, wie auch zum gesellschaftlichen Wohlstand insgesamt beigetragen. Annähernd die gesamte Bevölkerung kommt in den Genuss eines gut funktionierenden Gesundheitssystems. Beinahe alle Erwerbstätigen erhalten eine Alterspension. Die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme dämmen das Verarmungsrisiko ein. Der Sozialstaat ist eine wesentliche Voraussetzung für individuelle Freiheit und Sicherheit, für Demokratie und sozialen Ausgleich. Der Beitrag des Sozialstaates zur Sicherung der Teilhabechancen ist unverzichtbar, da diese Sicherung weder allein durch den Markt noch durch die Familie leistbar ist.

Dieser Sozialstaat wird heute grundsätzlich in Frage gestellt. Mehr Markt, mehr Eigenvorsorge, Sicherung des Wirtschaftsstandortes zu Lasten von Sozialstandards, Privatisierung und Individualisierung von Problemlösungen, Rückzug des Staates - so lauten die Kernpunkte neoliberaler Vorstellungen von Gesellschaft und Staat, die seit einiger Zeit europaweit Politik beeinflussen. Finanzminister Grasser hat unlängst diese Perspektive folgend skizziert: Man müsse den Wohlfahrtsstaat zu einem "liberalen Staat mit sozialer Komponente" umbauen. Der Staat soll sich nicht ganz zurückziehen, sondern Hilfe für die sozial Schwächsten "und eine gewisse Umverteilung" garantieren. Der Weg zu einem derart angepeilten Minimumsozialstaat ist realiter mit massivem Sozialabbau und mehr Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung gepflastert. Dem gilt es offensiv entgegen zu treten.

Ich gehe davon aus, dass angesichts erwartbarer Entwicklungen in Wirtschaft und Arbeitswelt, so zum Beispiel in Richtung Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen, Verbreitung von mehr Diskontinuität und Unsicherheiten in der Arbeitswelt, sozialstaatliche Politik mindestens ebenso wie bisher notwendig sein wird. Deshalb steht heute nicht nur die Verteidigung eines funktionierenden Sozialstaates, sondern zugleich auch dessen innovative Erneuerung und Erweiterung an. Was letzteres bedeuten kann, möchte ich an einem Beispiel zeigen: Bei aller Dichte und Reichweite des österreichischen Sozialstaates werden durch dessen Leistungssysteme weder Ausgrenzung noch Verarmung verhindert. Die Ausweitung atypischer Beschäftigungsformen à la Leiharbeit, befristete, geringfügige und scheinselbständige Arbeit spitzt diese Problematik zu.

Die Lücken zeigen sich auf verschiedenen Ebenen. Ein Teil der Beschäftigten wie neue Selbständige, freie DienstnehmerInnen und geringfügig Beschäftigte werden nicht bzw. nur selektiv erfaßt. In den letzten Jahren sind die Zugangsregeln zu sozialen Sicherungsleistungen, so z.B. durch Verlängerung der Anwartschaftszeiten, restriktiver gestaltet worden. Vor allem das System der Arbeitslosenversicherung ist nicht "armutsfest". Die Ausgrenzung beträgt je nach zugrunde gelegten Kriterien 10% (laut AMS) bzw. fast 30% (laut Eurostat) der deklarierten Arbeitslosen.

Darüber hinaus gewährleisten die Sozialleistungen keineswegs immer eine ausreichende materielle Absicherung. Niedrige Erwerbseinkommen sind mit nicht-existenzsichernden Leistungen verbunden. So liegen rund die Hälfte der Arbeitslosengeldbezüge unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (für Einzelpersonen 1999: öS 8112), der in Österreich als politisch bestimmte Armutsgrenze gilt. Noch problematischer ist die Situation in der Notstandshilfe. Über 70% der Männer und an die 90% der Frauen bezogen 1999 eine Leistung, die unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes liegt. Von Ausgrenzung betroffen sind in der Hinterbliebenenversorgung nach wie vor LebensgefährtInnen. Die Regelungen der Anspruchsvoraussetzungen können sich für Frauen, die aus Gründen familiärer Betreuungsarbeit die Erwerbsarbeit lange Zeit unterbrechen, bzw. für Menschen mit häufig befristeten oder kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen als Zugangsblockade erweisen. Es besteht akuter Handlungsbedarf bereits heute, mehr noch in Zukunft. Dabei geht es nicht um die Ersetzung, sondern um eine innovatorische Erweiterung des bestehenden Sozialstaates. Ein diesbezüglicher Schritt könnte der Einbau einer bedarfsorientierten Grundsicherung in die bestehenden Systeme sein.

Worum geht es dabei? Es würden auch Personen in die sozialen Sicherungssysteme einbezogen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, allerdings keinen Versicherungsanspruch erworben haben bzw. erwerben konnten. Ein zweites: Die bestehenden Leistungen werden mit einem Mindeststandard "gesockelt". Anders gesagt: Die bedarfsorientierte Grundsicherung ist keine neue und eigenständige Institution, sie ergänzt die bestehenden Systeme und schließt damit zur Zeit vorhandene Lücken in der Versorgung.

Die neoliberale Infragestellung des Sozialstaates wie auch die Notwendigkeit einer breiten Diskussion über dessen zukünftige Entwicklung waren Beweggründe für die Initiierung des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich". Sein Gelingen wird nicht alleine daran zu messen sein, ob im Parlament der vorgeschlagene Volksbegehrenstext beschlossen, was heißt: sowohl die soziale Verantwortung des Staates als auch die Sozialverträglichkeit von Gesetzen grundsätzlich in der österreichischen Bundesverfassung verankert wird. Es wäre ein großer Erfolg, wenn es mit der ausgelösten Diskussion über den Sozialstaat gelänge, die Stoßrichtung des Diskurses, der zur Zeit neoliberal orientiert und negativ besetzt ist ("Der Sozialstaat ist überdreht", "Wir können uns den Sozialstaat nicht leisten") umzudrehen. Auch dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, um realpolitisch relevanten Druck auf Entscheidungsträger in unserem Lande zu machen.

VOLKSBEGEHREN
Die Initiatoren des Sozialstaatsvolksbegehren brauch bis Dezember 8.000 Unterstützungsunterschriften, damit das Volksbegehren im Frühling 2002 stattfinden kann. Das Formular dafür bekommt man unter www.sozialstaat.at oder im Koordinationsbüro (6; Loquaiplatz 12). Damit und einem Lichtbildausweis geht man auf das Magistratische Bezirksamt. Bis zum 13. November haben die Bezirksämter wegen des Bildungsvolksbegehrens besonders lange offen: Mittwoch, Freitag und Montag von 8 bis 18 Uhr, Donnerstag und Dienstag von 8 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 8 bis 13 Uhr.

Quelle: Der Falter


07.11.01




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