Sozialstaat Österreich - Volksbegehren

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Welcher Job, welcher Weg ist Arbeitslosen zumutbar?

Erste Expertenrunde endete gestern ohne konkretes Ergebnis. Die Arbeitnehmervertreter wollen in 14 Tagen ihre Vorstellungen präzisieren.

Auf der Ebene von Beamten und Sozialpartnerexperten endeten gestern die neu aufgenommenen Verhandlungen über eine Änderung der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose ohne Ergebnis. Sozialpartner und Vertreter des Wirtschaftsministeriums wollen die Thematik in zwei Wochen neuerlich behandeln. Bis dahin werden die Arbeitnehmer ein Papier präsentieren, das ihre eigenen Vorstellungen zusammenfasst. Das Wirtschaftsministerium zeigte sich abwartend. In erster Linie gehe es darum, eine "praxisnähere Lösung" zu finden. Die Beratungen waren im Sommer aufgenommen, wegen der ÖGB-Urabstimmung aber unterbrochen worden. Grundlage für die Gespräche sind Pläne, den recht rigiden Berufsschutz für die Vermittlung eines Beschäftigungslosen aufzuweichen. So sollen Arbeitslose künftig bereits nach 13 Wochen Arbeiten annehmen müssen, die ungefähr ihrer Qualifikation entsprechen. "Dass ein Spritzgussschlosser bei der Vermittlung bis zur Notstandshilfe warten kann, ist nicht sinnvoll", heißt die Ressortversion. Eine weitere Änderung ist auch bei den Gebietsregeln geplant: Arbeitslose sollen künftig auch Jobs in einem anderen Bundesland annehmen müssen, wobei allerdings auf eine allfällige Betreuungspflicht und auf Verkehrsverbindungen Rücksicht genommen werden soll. Eine Verweigerung solle aber wie bisher mit einem vorübergehenden Streichen des Arbeitlosengeldes sanktioniert werden. Bartenstein sagte im Vorfeld, er sei optimistisch, erwarte sich aber "keine Wunder für den Arbeitsmarkt". Arbeiterkammer und ÖGB sehen in den Plänen eine Tendenz zur "Dequalifizierung". Der Mobilitätszwang bringe Kosten mit sich, die unzureichend gedeckt seien. Die Initiatoren des Sozialstaat-Volksbegehrens sprachen von einer "menschenverachtenden" Politik. Ulrich Stocker

Quelle: Kleine Zeitung Steiermark


09.11.01