Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Volksbegehren zum Sozialstaat

Um den Widerstand gegen die neoliberale Diskreditierung und den Abbau des Sozialstaats zu fokussieren, und damit gleichzeitig für eine Erneuerung des "europäischen Modells" organisierter Solidarität zu kämpfen, haben zehn Personen aus verschiedenen politischen und konfessionellen "Lagern" das Volksbegehren Sozialstaat Österreich initiiert.

Ziel dieses Projekts ist es, das Prinzip der Sozialstaatlichkeit in einer konkreten Formulierung in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern. Die wichtigsten Beweggründe sind in der Verfassung zusammengefasst: "Mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Zwänge läuft in Europa seit Jahren eine Offensive zur Schwächung des Sozialstaats. Politik kürzt Leistungen, schwächt Institutionen, und untergräbt den Grundsatz der Solidarität. Propagiert wird die Eigenvorsorge im Falle von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Alter. Verbesserungen im Bildungswesen, in der Jugendwohlfahrt, bei der Kinderbetreuung und bei sozialen Diensten für Pflegebedürftige werden zugunsten privater Marktlösungen vernachlässigt. Armutsbekämpfung bleibt Lippenbekenntnis. Neue Probleme, wie die soziale Absicherung atypisch Beschäftigter, die Integration von ZuwanderInnen oder eine Grundsicherung im Notfall werden nicht als Herausforderungen an einen modernen Sozialstaat begriffen. In Österreich wird zur Zeit diese Politik gegen den Sozialstaat verschärft: sie schwächt besonders seine vier Hauptsäulen, die Kranken- und Unfallversicherung, die Altersvorsorge, die Arbeitslosenversicherung und das öffentliche Bildungswesen.... Diese unsoziale Politik richtet sich gegen die Mehrheit der BürgerInnen und begünstigt zugleich die Vermögenden. Denn mit den Sozialkürzungen erspart der Staat den besser Verdienenden einen höheren Beitrag, durch Selbstbehalte in der Krankenversicherung und Senkung von Pensionsansprüchen werden die Sozialbeiträge der Unternehmer vermindert. Diese Entwicklungen unterminieren den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Denn individuelle Freiheit und Demokratie bedürfen der materiellen Absicherung durch den Sozialstaat.... Er stellt ein dynamisches Element angesichts der großen Herausforderungen im 21. Jahrhundert - wie Alterung der Bevölkerung, Wandel der Erwerbsarbeit, Migration, Gleichstellung der Geschlechter - und auch einen produktiven Faktor für die Wirtschaft dar. Der Sozialstaat ist Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität. Sozialstaatliche Politik ist für die meisten Menschen in unserer Gesellschaft unverzichtbar. Dies gilt es in der Verfassung abzusichern."

Der Text des Volksbegehrens
Die Unterzeichner begehren folgende Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung: Dem Art 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") wird ein Absatz 2 angefügt. Dieser lautet: "Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten." Mit dieser Formulierung wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit konkretisiert. Soziale Sicherheit, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt werden als Hauptziele bestimmt. Sie erfordern öffentlich-rechtliche Sicherungssysteme wie die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, die auf dem Prinzip der Solidarität gründen. Mit dieser Forderung soll verhindert werden, dass sich der Staat seinen Verpflichtungen entzieht, indem er diese Sicherungssysteme privatrechtlich organisiert, wie etwa durch die Umwandlung des Arbeitsmarktservice in eine Ges.m.b.H. Erstmals wird auch die Notwendigkeit einer sozialstaatlichen Absicherung der BürgerInnen im Fall von Verarmung verfassungsrechtlich verankert. Sie soll jenen verarmten BürgerInnen zugute kommen, die nicht für dich sorgen können, gleichzeitig aber auch durch keine anderen Sicherungssysteme hinreichend geschützt werden. Schließlich wird festgelegt, dass auch die Finanzierung des Sozialstaats solidarisch zu erfolgen hat: alle BürgerInnen haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage beizutragen. Damit wird einer einseitigen Sparpolitik eine klare Absage erteilt. Denn in diesem Fall müssen ja nur jene BügerInnen Beiträge leisten, die vom Staat etwas bekommen, Besserverdienende müssen hingegen kaum etwas beitragen. Eine solidarische Finanzierung des Sozialstaats erfordert deshalb ein solches Steuersystem, das insgesamt progressiv wirkt, in dem also die Beitragsquote mit der Einkommenshöhe steigt.

Die Organisation der Kampagne
Das Projekt ist überparteilich und versucht, möglichst viele Einzelpersonen und Organisationen zu einem Engagement für das Volksbegehren zu motivieren. Diese Art einer politischen Mobilisierung der BürgerInnen steht im Kontrast zu Kampagnen, die nur über oder von Massenmedien organisiert werden. Für die wichtigsten Problembereiche wie Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Bildung, die Gleichstellung von Frauen und Männern werden kleine Teams gebildet, welche die Netzwerke des jeweiligen Bereichs aktivieren und Argumentationsmaterial aufbereiten. Dadurch soll konkret verdeutlicht werden, warum es sich für die (betroffenen) BürgerInnen lohnt, das Volksbegehren zu unterstützen (siehe www.sozialstaat.at) Die Stabsstelle sammelt die Namen jener Künstler, Wissenschaftler und sonstiger Persönlichkeiten, die bereit sind, im Rahmen der Kampagne aufzutreten. Weiters betreut sie die Liste jener Organisationen und (prominenter) Personen, die ihre Zustimmung zum Volksbegehren deklarieren.

Was jeder für das Volksbegehren tun kann
Damit das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" im ersten Halbjahr 2002 stattfinden kann, brauchen wir möglichst bald 8.000 Unterstützungserklärungen. Dazu muss man/frau samt einen Personalausweis auf das Gemeindeamt bzw. das Magistratische Bezirksamt gehen und die dort schon aufliegende Erklärung unterschreiben. Bitte motiviert auch Freunde und Bekannte dazu, die Unterstützungserklärungen möglichst bald zu unterzeichnen! Vielleicht könnt ihr auch das Unternehmen (oder seine Belegschaft), in der Ihr arbeitet, für eine Deklaration der Unterstützung des Volksbegehrens gewinnen. Dies gilt insbesondere auch für solche Institutionen, die von der Sozialstaatlichkeit direkt betroffen sind wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, etc. Für eine bürgernahe Kampagne wäre es auch gut, wenn Ihr in der eigenen Gemeinde oder im Betrieb ein Team gründet, das im jeweiligen Umfeld die Argumente für das Volksbegehren (siehe www.sozialstaat.at) verbreitet und Veranstaltungen organisiert. Nicht zuletzt brauchen wir dringend finanzielle Unterstützung, bitte spendet auf das Konto "Sozialstaat Österreich" (41 00 37-04264) bei der ERSTE Bank (BLZ 20111). Wenn es uns gemeinsam gelingt, den Sozialstaat in der Verfassung zu verankern, so ist dieses Geld gut angelegt.

Die europäische Dimension des Volksbegehrens
Sozialstaatlichkeit ist das konstitutive Element des (kontinental)europäischen Modells, das in der Nachkriegszeit eine viel bessere Performance aufwies, als das US-amerikanische Modell, solange sich die wichtigsten politischen Kräfte - christlich-soziale wie sozialdemokratische Parteien - zu diesem Modell bekannten. Das Volksbegehren hat deshalb eine europäische Dimension, denn es zielt auch auf die Erneuerung des "europäischen Modells" ab. Wir werden daher Netzwerke in anderen europäischen Ländern Europas anregen, auch dort Kampagnen zur Verankerung einer konkret bestimmten Sozialstaatlichkeit in der jeweiligen Verfassung zu organisieren. Zwar gibt es "Sozialklauseln" in den meisten Verfassungen, doch sind sie viel zu allgemein gehalten. Unsere Formulierung erfasst hingegen in wenigen Sätzen und doch konkret die wichtigsten Elemente des "europäischen Modells". Die Forderung nach einer Verankerung des europäischen Sozialstaats in den verschiedenen Verfassungen hat ein großes Mobilisierungspotential, weil es die Energien des Widerstands und der Erneuerung auf ein Ziel fokussiert, das den Grundwerten und Interessen der meisten BürgerInnen in Europa entspricht.

Stephan Schulmeister

Quelle: Archipel


15.11.01