Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Vom Wohlfahrtsstaat zum Sozialstaat

Volksbegehren. Mehr als 900.000 Österreicher leben an oder unter der Armutsgrenze, die Zahl ist steigend. Ein Volksbegehren soll zur Ergänzung des Artikels 1 der Bundesverfassung führen, in dem die soziale Verantwortung des Staates als Zielparagraf eingeführt wird.

Im Oktober 2001 ist ein Grünbuch der Europäischen Union erschienen, in dem die Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen im europäischen Raum dargestellt werden. Dieses Grünbuch geht auf eine Beschlussfassung des europäischen Rates in Lissabon im März 2000 zurück, wo dieser die soziale Verantwortung der Unternehmen zu seinem Anliegen gemacht hat, indem er als strategisches Ziel angegeben hat, die Union zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissenbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen."

Die konkreten Anliegen
Hier wird also erstmals deutlich klargestellt, dass es auch und im Besonderen Aufgabe der Unternehmungsführung ist, sozial verantwortlich zu handeln. Als Faktoren dazu werden angeführt:

  • Neue Anliegen und Erwartungen der Bürger, der Verbraucher, der Behörde und Investitionsentscheidungen von Einzelpersonen und Organisationen in deren Rolle als Verbraucher und Investoren.
  • Die durch die Wirtschaftstätigkeit bedingte Umweltschädigung löst immer größere Besorgnis aus.
  • Die Medien und moderne Informations- und Kommunikationstechnik machen Wirtschaftstätigkeit immer transparenter.
    Das Grünbuch zu den Europäischen Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen kann und muss als Leitfaden für alles politische Handeln gesehen werden. Denn soziales Unternehmermanagement ist nur ein Teilaspekt unseres gesellschaftlichen Lebens. Was für die Unternehmen recht ist, kann doch für die Staatspolitik eines Landes nur billig sein. Im Gegenteil, es ist klar einzufordern, dass staatliche Regierungen ihr Handeln, ihre Gesetzgebung unter dieselbe Prämisse stellen, wie das von den Unternehmen gefordert wird.
    Da kommt die Bürgerinitiative zum Volksbegehren für eine Sozialstaat im Verfassungsrang gerade rechtzeitig. Denn nichts anderes fordern die Initiatoren und Befürworter dieses Volksbegehrens. Es soll mit verfassungsmäßiger Verantwortung kein Gesetz beschlossen werden, das nicht zuvor auf seine "soziale Verträglichkeit" überprüft worden ist,. Diese Vorgabe in der Bundesverfassung würde ganz deutlich die Bestrebungen der Europäischen Union unterstützen, die Unternehmen insbesondere zu sozial verantwortlichem Handeln zu veranlassen.
    Wir erleben gerade, wie fragil das Bauwerk des Friedens in unserer Welt ist. Die Euphorie des "Alles Machbaren" weicht der Furcht vor dem "Alles Verlorenen". Die Menschen erkennen plötzlich, dass sie einander brauchen. Werte wie Menschenwürde, Solidarität und Gemeinwohl werden Grundlage politischen Handelns sein müssen, wollen wir uns gegen Terror und Vernichtung gezielt wehren.
    Niemand ist eine Insel, jeder trägt auch Verantwortung für den anderen. Niemand ist davor geschützt, auch einmal selbst auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.

    von Christine Gubitzer

    Quelle: GÖD


  • 14.11.01