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Volksbegehren in Österreich
Vom Koordinationsbüro "Sozialstaat Österreich" in Wien
Mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Zwänge läuft in Europa seit Jahren eine Offensive zur Schwächung des Sozialstaats. Politik kürzt Leistungen, schwächt Institutionen und untergräbt den Grundsatz der Solidarität. Propagiert wird die Eigenvorsorge im Fall von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Alter. Verbesserungen im Bildungswesen, in der Jugendwohlfahrt, bei der Kinderbetreuung und bei sozialen Diensten für Pflegebedürftige werden zugunsten privater Marktlösungen vernachlässigt. Armutsbekämpfung bleibt Lippenbekenntnis. Neue Probleme wie die soziale Absicherung atypisch Beschäftigter, die Integration von ZuwandererInnen oder eine Grundsicherung im Notfall werden nicht als Herausforderungen an einen modernen Sozialstaat begriffen.
In Österreich wird zur Zeit diese Politik gegen den Sozialstaat verschärft: sie schwächt besonders seine vier Hauptsäulen, die Kranken- und Unfallversicherung, die Altersvorsorge, die Arbeitslosenversicherung und das öffentliche Bildungswesen. Gleichzeitig verstärkt sie ihren Einfluss auf die Sozialversicherung und schaltet die Selbstverwaltung weitgehend aus. Unter der Devise "Sozialstaat schlank" wird die Spaltung der Gesellschaft vertieft, Ausgrenzung und Verarmung werden gefördert. Diese unsoziale Politik richtet sich gegen die Mehrheit der BürgerInnen und begünstigt zugleich die Vermögenden. Denn mit den Sozialkürzungen erspart der Staat den besser Verdienenden einen höheren Beitrag, durch Selbstbehalte in der Krankenversicherung und Senkung von Pensionsansprüchen werden die Sozialbeiträge der Unternehmer vermindert. Dies gilt in noch höherem Maß für die "Superreichen": sie haben ihre Vermögen in Privatstiftungen untergebracht und leisten deshalb keine nennenswerten Beiträge für das Gemeinwesen.
Diese Entwicklungen unterminieren den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Denn individuelle Freiheit und Demokratie bedürfen der materiellen Absicherung durch den Sozialstaat. Der Sozialstaat trägt zu besseren sozialen Chancen der in Österreich lebenden Menschen bei. Er stellt ein dynamisches Element angesichts der großen sozialen Herausforderungen im 21. Jahrhundert - wie Alterung der Bevölkerung, Wandel der Erwerbsarbeit, Migration, Gleichstellung der Geschlechter - und auch einen produktiven Faktor für die Wirtschaft dar. Der Sozialstaat ist Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität. Sozialstaatliche Politik ist für die meisten Menschen in unserer Gesellschaft unverzichtbar.
Dies gilt es in der Verfassung abzusichern. Deshalb initiieren wir eine Kampagne zur Verteidigung und Erneuerung des Sozialstaats. Die Bürgerinnen und Bürger sollen zur Unterstützung eines Volksbegehrens mobilisiert werden, mit dem das Prinzip der Sozialstaatlichkeit in der österreichischen Bundesverfassung verankert wird.
Die UnterzeichnerInnen begehren folgende Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung: Dem Art 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") wird ein Absatz 2 angefügt. Dieser lautet:
Der Text des Volksbegehrens
"Österreich ist ein Sozialstaat.Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele.Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."
Armut im Sozialstaat
Österreich zählt ohne Zweifel zu den weltweit wohlhabendsten Gesellschaften. Wirtschaftswachstum und der kontinuierliche Aufbau des Sozialstaates haben in der Vergangenheit Armut und soziale Ausgrenzung quantitativ reduziert und qualitativ verändert. Dies jedoch ohne die Problematik zur Gänze zu beseitigen. Nach wie vor gilt: Materielle und soziale Lebenschancen und -bedingungen sind in Österreich ungleich verteilt. Am unteren Ende dieser Ungleichverteilung gibt es eine beträchtliche Zahl armutsgefährdeter und tatsächlich armer Personen. Diese sind zwar in der Regel nicht von materieller Verelendung betroffen.. Ihre materiellen und sozialen Teilhabechancen sind jedoch so gering, dass dies vor dem Hintergrund des gesamtwirtschaftlichen Wohlstandes gesellschaftspolitisch inakzeptabel ist.
11% der in Österreich lebenden Bevölkerung gelten als armutsgefährdet. Ihr gewichtetes Pro-Kopf-Haushaltseinkommen liegt unter 60% des Median Pro-Kopf-Einkommens. 4% der Bevölkerung sind akut arm. Hier treten zu einem niedrigen Pro-Kopf-Haushaltseinkommen noch maßgebliche Einschränkungen bei der Abdeckung grundlegender Lebensbedürfnisse hinzu. Die Betroffenheit von Armut beschränkt sich dabei keineswegs nur auf einige wenige gesellschaftliche Gruppen, wenngleich manche Gruppen stärker betroffen sind als andere. Die jüngsten Armutsdaten weisen für Alleinerziehende, Langzeitsarbeitslose, Nicht EU_Bürger und -Bürgerinnen, Einpersonenhaushalte von Pensionisten und Pensionistinnen und haushalte ohne Erwerbstätigkeit weit überdurchschnittliche Armuts(gefährdungs)quoten aus. Ganz generell sind Frauen stärker von Armuts(gefährdung) betroffen als Männer. Für ältere Menschen sind die Armuts(gefährdungs)quoten höher als für jüngere. Das selbe gilt für jene mit geringer Schulbildung im Vergleich zu Höherqualifizierten. Zugleich sind Menschen ohne Beschäftigung oder in atypischen Beschäftigungsverhältnissen häufiger arm oder armutsgefährdet als jene in vollzeitigen Normalarbeitsverhältnissen.
Die Vielfalt der betroffenen Gruppen zeigt, dass die Verursachungszusammenhänge von Armut nicht in den individuellen Eigenschaften der Betroffenen bzw. in ihrem eigenen Unvermögen zu suchen sind. Armut ist vielmehr wesentlich als gesellschaftliches Problem mit ökonomischen und soziokulturellen Ursachen und nicht zuletzt auch sozialstaatliche Bedingungsfaktoren zu begreifen. Trotz aller grundsätzlichen Effektivität des österreichischen Sozialleistungssystems ist deutlich, dass die diversen Sicherungssysteme zwar armutsvermindernd wirken, zugleich aber in der gegenwärtigen Ausgestaltung nicht in der Lage sind, Armut zur Gänze zu verhindern. Es sind nicht zuletzt Veränderungen auf Ebene der primären Sicherungsinstanzen, des Erwerbsarbeitsmarktes (Stichworte: Arbeitslosigkeit, Atypisierung, nicht existenzsichernde Erwerbseinkommen) und der Familie (Stichwort: Pluralisierung von Lebensformen), die Lücken und Defizite traditioneller sozialpolitischer Gestaltungsprinzipien aufzeigen und neue Herausforderungen an den Sozialstaat stellen.
Das bedeutet aber keineswegs, das Konzept des österreichischen Sozialstaates über Bord werfen zu müssen und beispielsweise durch ein Modell liberaler Typs mit einer primären Orientierung an Armutsvermeidung zu ersetzen. Vielmehr besteht die Herausforderung darin, bestehende Lücken im sozialen Sicherungssystem zu schließen. Es bedarf einer systematischen Ergänzung der derzeit dominierenden Prinzipien der Äquivalenz- und Lebensstandardsicherung durch den Einbau von bedarfsbezogenen, einkommensabhängigen Transfers, wie es etwa das Modell einer bedarfsorientierten Grundsicherung vorsieht. Die Finanzierung dieser Form gesamtgesellschaftlicher Solidarität sollte in einem Land, das weltweit zu den 10 Ländern mit den höchsten BIP/Kopf (in Kaufkraftparitäteten) zählt, ökonomisch eigentlich kein Problem sein. Allerdings bedarf es zur Umsetzung solcher Maßnahmen des politischen Willens dazu. Die von der gegenwärtigen Regierung diskutierten Optionen und gesetzten Maßnahmen deuten jedoch in eine andere Richtung.
Quelle: Lobster
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