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Sozialstaatsprinzip soll in die Verfassung
38.425 Unterzeichner fordern Volksbegehren
Wien - Insgesamt 38.425 Personen haben ihre Unterstützung für das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" bekundet. Die Unterstützungserklärungen zur Einleitung des Volksbegehrens wurden am Donnerstag im Innenministerium übergeben.
Ziel des überparteilichen, überkonfessionellen Volksbegehrens ist die Verankerung des Sozialstaates als Grundprinzip in der Österreichischen Bundesverfassung (siehe Webtipp). Mit der Übergabe der Unterstützungserklärungen - gesetzlich wären nur 8000 Stimmen notwendig gewesen - ist die erste Phase abgeschlossen. Als Wunschtermin für das Volksbegehren, den Innenminister Ernst Strasser festsetzen wird, deponierten die Initiatoren Ende April 2002. Sie hoffen auf eine Million Unterschriften.
Österreich sei das einzige EU-Land, das die soziale Verantwortung nicht in der Verfassung verankert habe (Ausnahme ist Großbritannien, das keine Verfassung hat). Mit dem Volksbegehren, das auch von mehr als 300 politischen und sozialen Organisationen unterstützt wird, will man der fortschreitenden Schwächung des Sozialstaates entgegenwirken. "Die von uns geforderte ,Sozialstaatsklausel' ist kein Allheilmittel gegen Sozialabbau und Armut, aber sie kann als verfassungsrechtliches Prinzip (zumindest) einen beständigen Reflexionsschub initiieren", erklärte Mitinitiator Rechtsanwalt Alfred J. Noll. Solidarität müsse das Prinzip für sozialstaatliche Leistungen und deren Finanzierung sein. (APA, nim)
Quelle: Der Standard
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