Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Mit Vorbehalt unterschreiben

Zum Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" - Was wird sich ändern? Einige Fragen aus antirassistischer Sicht.

Der Sozialstaat ist erstens gekennzeichnet durch einen einheitlichen Raum, ein Territorium, das die gesamte Nation einschließt. Auf diesem Territorium konnte sich eine einheitliche Regelung der "Sozialen Frage" durch die Sozialen Kämpfe entwickeln. Die Voraussetzung dabei ist eine organische Bindung zwischen den gesellschaftlichen Institutionen und den in die Funktion dieser Institutionen eingegliederten Individuen. Der Staatsbürger ist die politische, ethnische und nationalistische Form des Sozialbürgers.

Meine Frage an das Volksbegehren: Was wird sich an dieser Situation ändern? Die MigrantInnen, die 9,1 Prozent der Bevölkerung Österreichs ausmachen und eine gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Notwendigkeit darstellen, werden in der Broschüre als "Menschen, die alles verloren haben" beschrieben. Den 730.239 Menschen soll nach dieser Vorstellung Menschlichkeit (was auch immer das heißen soll) angeboten werden und "mehr Rechte". Im Klartext heißt das aber eben nicht alle Rechte - denn diese sind für StaatsbürgerInnen, die auch SozialbürgerInnen sind, da - sondern nur manche Rechte, mehr als jetzt. Die Position der Parias der Gesellschaft soll ihnen nicht entbehrlich gemacht werden. Ethnizität und Nationalismus haben im Sozialstaat von jeher das Hauptwort geführt und werden auch mit diesem Volksbegehren nicht in Frage gestellt.

Zweitens bildet der Sozialstaat eine kollektive Ordnung, die durch Verantwortung und Pflicht gekennzeichnet ist. Das Individuum ist innerhalb des Sozialstaates gelenkt von verschiedenen Vor- und Nachteilen. Die familiäre Herkunft spielt dabei eine Rolle, wie auch die Klasse, der jemand angehörig ist, und zwischen der Familie, der Klasse, der Wirtschaft, dem Kapital usw. zu mildern. Das ist das bis heute von vielen verwendete Argument, dass die MigrantInnen die Gesellschaft bereichern. Diese Bereicherung vollzieht sich in Österreich so, dass Menschen mittels Ausländerbeschäftigungsgesetz die untersten zehn Prozent der Gesellschaft zugewiesen werden.

Und so komme auch hier zu meiner Frage: was gedenkt der Sozialstaat zu machen außer Reform und "mehr Rechte"? Begreift er denn nicht, dass die einzige und sinnvolle Maßnahme in diesem Zusammenhang die Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist?

Sterben für die Nation?
Drittens unterliegen alle Individuen innerhalb des Sozialstaates dem Mechanismus der Eingliederung in die Gesellschaft, der Integration sozusagen. Ausbildung, Armee, Medien, Sozialversicherungen, Gefängnisse, Polizei, öffentlicher Wohnbau usw., alle diese Mechanismen haben das Ziel, eine Person unter anderem dazu zu bringen, stolz für ihre Nation zu sterben. Bismarck hat nicht aus Menschenliebe die Sozialversicherungspflicht eingeführt, das wissen wir alle. Die MigrantInnen werden ebenfalls den Wirkungen all dieser Mechanismen ausgesetzt. Bis jetzt aber haben sie keinen einzigen Zugang zu Entscheidungen innerhalb dieser Institutionen. Diese Entscheidungen behalten sich die StaatsbürgerInnen vor. Ja klar, werden sie sagen, dass diese/r für sein/ihr Land im Zweifelsfall auch sterben wird. Aber in einer Situation, wo nur wenige Länder einen Krieg führen können, ist es auch legitim zu fragen, für wessen Land sterben, wenn diejenigen, die kämpfen, irgendwo auf der Welt gegen "Schurkenstaaten" eingesetzt werden. Dass sie das Maßnahmen wie die Sozialversicherung, einheitliche Strafbestimmung, allgemeine Krankenversicherung usw. Sie alle garantieren innere Sicherheit in einem Staat. Die Sicherheit, die ein/eine StaatsbürgerIn genießt, oder besser gesagt, bis vor kurzem genossen hat, haben MigrantInnen nie ausgekostet. Für sie waren immer die besonderen Sicherheitsgesetze, das Fremdenrecht da. Ein Recht, das bis vor kurzem ausschließlich aus Restriktionen bestand - also kein Fremdenrecht, sondern Fremdenzwang. Dieser Zwang kanalisierte die MigrantInnen in ganz bestimmte gesellschaftliche Segmente, um sie dort für alle Ewigkeit und nachfolgenden Generationen einzuzementieren. Unbestreitbar ist aber auch, dass sie die Sozialversicherung, Krankenversicherung und einen größeren Teil anderer sozialer Maßnahmen auch für sich beanspruchen könnten. Das Problem ist nur, dass sie als einzige Bevölkerungsgruppe zur Gänze als Sicherheitsgefährdung für den Sozialstaat gelten und mit einem übergroßen Prozentsatz für die Beschäftigung der Polizei und Gefängnisse herhalten müssen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Auch wenn ich als Migrant das Volksbegehren nicht unterschreiben darf, bin ich dafür, es zu unterschreiben.

Aber jede/r, der /die gegen den Rassismus in diesem Land ist, soll das mit Vorbehalt tun. Unterzeichnen Sie für 730.239 Menschen, die das Recht zu unterschreiben in Österreich nicht haben, mit dem Zusatz: Gleiche Rechte für Alle!

Autor: Lubomir Bratic

Quelle: volksstimme


20.12.01