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Sozialstaat: Begehren läuft im April
Wien - Das Innenministerium hat am Donnerstag die Eintragungswoche für das Sozialstaats-Volksbegehren mit 3. bis 10. April fixiert. Das Begehren ist als Ergänzung zu Artikel Eins der österreichischen Bundesverfassung gedacht. Gefordert wird eine zusätzliche Klausel die besagt, dass Österreich ein Sozialstaat ist.
Solidarität als Prinzip
Die Initiatoren des Volksbegehrens kritisieren, dass sich der Staat in Richtung liberale Armenversorgung entwickle. Sozialpolitik sei nicht nur für sozial Schwache wichtig, sondern für eine breite Mittelschicht, davon hänge Lebensstandard und der soziale Friede ab. Der Regierung wird vorgeworfen, öffentliche Einrichtungen zu schwächen. Solidarität müsse bei den sozialstaatlichen Leistungen und bei der Finanzierung zum Prinzip erhoben werden.
38.000 Unterstützungs-Erklärungen
Im Dezember hatten die Initiatoren insgesamt 38.425 Unterstützungserklärungen im Innenministerium übergeben - zur Einleitung eines Volksbegehrens wären gesetzlich nur 8.000 Stimmen notwendig gewesen. Voraussetzung für eine parlamentarische Behandlung sind 100.000 Unterschriften, wobei die Zahl der Unterstützungserklärungen dazugerechnet wird. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und am Stichtag (27. Februar) in die Wählerevidenz eingetragen sind.
Links dazu:
Sozialstaat.at
Quelle: Kurier Online
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