Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Quo vadis, Sozialpolitik?

Der seit Mitte der 90er-Jahre in Österreich stattfindende Sozialabbau wurde mit dem Beschluss des Nulldefizits zusätzlich verschärft. Immer mehr Menschen spüren die Belastungen.

Die 806.505 Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Urabstimmung beteiligten, haben eine klare Stimme für den Erhalt des sozialen Netzes und für Kampfmaßnahmen im Falle weiterer Angriffe abgegeben. Neben der Pensionsreform sind es vor allem Maßnahmen wie die Unfallrentenbesteuerung, die Ambulanzgebühr und die heuer sehr geringe Pensionserhöhung, die von vielen Kolleginnen und Kollegen als Ungerechtigkeiten aufgefasst werden.
Seit den Sparpaketen ab Mitte der 90er-Jahre ist Sozialabbau in Österreich Realität. Mit der Etablierung des Dogmas Nulldefizit wurde dieser Kurs von der jetzigen Regierung verschärft. Trotz des Versprechens, dass der Staat nicht bei den Bürgern sparen werde, spüren immer mehr Menschen die Belastungen. Die momentane wirtschaftliche Situation verschärft diese Problematik zunehmend, wenn beispielsweise in einer Zeit stark steigender Arbeitslosigkeit die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik gekürzt werden.

Politik gegen Arbeitslose
Während die Arbeitslosigkeit im Oktober 2001 gegenüber Oktober 2000 um 14,5 % gestiegen ist, plant Wirtschaftsminister Bartenstein, die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose zu verschärfen. Die gestiegene Arbeitslosigkeit wird nun als Waffe gegen Arbeitslose eingesetzt, um den Druck auf sie auch noch legistisch zu erhöhen. Dass damit die Arbeitslosigkeit gesenkt werden kann, ist auszuschließen. Die Betroffenen werden nicht durch einen Abbau des Qualifikationsschutzes Arbeit finden, sondern nur dann, wenn die öffentliche Hand wieder zu einer Investitionstätigkeit im Infrastrukturbereich zurückkehrt.
Nichtsdestotrotz verkauft Wirtschaftsminister Martin Bartenstein die Lockerung der Zumutbarkeitsbestimmungen als „Arbeitsmarktpaket“, „das dem Arbeitsmarkt die Fesseln nehmen soll“, und stellt sie gar als konjunkturbelebende Maßnahme dar (APA, 26. November 2001).

Rechtsanspruch
ÖGB und AK fordern demgegenüber einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und eine stärkere Beachtung von Betreuungspflichten. Um finanziell wieder Tritt zu fassen, ist es notwendig, eine Beschäftigung auf dem bisherigen Lohnniveau anzustreben. Dieses Mindestniveau soll nach dem Ende des Arbeitslosengeldanspruchs nicht unter 80 % des zuletzt vor der Arbeitslosigkeit erzielten Entgelts gesenkt werden dürfen. Außerdem soll die Entlohnung bei der angebotenen Beschäftigung mindestens € 1000,– monatlich betragen. Bei Vorliegen einer Betreuungspflicht soll vom Betrieb oder der öffentlichen Hand eine Unterbringungsmöglichkeit konkret angeboten werden. Die Arbeitgeber wollen demgegenüber neben der Aufweichung des Berufsschutzes auch härtere Zumutbarkeiten bei Kinderbetreuungspflichten. So fordert die Wirtschaftskammer, dass die Vermittelbarkeit innerhalb eines Radius von eineinhalb Stunden Anfahrzeit möglich werden soll.

Ausgeräumtes AMS
In der momentanen wirtschaftlichen Situation rächt es sich, dass die Regierung aus dem Arbeitsmarktservice (AMS) 2001 und 2002 € 2,7 Milliarden entnimmt. Somit wird das gegenwärtig zelebrierte „Nulldefizit“ auf dem Rücken der Arbeitslosen erzielt. Fatal erweist sich nun, dass dieses Ausräumen der Arbeitslosenversicherung beschlossen wurde, als sich die markante Wachstumsabschwächung und Zunahme der Arbeitslosigkeit bei weitem nicht in der jetzigen Dimension abgezeichnet hat. Die Widersinnigkeit des sturen Festhaltens an einem Nulldefizit gipfelt darin, dass die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS heuer von € 600 auf € 560 Millionen reduziert werden, obwohl die Arbeitslosigkeit steigt („Der Standard“, 23. November 2001).
Dazu AMS-Chef Buchinger: „Die Ausrichtung im Qualifikationsbereich wird noch mehr auf den kurzfristigen Bedarf abstellen und weniger zukunftsorientiert sein.“ Kürzungen werde es auch bei den psychosozialen Beratungsleistungen, in der Schuldnerbetreuung oder in der Ausländerberatung geben, so Buchinger („Der Standard“, 26. November 2001). Die Armutskonferenz kritisiert diesbezüglich, dass diese Kürzungen bei Projekten für sozial Benachteiligte gegen den Nationalen Aktionsplan gegen Armut verstoßen.

Aushungern der Krankenversicherung
Trotz der Tatsache, dass die Ausgaben der Krankenkassen schneller als die Einnahmen wachsen, werden seitens der Regierung Beitragserhöhungen oder die Erschließung anderer Einnahmequellen bislang tabuisiert. Jedes Jahr wird erneut behauptet, das Defizit solle durch Einsparungen im Verwaltungsaufwand abgefangen werden, was sich rein rechnerisch nicht ausgeht. € 270 Millionen drohendes Defizit sind in der Verwaltung nicht einzusparen. Die Unseriosität derartiger Vorschläge lässt sich schon daran ermessen, dass die Regierung Maßnahmen wie die Ambulanzgebühr beschließt, welche die Verwaltungskosten stark erhöhen.
„Die Bundesregierung wird um Beitragserhöhungen oder um zweckgebundene Abgaben ganz einfach nicht herumkommen“, meint daher Franz Bittner, Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse. Übrigens ist das eine Meinung, die alle in der Generalversammlung der Wiener Gebietskrankenkasse vertretenen Fraktionen teilen. Die Generalversammlung hat im November einstimmig den Gesetzgeber dazu aufgefordert, „raschest Maßnahmen zu setzen, um den Gebietskrankenkassen (...) finanzielle Mittel zuzuführen. Dabei soll auch eine moderate solidarische (Dienstgeber und Dienstnehmer) Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags aller Versicherten ins Auge gefasst werden.“
Beitragserhöhungen sind aber nur eine von mehreren Optionen, die Entwicklung der Einnahmen an die der Ausgaben heranzuführen. Weiters gäbe es die Möglichkeit, Teile der Alkohol- und Nikotinabgaben für die Krankenversicherung zweckzuwidmen oder etwa einen Sozialversicherungszuschlag zur Kapitalertragsteuer einzuführen, damit nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Kapitaleinkommen zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen werden.
Sinnvoll ist sicherlich auch die Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge von der Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung. Damit würden sich kapitalintensive Betriebe und solche, die Menschen wegrationalisieren, nicht auch aus der Finanzierung des Sozialsystems zurückziehen können.
Weil aber bislang keine einnahmenseitigen Maßnahmen erfolgen, müssen die Gebietskrankenkassen bereits am Kapitalmarkt Kredite aufnehmen, um die Ausgaben finanzieren zu können. Allein in Wien mussten damit 2001 € 5,8 Millionen und heuer voraussichtlich € 8,7 Millionen für Zinsen ausgegeben werden („Der Standard“, 21. November 2001).
„Ein bewährtes System kann man auch zerstören, indem man es finanziell ausbluten lässt“, fasst GPA Chef Sallmutter diese Politik zusammen. Die Regierung hat zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die die finanzielle Situation der Kassen verschärfen:

  • € 54,5 Millionen jährlich entgehen den Kassen, weil sie die Mehrwertsteuer auf Medikamente nur teilweise abgegolten bekommen.
  • € 22 bis 29 Millionen verlieren sie durch die Anpassung der Dienstgeberbeiträge für Arbeiter an die niedrigeren der Angestellten.
  • Ein Loch von € 11 Millionen entsteht durch die Verringerung der Zahlungen der Pensions- an die Krankenversicherungen.
  • Durch Gesetzesänderungen bei der Arbeitslosenversicherung fehlen den Kassen zweistellige Millionenbeträge.
  • € 4,9 Millionen entgehen den Kassen durch die Senkung der Beitragsgrundlage für Zivildiener.
  • Ein Zinsverlust von € 7,3 Millionen jährlich entsteht durch die Verlängerung der Zahlungsfrist für Dienstgeberbeiträge um drei Tage.
  • € 1,8 Millionen mehr müssen die Kassen an die privaten Krankenanstalten zahlen.
  • Die Mittel, die seit der teilweisen Streichung der beitragsfreien Mitversicherung eingenommen werden, fließen übrigens in das Budget und kommen nicht den Krankenkassen zugute. Somit ist das Defizit maßgeblich auch dadurch verursacht, dass der Krankenversicherung gezielt Mittel vorenthalten werden.

    Chipkarte
    Die Chipkarte, die ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung sein soll und sein könnte, droht zum Gegenteil zu werden. Die Regierung hat sich darauf festgelegt, für die Chipkarte eine regelmäßige Gebühr einzuheben. Der erste Vorschlag seitens der Regierung hätte einen höheren Verwaltungsaufwand verursacht als die Einhebung der Krankenscheingebühr! Aus der erhofften Verwaltungsvereinfachung wäre ein Mehraufwand geworden. Neben der Vermeidung von Verwaltungskosten war der Wegfall von Daten über Arztbesuche der Beschäftigten beim Arbeitgeber ein zentrales Argument für die Chipkarte. Auch dieser – für die Interessen der Arbeitnehmer wichtige – Vorteil wäre nun in das Gegenteil verkehrt: Die Arbeitgeber würden in Zukunft noch detaillierter über die Arztbesuche ihrer Dienstnehmer Bescheid wissen.
    Nachdem dieser Vorschlag von allen Seiten vernichtende Kritik hervorgerufen hat, wurde die konkrete Ausgestaltung der Gebühr vorläufig offen gelassen. Die Einführung der Chipkarte ab 2003 wurde daher einmal ohne Gebühr beschlossen. Der Beschluss über die Gebühreneinhebung erfolgt im Frühjahr. Die GPA lehnt die Chipkartengebühr prinzipiell ab. Sie bedeutet einen Widerspruch zur Finanzierung der Krankenversicherung durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Je höher die Gebühr, desto höher ist der Arbeitnehmeranteil an der Finanzierung, die nicht mehr zu gleichen Teilen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgt.
    Die Regierung will nun auf der Chipkarte auch die Speicherung von „Diagnosen und anderen Gesundheitsdaten“ ermöglichen, die bislang „keinesfalls“ auf der Chipkarte gespeichert werden sollten. Stattdessen sollen Art und Umfang der Daten, die auf der Chipkarte gespeichert werden können, vom Minister per Verordnung nach Anhörung des Datenschutzrats festgelegt werden. Das ist aus dem Blickwinkel des Datenschutzes eine klare Verschlechterung.
    Der Umstand, dass eine solche Datenspeicherung nur auf „freiwilliger Basis“ erfolgen darf, macht diese Möglichkeit nicht unbedenklich. Je mehr Personen eine solche Datenspeicherung beantragen, desto stärker droht in Zukunft die Freiwilligkeit infrage gestellt zu werden. Es ist somit zu befürchten, dass dies ein erster Schritt in Richtung verbindlicher Datenspeicherung auf Chipkarten sein könnte. Abgesehen davon gibt es faktische Möglichkeiten, der „Freiwilligkeit“ ein wenig nachzuhelfen und Personen dazu zu veranlassen, die Speicherung der Daten und später auch den Zugriff auf dieselben zuzulassen.

    Pensionsanpassung
    Die geringen Pensionsanpassungen der letzten Jahre wurden 2001 fortgesetzt und bedeuten eine reale Anpassung unter der Inflationsrate und damit einen Wertverlust.
    Der Beirat zur Pensionsanpassung hat für 2001 eine Pensionserhöhung zwischen 1,0 % und 1,7 % vorgegeben. Dieser Wert liegt also deutlich unterhalb der Inflation. Die Regierung hat zuerst eine Erhöhung um 1,6 % in Aussicht gestellt. Schon das war zu wenig, weil die Pensionen um 2,9 % hätten steigen müssen, um die Inflationsrate abzudecken. Nachdem die Regierung mit dem Angebot einer Erhöhung um 1,6 % in Verhandlung mit den Seniorenorganisationen gegangen ist, wurde bekannt gegeben, dass die Pensionen lediglich um 1,1 % angehoben würden. Das ist ein sozialpolitischer Skandal.
    Einen Wertausgleich in Form einer zusätzlichen Einmalzahlung zu dieser mickrigen Anpassung gibt es nicht für alle Pensionisten. Lediglich für Pensionen bis € 763,06 sollen Anpassung und Einmalzahlung die Inflation abgelten, darüber hinaus fällt die Einmalzahlung geringer aus und wird bis € 1962,17 gänzlich eingeschliffen. Die Einmalzahlungen wirken aber nur im betreffenden Jahr. Die künftigen Pensionsanpassungen setzen alle auf der nur um 1,1 % erhöhten Pension an, was ein langfristiges Zurückbleiben der Pensionen bewirkt.
    Auch die Pensionisten werden daher für das Nulldefizit kräftig abgeräumt. Statt die Kaufkraft zu sichern, setzt die Regierung den Lebensstandard von breiten Bevölkerungskreisen in einer wirtschaftlich angespannten Situation herunter.

    Weitere Pensionsreformen
    Neben der bereits im letzten Jahr erfolgten Pensionsreform wird im Hintergrund an weiteren Änderungen im Pensionsrecht gearbeitet. Die Regierung hat zu verschiedenen Themen Expertenrunden eingesetzt, die an Vorschlägen arbeiten. Nun kann man sicherlich nichts dagegen einwenden, wenn sich Experten überlegen, wie man das Pensionssystem für die Zukunft absichern kann. Aber wenig überraschend entpuppen sich viele der Vorschläge einseitig als Leistungsverschlechterungen und konzentrieren sich auf eine Begrenzung der Ausgaben für das Pensionssystem.
    Die von den Regierungsparteien nominierten Fachleute haben sich bei einem Hearing im Parlament jedenfalls für eine weitere Anhebung des faktischen Pensionsalters ausgesprochen. Die Vorschläge reichen von einer Anhebung des gesetzlichen Frühpensionsalters auf 65 Jahre bis zu wesentlich höheren Abschlägen für Frühpensionen als derzeit. Der Experte des IHS fordert die Schaffung einer obligatorischen Eigenvorsorge („Die Presse“, 17. November 2001). Wenig ist bislang darüber zu hören, wie man die Menschen länger in Beschäftigung hält.

    VfGH-Urteile
    Viele der jüngsten Maßnahmen, die zu sozialen Härten und Ungerechtigkeiten geführt haben, wurden bislang vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) beeinsprucht. Dazu zählen die Pensionsreform, die Unfallrentenbesteuerung, die Ambulanzgebühr und die Streichung der beitragsfreien Mitversicherung. Der VfGH hat diesbezüglich aber bislang noch wenig Klarheit gebracht. Zwar wurden im März die Pensionsreform und die Ambulanzgebühr vom VfGH aufgehoben. Da er dies aber nur wegen formaler Abstimmungs- und Kundmachungsfehler veranlasste, musste die Regierung die Gesetze nur noch einmal formal richtig beschließen. Die Ambulanzgebühr wurde mit Verschärfungen neuerlich beschlossen, weil die Ausnahmebestimmungen viel restriktiver formuliert wurden. Letztlich ist die Strategie, „unsoziale“ Gesetze vor dem VfGH anzufechten, eine ungenügende. So hat der VfGH die von der GPA unterstützte Individualklage eines von der Pensionsreform hart getroffenen Kollegen abgewiesen und dies damit begründet, dass diesem der ordentliche Rechtsweg zumutbar sei.

    Volksbegehren Sozialstaat
    Der Sozialabbau kann durch den VfGH insgesamt nicht nachträglich rückgängig gemacht werden, wenn er gesetzlich beschlossen wird und der Verfassung nicht widerspricht. Gegenwärtig gibt es die Initiative, die Verfassung um das Prinzip der Sozialstaatlichkeit zu erweitern. Österreich soll in der Verfassung als Sozialstaat definiert werden, um diese Wertigkeit gegen die neoliberalen Angriffe zu stärken.
    Dazu wird im Frühjahr ein Volksbegehren stattfinden. Eine möglichst breite Beteiligung und Unterstützung dieses Volksbegehrens würde nach der starken Beteiligung der ÖGB-Mitglieder an der Urabstimmung ein weiteres Zeichen gegen neoliberale Politik sowie für den Erhalt und Ausbau des Sozialsystems sein. Diese Zeichen müssen Gewerkschaften und soziale Bewegungen aufgreifen, um einer Unterordnung des Sozialsystems und der darauf angewiesenen Menschen unter die neoliberale Politik Widerstand entgegenzusetzen.



    Quelle: Kompetenz


    16.01.02