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Quo vadis, Sozialpolitik?
Der seit Mitte der 90er-Jahre in Österreich
stattfindende Sozialabbau wurde mit dem Beschluss
des Nulldefizits zusätzlich verschärft. Immer mehr Menschen
spüren die Belastungen.
Die
806.505 Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Urabstimmung beteiligten,
haben eine klare Stimme für den Erhalt des sozialen Netzes und für
Kampfmaßnahmen im Falle weiterer Angriffe abgegeben. Neben der Pensionsreform
sind es vor allem Maßnahmen wie die Unfallrentenbesteuerung, die
Ambulanzgebühr und die heuer sehr geringe Pensionserhöhung,
die von vielen Kolleginnen und Kollegen als Ungerechtigkeiten aufgefasst
werden.
Seit den Sparpaketen ab Mitte der 90er-Jahre ist Sozialabbau in Österreich
Realität. Mit der Etablierung des Dogmas Nulldefizit wurde dieser
Kurs von der jetzigen Regierung verschärft. Trotz des Versprechens,
dass der Staat nicht bei den Bürgern sparen werde, spüren immer
mehr Menschen die Belastungen. Die momentane wirtschaftliche Situation
verschärft diese Problematik zunehmend, wenn beispielsweise in einer
Zeit stark steigender Arbeitslosigkeit die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik
gekürzt werden.
Politik gegen Arbeitslose
Während die Arbeitslosigkeit im Oktober 2001 gegenüber
Oktober 2000 um 14,5 % gestiegen ist, plant Wirtschaftsminister Bartenstein,
die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose zu verschärfen.
Die gestiegene Arbeitslosigkeit wird nun als Waffe gegen Arbeitslose eingesetzt,
um den Druck auf sie auch noch legistisch zu erhöhen. Dass damit
die Arbeitslosigkeit gesenkt werden kann, ist auszuschließen. Die
Betroffenen werden nicht durch einen Abbau des Qualifikationsschutzes
Arbeit finden, sondern nur dann, wenn die öffentliche Hand wieder
zu einer Investitionstätigkeit im Infrastrukturbereich zurückkehrt.
Nichtsdestotrotz verkauft Wirtschaftsminister Martin Bartenstein die Lockerung
der Zumutbarkeitsbestimmungen als Arbeitsmarktpaket, das
dem Arbeitsmarkt die Fesseln nehmen soll, und stellt sie gar als
konjunkturbelebende Maßnahme dar (APA, 26. November 2001).
Rechtsanspruch
ÖGB und AK fordern demgegenüber einen Rechtsanspruch auf
Weiterbildung und eine stärkere Beachtung von Betreuungspflichten.
Um finanziell wieder Tritt zu fassen, ist es notwendig, eine Beschäftigung
auf dem bisherigen Lohnniveau anzustreben. Dieses Mindestniveau soll nach
dem Ende des Arbeitslosengeldanspruchs nicht unter 80 % des zuletzt vor
der Arbeitslosigkeit erzielten Entgelts gesenkt werden dürfen. Außerdem
soll die Entlohnung bei der angebotenen Beschäftigung mindestens
€ 1000, monatlich betragen. Bei Vorliegen einer Betreuungspflicht
soll vom Betrieb oder der öffentlichen Hand eine Unterbringungsmöglichkeit
konkret angeboten werden. Die Arbeitgeber wollen demgegenüber neben
der Aufweichung des Berufsschutzes auch härtere Zumutbarkeiten bei
Kinderbetreuungspflichten. So fordert die Wirtschaftskammer, dass die
Vermittelbarkeit innerhalb eines Radius von eineinhalb Stunden Anfahrzeit
möglich werden soll.
Ausgeräumtes AMS
In der momentanen wirtschaftlichen Situation rächt es sich,
dass die Regierung aus dem Arbeitsmarktservice (AMS) 2001 und 2002 €
2,7 Milliarden entnimmt. Somit wird das gegenwärtig zelebrierte Nulldefizit
auf dem Rücken der Arbeitslosen erzielt. Fatal erweist sich nun,
dass dieses Ausräumen der Arbeitslosenversicherung beschlossen wurde,
als sich die markante Wachstumsabschwächung und Zunahme der Arbeitslosigkeit
bei weitem nicht in der jetzigen Dimension abgezeichnet hat. Die Widersinnigkeit
des sturen Festhaltens an einem Nulldefizit gipfelt darin, dass die Mittel
für die aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS heuer von € 600 auf
€ 560 Millionen reduziert werden, obwohl die Arbeitslosigkeit steigt
(Der Standard, 23. November 2001).
Dazu AMS-Chef Buchinger: Die Ausrichtung im Qualifikationsbereich
wird noch mehr auf den kurzfristigen Bedarf abstellen und weniger zukunftsorientiert
sein. Kürzungen werde es auch bei den psychosozialen Beratungsleistungen,
in der Schuldnerbetreuung oder in der Ausländerberatung geben, so
Buchinger (Der Standard, 26. November 2001). Die Armutskonferenz
kritisiert diesbezüglich, dass diese Kürzungen bei Projekten
für sozial Benachteiligte gegen den Nationalen Aktionsplan gegen
Armut verstoßen.
Aushungern der Krankenversicherung
Trotz
der Tatsache, dass die Ausgaben der Krankenkassen schneller als die Einnahmen
wachsen, werden seitens der Regierung Beitragserhöhungen oder die
Erschließung anderer Einnahmequellen bislang tabuisiert. Jedes Jahr
wird erneut behauptet, das Defizit solle durch Einsparungen im Verwaltungsaufwand
abgefangen werden, was sich rein rechnerisch nicht ausgeht. € 270
Millionen drohendes Defizit sind in der Verwaltung nicht einzusparen.
Die Unseriosität derartiger Vorschläge lässt sich schon
daran ermessen, dass die Regierung Maßnahmen wie die Ambulanzgebühr
beschließt, welche die Verwaltungskosten stark erhöhen.
Die Bundesregierung wird um Beitragserhöhungen oder um zweckgebundene
Abgaben ganz einfach nicht herumkommen, meint daher Franz Bittner,
Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse. Übrigens ist das eine Meinung,
die alle in der Generalversammlung der Wiener Gebietskrankenkasse vertretenen
Fraktionen teilen. Die Generalversammlung hat im November einstimmig den
Gesetzgeber dazu aufgefordert, raschest Maßnahmen zu setzen,
um den Gebietskrankenkassen (...) finanzielle Mittel zuzuführen.
Dabei soll auch eine moderate solidarische (Dienstgeber und Dienstnehmer)
Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags aller Versicherten ins
Auge gefasst werden.
Beitragserhöhungen sind aber nur eine von mehreren Optionen, die
Entwicklung der Einnahmen an die der Ausgaben heranzuführen. Weiters
gäbe es die Möglichkeit, Teile der Alkohol- und Nikotinabgaben
für die Krankenversicherung zweckzuwidmen oder etwa einen Sozialversicherungszuschlag
zur Kapitalertragsteuer einzuführen, damit nicht nur die Arbeits-,
sondern auch die Kapitaleinkommen zur Finanzierung des Gesundheitssystems
herangezogen werden.
Sinnvoll ist sicherlich auch die Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage
der Sozialversicherungsbeiträge von der Lohnsumme auf die gesamte
Wertschöpfung. Damit würden sich kapitalintensive Betriebe und
solche, die Menschen wegrationalisieren, nicht auch aus der Finanzierung
des Sozialsystems zurückziehen können.
Weil aber bislang keine einnahmenseitigen Maßnahmen erfolgen, müssen
die Gebietskrankenkassen bereits am Kapitalmarkt Kredite aufnehmen, um
die Ausgaben finanzieren zu können. Allein in Wien mussten damit
2001 € 5,8 Millionen und heuer voraussichtlich € 8,7 Millionen
für Zinsen ausgegeben werden (Der Standard, 21. November
2001).
Ein bewährtes System kann man auch zerstören, indem man
es finanziell ausbluten lässt, fasst GPA Chef Sallmutter diese
Politik zusammen. Die Regierung hat zahlreiche Maßnahmen gesetzt,
die die finanzielle Situation der Kassen verschärfen:
€ 54,5 Millionen jährlich
entgehen den Kassen, weil sie die Mehrwertsteuer auf Medikamente nur
teilweise abgegolten bekommen.
€ 22 bis 29 Millionen verlieren
sie durch die Anpassung der Dienstgeberbeiträge für Arbeiter
an die niedrigeren der Angestellten.
Ein Loch von € 11 Millionen entsteht
durch die Verringerung der Zahlungen der Pensions- an die Krankenversicherungen.
Durch Gesetzesänderungen bei der
Arbeitslosenversicherung fehlen den Kassen zweistellige Millionenbeträge.
€ 4,9 Millionen entgehen den Kassen
durch die Senkung der Beitragsgrundlage für Zivildiener.
Ein Zinsverlust von € 7,3 Millionen
jährlich entsteht durch die Verlängerung der Zahlungsfrist
für Dienstgeberbeiträge um drei Tage.
€ 1,8 Millionen mehr müssen
die Kassen an die privaten Krankenanstalten zahlen.
Die Mittel, die seit der teilweisen Streichung
der beitragsfreien Mitversicherung eingenommen werden, fließen übrigens
in das Budget und kommen nicht den Krankenkassen zugute. Somit ist das
Defizit maßgeblich auch dadurch verursacht, dass der Krankenversicherung
gezielt Mittel vorenthalten werden.
Chipkarte
Die Chipkarte, die ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung sein
soll und sein könnte, droht zum Gegenteil zu werden. Die Regierung
hat sich darauf festgelegt, für die Chipkarte eine regelmäßige
Gebühr einzuheben. Der erste Vorschlag seitens der Regierung hätte
einen höheren Verwaltungsaufwand verursacht als die Einhebung der
Krankenscheingebühr! Aus der erhofften Verwaltungsvereinfachung wäre
ein Mehraufwand geworden. Neben der Vermeidung von Verwaltungskosten war
der Wegfall von Daten über Arztbesuche der Beschäftigten beim
Arbeitgeber ein zentrales Argument für die Chipkarte. Auch dieser
für die Interessen der Arbeitnehmer wichtige Vorteil
wäre nun in das Gegenteil verkehrt: Die Arbeitgeber würden in
Zukunft noch detaillierter über die Arztbesuche ihrer Dienstnehmer
Bescheid wissen.
Nachdem dieser Vorschlag von allen Seiten vernichtende Kritik hervorgerufen
hat, wurde die konkrete Ausgestaltung der Gebühr vorläufig offen
gelassen. Die Einführung der Chipkarte ab 2003 wurde daher einmal
ohne Gebühr beschlossen. Der Beschluss über die Gebühreneinhebung
erfolgt im Frühjahr. Die GPA lehnt die Chipkartengebühr prinzipiell
ab. Sie bedeutet einen Widerspruch zur Finanzierung der Krankenversicherung
durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Je höher die
Gebühr, desto höher ist der Arbeitnehmeranteil an der Finanzierung,
die nicht mehr zu gleichen Teilen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgt.
Die Regierung will nun auf der Chipkarte auch die Speicherung von Diagnosen
und anderen Gesundheitsdaten ermöglichen, die bislang keinesfalls
auf der Chipkarte gespeichert werden sollten. Stattdessen sollen Art und
Umfang der Daten, die auf der Chipkarte gespeichert werden können,
vom Minister per Verordnung nach Anhörung des Datenschutzrats festgelegt
werden. Das ist aus dem Blickwinkel des Datenschutzes eine klare Verschlechterung.
Der Umstand, dass eine solche Datenspeicherung nur auf freiwilliger
Basis erfolgen darf, macht diese Möglichkeit nicht unbedenklich.
Je mehr Personen eine solche Datenspeicherung beantragen, desto stärker
droht in Zukunft die Freiwilligkeit infrage gestellt zu werden. Es ist
somit zu befürchten, dass dies ein erster Schritt in Richtung verbindlicher
Datenspeicherung auf Chipkarten sein könnte. Abgesehen davon gibt
es faktische Möglichkeiten, der Freiwilligkeit ein wenig
nachzuhelfen und Personen dazu zu veranlassen, die Speicherung der Daten
und später auch den Zugriff auf dieselben zuzulassen.
Pensionsanpassung
Die geringen Pensionsanpassungen der letzten Jahre wurden 2001 fortgesetzt
und bedeuten eine reale Anpassung unter der Inflationsrate und damit einen
Wertverlust.
Der Beirat zur Pensionsanpassung hat für 2001 eine Pensionserhöhung
zwischen 1,0 % und 1,7 % vorgegeben. Dieser Wert liegt also deutlich unterhalb
der Inflation. Die Regierung hat zuerst eine Erhöhung um 1,6 % in
Aussicht gestellt. Schon das war zu wenig, weil die Pensionen um 2,9 %
hätten steigen müssen, um die Inflationsrate abzudecken. Nachdem
die Regierung mit dem Angebot einer Erhöhung um 1,6 % in Verhandlung
mit den Seniorenorganisationen gegangen ist, wurde bekannt gegeben, dass
die Pensionen lediglich um 1,1 % angehoben würden. Das ist ein sozialpolitischer
Skandal.
Einen Wertausgleich in Form einer zusätzlichen Einmalzahlung zu dieser
mickrigen Anpassung gibt es nicht für alle Pensionisten. Lediglich
für Pensionen bis € 763,06 sollen Anpassung und Einmalzahlung
die Inflation abgelten, darüber hinaus fällt die Einmalzahlung
geringer aus und wird bis € 1962,17 gänzlich eingeschliffen.
Die Einmalzahlungen wirken aber nur im betreffenden Jahr. Die künftigen
Pensionsanpassungen setzen alle auf der nur um 1,1 % erhöhten Pension
an, was ein langfristiges Zurückbleiben der Pensionen bewirkt.
Auch die Pensionisten werden daher für das Nulldefizit kräftig
abgeräumt. Statt die Kaufkraft zu sichern, setzt die Regierung den
Lebensstandard von breiten Bevölkerungskreisen in einer wirtschaftlich
angespannten Situation herunter.
Weitere Pensionsreformen
Neben der bereits im letzten Jahr erfolgten Pensionsreform wird im
Hintergrund an weiteren Änderungen im Pensionsrecht gearbeitet. Die
Regierung hat zu verschiedenen Themen Expertenrunden eingesetzt, die an
Vorschlägen arbeiten. Nun kann man sicherlich nichts dagegen einwenden,
wenn sich Experten überlegen, wie man das Pensionssystem für
die Zukunft absichern kann. Aber wenig überraschend entpuppen sich
viele der Vorschläge einseitig als Leistungsverschlechterungen und
konzentrieren sich auf eine Begrenzung der Ausgaben für das Pensionssystem.
Die von den Regierungsparteien nominierten Fachleute haben sich bei einem
Hearing im Parlament jedenfalls für eine weitere Anhebung des faktischen
Pensionsalters ausgesprochen. Die Vorschläge reichen von einer Anhebung
des gesetzlichen Frühpensionsalters auf 65 Jahre bis zu wesentlich
höheren Abschlägen für Frühpensionen als derzeit.
Der Experte des IHS fordert die Schaffung einer obligatorischen Eigenvorsorge
(Die Presse, 17. November 2001). Wenig ist bislang darüber
zu hören, wie man die Menschen länger in Beschäftigung
hält.
VfGH-Urteile
Viele der jüngsten Maßnahmen, die zu sozialen Härten
und Ungerechtigkeiten geführt haben, wurden bislang vor dem Verfassungsgerichtshof
(VfGH) beeinsprucht. Dazu zählen die Pensionsreform, die Unfallrentenbesteuerung,
die Ambulanzgebühr und die Streichung der beitragsfreien Mitversicherung.
Der VfGH hat diesbezüglich aber bislang noch wenig Klarheit gebracht.
Zwar wurden im März die Pensionsreform und die Ambulanzgebühr
vom VfGH aufgehoben. Da er dies aber nur wegen formaler Abstimmungs- und
Kundmachungsfehler veranlasste, musste die Regierung die Gesetze nur noch
einmal formal richtig beschließen. Die Ambulanzgebühr wurde
mit Verschärfungen neuerlich beschlossen, weil die Ausnahmebestimmungen
viel restriktiver formuliert wurden. Letztlich ist die Strategie, unsoziale
Gesetze vor dem VfGH anzufechten, eine ungenügende. So hat der VfGH
die von der GPA unterstützte Individualklage eines von der Pensionsreform
hart getroffenen Kollegen abgewiesen und dies damit begründet, dass
diesem der ordentliche Rechtsweg zumutbar sei.
Volksbegehren Sozialstaat
Der Sozialabbau kann durch den VfGH insgesamt nicht nachträglich
rückgängig gemacht werden, wenn er gesetzlich beschlossen wird
und der Verfassung nicht widerspricht. Gegenwärtig gibt es die Initiative,
die Verfassung um das Prinzip der Sozialstaatlichkeit zu erweitern. Österreich
soll in der Verfassung als Sozialstaat definiert werden, um diese Wertigkeit
gegen die neoliberalen Angriffe zu stärken.
Dazu wird im Frühjahr ein Volksbegehren stattfinden. Eine möglichst
breite Beteiligung und Unterstützung dieses Volksbegehrens würde
nach der starken Beteiligung der ÖGB-Mitglieder an der Urabstimmung
ein weiteres Zeichen gegen neoliberale Politik sowie für den Erhalt
und Ausbau des Sozialsystems sein. Diese Zeichen müssen Gewerkschaften
und soziale Bewegungen aufgreifen, um einer Unterordnung des Sozialsystems
und der darauf angewiesenen Menschen unter die neoliberale Politik Widerstand
entgegenzusetzen.
Quelle: Kompetenz
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