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Sozialstaat-Volksbegehren
Die Österreichische Bauernvereinigung unterstützt das Sozialstaat-Volksbegehren und hat bereits in DIE BERGBAUERN darüber berichtet. In nur acht Wochen konnten von den Organisationen 38.425 Unterschriften zur Einleitung dieses Volksbegehrens gesammelt werden. Die Eintragungswoche wurde vom Innenminister mit dem 3.-10. April festgelegt.
Ländlicher Raum
Hier im folgenden Text zum Thema "Ländlicher Raum" verfasst von Dr. Josef Krammer und Mag. Ingrid Machold, der auch auf der Homepage des Sozialstaat-Volksbegehren zu lesen ist:
Lebensbedingungen und Lebensqualität im ländlichen Raum hängen wesentlich davon ab, wie sich die örtliche und regionale "infrastrukturelle Grundversorgung" gestaltet, welche Versorgungs- und Beratungsdienste vorhanden sind und unter welchen Bedingungen sie von der ländlichen Bevölkerung erreicht und in Anspruch genommen werden können.
Dazu gehört u.a., dass die medizinische und pflegerische Versorgung gewährleistet ist und entsprechende Einrichtungen in ausreichender Quantität und Qualität vorhanden sind (Krankenhäuser, Ambulanzen, Ärzte, Apotheken, soziale Dienste); dass Einrichtungen des täglichen Gebrauchs, in denen der aktuelle Bedarf an Gütern und Dienstleistungen, aber auch an sozialen Kontakten gedeckt werden kann, vor Ort erreichbar sind (Bäcker, Greißler, Postfiliale, Bankfiliale, usw.); und dass ein vielfältiges Angebot an Bildungs- und Ausbildungsstätten in der Region vorhanden ist. Um nur ein Beispiel zu nennen, orientieren sich Jugendliche und bildungsinteressierte Erwachsene bei der Wahl der Schule bzw. der Bildungseinrichtung in hohem Maße daran, welches Angebot in einer Region vorhanden ist. Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein weitere Einrichtungen, die den Handlungsspielraum zumeist von Frauen in hohem Maße erhöhen können. Zur "infrastrukturellen Grundversorgung" gehört weiters, sich vor Ort über diverse Angebote ausreichend informieren zu können, d.h., dass Sprechtage der Bezirkshauptmannschaft, der Sozialversicherung, von Gerichten etc. angeboten werden.
Eine rein auf betriebswirtschaftlichen Kriterien basierende Bewertung privater und sozialstaatlicher Einrichtungen muss jedoch konsequenterweise zu Einschränkungen beim öffentlichen Nahverkehr, bei Bildungsinstitutionen, bei der Nahversorgung und zur Schließung von "unrentablen" Post- und Bankfilialen, Gerichtsstandorten,Sprechstunden der Sozialversicherung, usw. führen. Dabei werden
weder soziale Auswirkungen beim Rückbau infrastruktureller Einrichtungen und Dienstleistungen beachtet,
keinerlei Überlegungen zu Chancengleichheit beim Zugang zu sozialstaatlichen Einrichtungen getätigt,
noch längerfristige regionalpolitische Entwicklungen im Hinblick auf steigende Abwanderungstendenzen, besonders in stark peripheren Gebieten, bedacht und zur Kenntnis genommen.
Die meisten landwirtschaftlichen Förderungen, insbesondere im Rahmen der kleinstrukturierten österreichischen Landwirtschaft, müssen eine soziale Komponente haben. Wer eine Politik betreibt, die den sozialen Rahmen zur Auflösung freigibt, muss sich bewusst sein, dass dadurch auch der Förderungsrahmen der Landwirtschaft zur Disposition gestellt wird. Wenn etwas aber diskussionswürdig ist, so ist es nicht der Förderungsrahmen per se, sondern die soziale Ausgewogenheit und Treffsicherheit agrarischer Förderungen.
Nur wenn soziale Antworten auf den Bedarf nach struktureller Grundversorgung gefunden werden können, wird der ländliche Raum für die Zukunft lebendig und für die Menschen entwicklungsfähig bleiben. Damit bleibt er aber auch im Vergleich zu städtischen Zentralräumen volkswirtschaftlich effizient.
Quelle: Wege für eine bäuerliche Zukunft
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