Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Sozialstaat-Volksbegehren präsentiert Infokampagne

Sieben Wochen vor dem Start des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich" - die Eintragungswoche läuft vom 3. bis 10. April - präsentierten die Initiatoren am heutigen Mittwoch ihre Informations- und Werbekampagne.

Wien (APA) - Mit österreichweiten Plakatwerbungen und Infoveranstaltungen soll das Ergebnis des Anti-Temelin-Volksbegehrens überboten und die Millionen-Grenze erreicht werden. Ziel des Volksbegehrens ist die Verankerung der Sozialstaatlichkeit im Artikel eins der Österreichischen Verfassung.

Einer der Initiatoren, der Chirurg Werner Vogt, erläuterte die Strategie der Kampagne. In einer ersten Plakatserie (Titel: "Ist das die Zukunft") sollen "düstere und eher Angst machende" Bilder gezeigt werden. Damit solle klar gestellt werden, dass so nicht die Zukunft des Sozialstaates aussehen solle. Mit einer zweiten Serie ("Soziale Rechte statt Almosen!") soll die Forderung nach Aufrechterhaltung bzw. Wiederaufbau des Sozialstaates vermittelt werden. Zusätzlich wird es politische, kulturelle und "lustige" Events geben. Der Sozialstaat gehöre nicht einer Regierung, meinte Vogt. "Den müssen wir uns wieder erobern."

Die Politologin Sieglinde Rosenberger erläuterte das Anliegen des Volksbegehrens näher. Verfassungsrechtlich soll festgelegt werden, dass jedes Gesetz einer Sozialverträglichkeitsprüfung unterzogen werden soll. Für die Finanzierung des Sozialstaates soll jeder einen seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten. Berücksichtigt werden solle nicht nur die Lohnsumme sondern auch das Kapital und das Vermögen. Als dritte zentrale Forderung ist die Absicherung vor sozialen Risken vorgesehen.

Was bringt das Sozialstaats-Volksbegehren in der Praxis? Jede Regierung werde verpflichtet, diesem Staatsziel Rechnung zu tragen, formulierte der Politologe Emmerich Talos. Maßnahmen die sozial unverträglich wären - er nannte das "Maßnahmenpaket der unsozialen Treffsicherheit" der VP/FP-Regierung als Beispiel - könnten dann vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden. Auch in Anbetracht der Untätigkeit der Regierung bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei die "Verankerung der sozialen Verantwortung" notwendig. Die Bundesregierung nehme ihre soziale Verantwortung nicht wahr.

Bestätigt sieht sich Talos durch eine Umfrage der Sozialwissenschaftlichen Studiengesellschaft. 77 Prozent der rund 1.300 Befragten hätten demnach angegeben, dass die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesen "sehr wichtig" sei. Die Absicherung der Pensionen werde von 70 Prozent als "sehr wichtig" angesehen. Auf die Frage, ob derzeit genügend getan werde, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, antworteten 41 Prozent mit "nein", für weitere 44 Prozent sind die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend, so Talos.

Das Volksbegehren im Wortlaut:

Nach den Vorstellungen der Initiatoren des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich" soll der Artikel 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") um einen zweiten Absatz ergänzt werden. Dieser soll folgendermaßen aussehen:

"Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."

Mit dieser konkreten Gesetzesvorlage wolle man die Regierung nach einem erfolgreichen Volksbegehren dazu bewegen, den Volksbegehrens-Text auch einer Volksabstimmung zu unterziehen, erläuterte Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister. Eine erfolgreiche Volksabstimmung wäre für das Parlament verbindlich. Ein Volksbegehren (bei mehr als 100.000 Stimmen) muss hingegen nur im Parlament behandelt werden.

Quelle: TTz


20.02.02