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Soziale Rechte statt Almosen
Kampagne für Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" geht in heiße Phase
WIEN (SN-schli).
Der Sozialstaat gehö-re nicht einer Regierung, meinte der Unfall-Chirurg Werner Vogt, einer der Initiatoren des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich", am Mittwoch: "Den Sozialstaat müssen wir uns wieder erobern."
Ziel des sozialen Eroberungsfeldzugs der Volksbegehren-Initiatoren ist die Verankerung der Sozialstaatlichkeit im Artikel eins der österreichischen Bundesverfassung. Auf dem Weg dorthin soll in der Eintragungswoche vom 3. bis 10. April die Eine-Million-Unterzeichner-Grenze erreicht werden. Eine hohe Zahl von Unterzeichnern soll die Regierung dazu bewegen, den Volksbegehrens-Text in der Folge auch einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Zwänge laufe fast überall in Europa seit Jahren eine Offensive zur Schwächung des Sozialstaats. Die Politik kürze Leistungen und untergrabe den Grundsatz der Solidarität, kritisieren die Initiatoren. Mit der Verankerung des Sozialstaats in der Verfassung komme es zu einer Stärkung der vier Hauptsäulen des Sozialstaates: Kranken- und Unfallversicherung, Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung und das öffentliche Bildungswesen. Die Regierung werde verpflichtet, dem Staatsziel Sozialstaatlichkeit Rechnung zu tragen. Mit Ausnahme von Großbritannien sei Österreich das einzige EU-Land, in dem die Sozialstaatlichkeit nicht verfassungsmäßig geschützt ist.
Die Intensivphase der Volksbegehrenskampagne soll von diversen Veranstaltungen unterstützt werden. Eine erste Plakatserie (Titel: "Ist das die Zukunft?") soll düstere Bilder bringen. Eine zweite Serie ("Soziale Rechte statt Almosen!") wird die Forderung nach Aufrechterhaltung bzw. Wiederaufbau des Sozialstaates vermitteln.
Die von den Initiatoren geforderte Änderung der Bundesverfassung lautet: "Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt . . ."
Quelle: SN
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