Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Kampagnen zum Sozialstaatsvolksbegehren laufen an

Soziale Rechte absichern

Sieben Wochen vor dem Start des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich" - die Eintragungswoche läuft vom 3. Bis 10. April - präsentierten die Initiatoren gestern ihre Informations- und Werbekampagne.

Ziel des Volksbegehrens ist die Verankerung der Sozialstaatlichkeit im Artikel eins der Österreichischen Bundesverfassung. Die Politologin Sieglinde Rosenberger erläuterte das Anliegen des Volksbegehrens: Verfassungsrechtlich soll festgelegt werden, dass jedes Gesetz einer Sozialverträglichkeitsprüfung unterzogen werden soll. Für die Finanzierung des Sozialstaates soll jeder einen seiner wirtschaftlich und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten. Berücksichtigt werden sollen nicht nur die Lohnsummen, sondern auch das Kapital und das Vermögen. Dritte zentrale Forderung ist die Absicherung vor sozialen Risiken. Was bringt das Sozialstaats-Volksbegehren in der Praxis? Jede Regierung werde verpflichtet, diesem Staatsziel Rechnung zu tragen, formulierte der Politologe Emmerich Talos. Maßnahmen, die sozial unverträglich wären, wie etwa das "Maßnahmenpaket der unsozialen Treffsicherheit" könnten dann vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden. Keine Zustimmung für das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" dürfte von der ÖVP kommen. Für Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat ist entscheidend, "dass in der Praxis gute Sozialpolitikgemacht wird und nicht, ob in Hinkunft weitere sozialpolitische Verfassungsbestimmungen am Papier" gebe. Die Regierung mache die "beste Sozialpolitik, die es in den letzten Jahrzehnten gegeben hat".

Quelle: Wiener Zeitung


21.02.02