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Mehr Geist in der Sozialpolitik
DER STANDPUNKT
ANDREAS KOLLER
Den besten Grund, nicht zur Unterzeichnung des kommende Woche aufliegenden Sozialstaats-Volksbegehrens zu schreiten, lieferten die Initiatoren selbst: Zwar klingt deren Idee, den Sozialstaats-Charakter Österreichs in der Bundesverfassung festzuschreiben, bestechend; so wie bereits 1984 der "Umweltschutz" in der Verfassung verankert wurde; und wie die ÖVP nicht müde wird, "Ehe und Familie" in die Verfassung schreiben zu wollen.
All das verträgt sich aber schlecht mit dem, was die Verfassung eigentlich sein soll: Kein Wunschzettel für alles Schöne und Gute, sondern nichts weiter als ein Bauplan für die Republik Österreich. Für das Schöne und Gute, sprich: die konkrete Ausformung der Politik, sind nicht Verfassung und Verfassungsgerichtshof, sondern Regierung und Parlament zuständig.
Freilich liefern gerade Regierung und Parlament den besten Grund, trotz oben angeführter Argumente sehr wohl zur Unterzeichnung des Volksbegehrens zu schreiten. Dies nicht, weil die Wende-Regierung gar so unsozial wäre: Sparpakete und Steuererhöhungen hat es früher auch gegeben. Was derzeit auffällt, sind die Kurzatmigkeit und Kurzsichtigkeit, mit der soziale Fragen diskutiert und entschieden werden.
Beispiel Pensionsalter für Frauen: Wir leben in einer Wirtschaftswelt, in der bereits berufstätige Anfangsfünfzigerinnen mit dem dringlichen Ersuchen ihrer Personalchefs konfrontiert werden, sie mögen doch bitte ehebaldigst in Pension gehen. Nicht anders handelt die Regierung, die überzählige Beamtinnen (und Beamte) weit vor dem 60. Geburtstag in den Ruhestand schickt. Doch gleichzeitig erheben von der Regierung eingesetzte Experten die Forderung, Frauen bis 65 arbeiten zu lassen.
Was in der politischen Diskussion ebenso fehlt wie im politischen Handeln, ist der Versuch, diese Kluft zu schließen: Wohin mit den Frauen (und Männern) von 52 bis 65, die der Pensionsversicherung zu jung, der Wirtschaft aber zu alt sind? Mit extremen Expertenvorschlägen ist es ebenso wenig getan wie mit der Beteuerung der Koalition, das derzeitige Pensionsalter werde allezeit bestehen bleiben.
Die Verankerung der Sozialstaatlichkeit in der Verfassung könnte die Politiker zu einem gesamtheitlichen Problemlösungsansatz zwingen: Höheres Pensionsalter ja - aber gleichzeitig Schaffung einer Wirtschaftswelt, in der ältere ArbeitnehmerInnen auch erwünscht sind. Sollten sich die Politiker diesem ganzheitlichen Ansatz verschließen, würden sie riskieren, dass der VfGH unter Berufung auf die Sozialstaatlichkeit Österreichs auch noch die kleinste Pensionsreform kippt.
Kurzum: Das Volksbegehren ist eine kleine Sünde wider den Geist der Verfassung. Es könnte aber zu mehr Geist in der Sozialpolitik führen.
Sozialstaat in Verfassung
Volksbegehren will Sozialverträglichkeitsgesetz
WIEN (SN). Die Systeme der Alterssicherung, der Krankenversicherung und der Unfall- und Arbeitslosenversicherung sollen "nicht privatisiert" werden können. Dies ist - so der Initiator Werner Vogt in einem SN-Gespräch - eines der Anliegen des Sozialstaats-Volksbegehrens, das ab 3. April zur Unterzeichnung aufliegt. Das Volksbegehren will den Satz "Österreich ist ein Sozialstaat" in der Bundesverfassung verankern. Vor Beschluss eines Gesetzes soll geprüft werden, "wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt", heißt es im Begehrens-Text. Seite 2
Quelle:
Salzburger Nachrichten
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