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Staatsziel Staatsbankrott?
Leitartikel
Sozialstaat-Volksbegehren. Würden Sie gern noch höhere Steuern zahlen? Wenn ja, dann nichts wie hin zum Volksbegehren. Wenn nein, bleiben Sie daheim.
Es erstaunt den Kenner hiesiger Verhältnisse wenig, daß sich laut einer aktuellen Umfrage beachtliche fünfzig Prozent der Österreicher vorstellen können, das kommende Sozialstaat-Volksbegehren zu unterschreiben. Denn: Was spricht schon dagegen, "soziale Sicherheit" und "Chancengleichheit" als Staatsziele festzuschreiben, was spricht schon dagegen, den Schutz vor Lebensrisiken wie Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit per Verfassungsgesetz auf alle Zeiten der öffentlichen Hand zuzuweisen?
Sehr vieles spricht dagegen; nur öffentlich auszusprechen traut sich das kaum jemand in dieser Klarheit (was auch kein Wunder ist in einem Land, in dem noch manche 27jährige meinen, einen moralischen Anspruch auf Kinderbeihilfe zu haben).
Denn die einfache Wahrheit ist: Österreich leistet sich schon jetzt ein Sozialsystem, das zu den kostspieligsten und dichtesten der Welt gehört - und das sich die Republik so nicht weiter leisten kann und deshalb auch nicht leisten soll. Würden die Zielsetzungen des Volksbegehrens in die Verfassung geschrieben, entstünde aber nach Meinung von Verfassungsrechtlern eine Tendenz zur rechtlichen Verfestigung der Ansprüche an den Sozialstaat in der heutigen, langfristig kaum finanzierbaren Höhe. Die nächste, sicher notwendige Pensionsreform würde dadurch höchstwahrscheinlich genauso erschwert wie viele andere notwendige Reduzierungen staatlicher Sozialleistungen.
Salopp gesagt: Setzt das Begehren seine Ziele durch, wird der Staatsbankrott zum Verfassungsziel.
Es ist weder manchesterliberale Menschenverachtung noch politischer Masochismus, wenn in diesen Tagen etwa die (sozialdemokratische) britische Regierung darüber nachdenkt, das allgemeine Pensionsalter auf 70 (!) Jahre zu erhöhen oder wenn etwa die schweizerische Regierung die Eidgenossinnen künftig bis 65 arbeiten lassen wird. Es ist schlicht und ergreifend die Einsicht in die Fakten: daß nicht immer mehr Alte immer längere Zeit (steigende Lebenserwartung) immer höhere Pensionen beziehen können, ohne die immer weniger Jungen über Gebühr zu besteuern. Das hat nichts mit Ideologie zu tun, sondern nur mit Mathematik - und gegen deren Regeln ein Volksbegehren einzuleiten, das ist ungefähr so vernünftig, wie ein Verfassungsgesetz gegen den sommerlichen Schnürlregen im Salzkammergut zu initiieren (aber so wie Österreich intellektuell verfaßt ist, würde vermutlich auch ein derartiges Begehren ein paar hunderttausend Unterschriften zusammenkriegen, wenn sich die "Krone" der Causa annimmt).
Doch auch wer bereit ist, allenfalls den Staatsbankrott achselzuckend in Kauf zu nehmen, um sich nicht dem Vorwurf "sozialer Kälte" aussetzen zu müssen, ist beim vorliegenden Volksbegehren recht schlecht bedient. Denn indem es - aus den genannten verfassungsrechtlichen Gründen - tendenziell die sogenannten wohlerworbenen Rechte an den Sozialstaat in ihrer derzeitigen Höhe konserviert, behindert es (so es Erfolg hätte), was sogar aufgeklärte Sozialbürokraten längst für notwendig erachten: einen Umbau des Sozialsystems zugunsten jener, die ihn wirklich brauchen, und zulasten jener, die derzeit als Trittbrettfahrer abkassieren. Denn in einem sind sich nahezu alle Experten einig: Unser Sozialstaat verteilt im wesentlichen nicht so sehr von oben nach unten um, sondern nimmt vor allem dem Mittelstand zuerst Geld weg, um es ihm anschließend in Form obrigkeitlicher Almosen, abzüglich der Verwaltungsaufwendungen, zurückzuerstatten.
Diesen Zustand zu perpetuieren, kann wohl nicht einmal im Interesse der Volksbegehrenden und ihrer politischen Helfershelfer bei Sozialdemokratie und Grünen sein. Wer aber mehr Geld für die bereitstellen will, die es tatsächlich brauchen, wird nicht gleichzeitig die Ansprüche all jener verfassungsrechtlich zementieren können, die heute von den scheinbaren Segnungen eines falsch dimensionierten Sozialstaats profitieren.
Eine ergreifend schlichte Rechnung, die sich auch durch ein Bundesverfassungsgesetz nicht aus der Welt schaffen lassen wird.
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