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Sozialstaat: Die evangelische Superintendentin und Mitinitiatorin Knoll in der OÖN-Konfrontation mit VP-Sozialsprecher Feurstein
Ein Volksbegehren, das die sozialen Geister scheidet
WIEN. Am 3. April beginnt die Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich". Kritiker sehen keine Notwendigkeit für das Begehren, da die Grundwerte der Solidargemeinschaft ohnehin außer Streit stehen würden. Die überparteilichen Initiatoren hingegen sehen den Sozialstaat derart in Gefahr, dass dieser in die Verfassung genommen werden solle. In der OÖN-Konfrontation saßen einander die evangelische Superintendentin und Mitinitiatorin Gertraud Knoll und der VP-Sozialsprecher im Nationalrat, Gottfried Feurstein, gegenüber.
OÖN: Ist der Sozialstaat heute ein Produkt der Ökonomie oder ist er ein politisches Produkt?
Feurstein: Der Sozialstaat braucht die Wirtschaft, ohne finanzielle Mittel gibt es keine Sozialpolitik. Aber die Sozialpolitik soll sich an den Menschen orientieren und nicht an den wirtschaftlichen Erfordernissen.
OÖN: Haben die Volksbegehrens-Initiatoren Angst davor, dass das Kostenargument zu dominierend werden könnte?
Knoll: Wir sind überhaupt nicht von Angst getragen. Es gibt überhaupt keine ökonomische Begründung, sondern eine ethische Verpflichtung, dass in einem der reichsten Ländern wie Österreich, der Sozialstaat ein Herzstück der österreichischen Identität bleibt. D. h., dass eine gewisse Sorgepflicht besteht, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt das Anliegen aller ist.
Es geht nicht nur um ein Minimalausmaß des sozialstaatlichen Prinzips, sondern dass unsere BürgerInnen auch in Zukunft gleiche Chancen und Rechte für ihr Leben in Anspruch nehmen können. Menschen, die in eine Armutsfalle hineintappen soll das Recht zustehen, dass ihnen das Gemeinwohl hilft. Dass es eine Verpflichtung gibt und nicht ein Angewiesensein auf Almosen.
OÖN: Wie erklären Sie jemandem, der politisch nur am Rande interessiert und verfassungsrechtlich nicht versiert ist, dass er dieses Volksbegehren unterschreiben soll?
Knoll: Ich kann es ganz persönlich erklären: Ich wäre nie und nimmer Superintendentin geworden, wenn es nicht die sozialstaatlichen Errungenschaften gegeben hätte. Ich komme aus einem sehr kleinen Haushalt wo es unmöglich gewesen wäre, dass drei Kinder studieren.
Und ich komme aus einer Generation, für die es selbstverständlich war, dass jeder Mensch einen Anspruch auf einen Krankenschein hat. Dass es da keine Zwei-Klassen-Medizin gibt. Das war ein solidarisches Prinzip, das ich gemäß den heutigen Anforderungen weiter entwickeln möchte. Der Sozialstaat ist nach wie vor in bester Verfassung, wenn es sich um Männer in Langzeitarbeitsverhältnissen handelt. Die zwei bisherigen Säulen des Sozialstaates sind Langzeitbeschäftigung und Langzeitlebensbindungen - beides ist so nicht mehr die Wirklichkeit.
Feurstein: Ich stimme der Superintendentin in vielen Dingen voll zu. Es ist auch mein Postulat in der Sozialpolitik, dass man immer auf neue Verhaltensweisen der Menschen und neue wirtschaftliche Situationen reagieren muss. Jeder Österreicher hat einen Anspruch auf einen Krankenschein. Kein anderes Land hat 99 % seiner Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich glaube wir können sagen, wir haben keine Zwei-Klassen-Medizin.
In Krisensituationen müssen wir wirklich da sein. Wir haben natürlich ein gewisses Problem mit der Sozialhilfe. Wir sind das mit den Ländern neu zu konzipieren. Wer der Hilfe des Staates bedarf, soll sich nicht in einer Almosensituation befinden. Das ist vielleicht bei der Sozialhilfe noch der Fall.
OÖN: Was stört Sie an der Forderung, dass es Sozialverträglichkeitsprüfungen geben soll?
Feurstein: Wir haben Sozialverträglichkeitsprüfungen. Ich halte es für wichtig, dass man Gesichtspunkte der Sozialpolitik auf ihre Wirkung in der Bevölkerung prüft. Eine SVP in der Verfassung nur mit den im Volksbegehren genannten Kriterien halte ich für sehr, sehr gefährlich.
Mir fehlt als Kriterium etwa die Auswirkung auf die Familien. Andere Kriterien - zum Beispiel Behinderte - sind ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Wir brauchen ein soziales Gewissen. Das kann aber nicht dadurch sein, dass ich Dinge in die Verfassung schreibe. Wir haben Dinge in der Verfassung, die ohne Bedeutung sind. Aber der Satz "Österreich ist ein Sozialstaat", wer sollte da etwas dagegen haben.
OÖN: Was kann das Sozialstaat-Volksbegehren bewirken ?
Knoll: Ich sehe jetzt schon den Erfolg, dass darüber nicht unter diesen Negativ-vorzeichen "Sozialschmarotzertum" diskutiert wird, sondern auf breiter Informationsebene. Es ist ein europäischer Trend an dem klar abzulesen ist, dass der Staat aus der sozialen Verpflichtung genommen wird. Diese Aufgabe soll mehr und mehr privatisiert werden. Am Ende bleibt nur mehr eine Minimalausgabe, wo man sich dann arbeitende Arme hält, die wie Objekte nur mehr mit Almosen versorgt werden.
Feurstein: Jedes Volksbegehren wird von uns ernst genommen. Wir werden natürlich auch aufzeigen müssen, wie es umgesetzt werden kann. Für mich ist die Sozialverträglichkeitsprüfung problematisch, weil gewisse Aspekte nicht erwähnt sind. Ich meine, dass dieses Volksbegehren in der Sozialpolitik nichts wesentlich verändern wird, denn an Problemlösungen ist in dem Begehren nichts drinnen. Es ist richtig, dass wir achtsam sein müssen. Ich erwarte mir vom Sozialwort der christlichen Kirchen viel mehr Impulse als vom Volksbegehren.
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Das Sozialstaat-Begehren
Nach den Vorstellungen der Initiatoren des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich" soll der Artikel 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") um einen zweiten Absatz ergänzt werden. Dieser soll folgendermaßen aussehen:
Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele. Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung).
Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme. Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."
Mit dieser konkreten Gesetzesvorlage wolle man die Regierung nach einem erfolgreichen Volksbegehren dazu bewegen, den Volksbegehrens-Text auch einer Volksabstimmung zu unterziehen, erläuterte Wirtschaftsforscher und Mitinitiator Stephan Schulmeister. Eine erfolgreiche Volksabstimmung wäre für das Parlament verbindlich. Ein Volksbegehren (bei mehr als 100.000 Unterschriften) muss hingegen nur im Parlament behandelt werden.
Quelle:
Oberösterreichische Nachrichten
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