Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Mit Volldampf in den Wahlkampf

KOMMENTAR DER WOCHE

VON KURT HORWITZ E-MAIL: kurt.horwitz@vn.vol.at


Was die Freiheitlichen können, schaffen die Sozialdemokraten mit Leichtigkeit auch: Ein Volksbegehren, das parteipolitisch motiviert ist und nur als Probegalopp für bald bevorstehende Wahlkämpfe zu erklären ist.

Niemand kann ernsthaft bezweifeln, dass Österreich ein Sozialstaat ist, dass soziale Sicherheit und Chancengleichheit einen hohen Stellenwert haben und dass es einer "gerechten Finanzierung" bedarf. Dazu bedarf es keiner verfassungsmäßigen Absicherung, wie es die Unterstützer des Sozial-Volksbegehrens verlangen, das nächste Woche zur Unterzeichnung aufliegt. Da bedarf es nur des gesunden Menschenverstandes, der einem allerdings auch sagt, dass es den Sozialstaat nicht zum Nulltarif gibt. Nicht "der Staat" stiehlt sich aus der sozialen Verantwortung, wie das manche sehen, sondern die Solidarität ist in Gefahr, weil die soziale Gerechtigkeit in vielen Fällen nicht mehr gewährleistet ist.

Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten", heißt es im Volksbegehren. Kein Wort davon, dass nicht nur die Finanzierung der Staatsausgaben "angemessen" sein soll, sondern dass das auch für die Ausgaben selbst zu gelten hat. Es ist eine alte sozialdemokratische Sünde, nicht auf die Kosten zu schauen. Auf diese Weise sind wir zu Staatsschulden gekommen, deren Zinsen jeden Haushalt monatlich mit rund 218 Euro oder 3000 Schilling belasten. Sozial gerecht und angemessen ist das nicht.

An der täglichen politischen Realität würde die verfassungsrechtliche Verankerung des Sozialstaats natürlich nichts ändern. Mit einem Volksbegehren ist der Sozialstaat nicht zu sichern - ebenso wenig wie die Festschreibung eines "Rechts auf Arbeit" auch nur einen einzigen Arbeitsplatz schaffen kann. Beim rot-grünen Volksbegehren stimmt aber nicht einmal das Signal: Würden die Unterschriften nicht nur gezählt, sondern auch gewogen, sähe das Ergebnis vermutlich ganz anders aus. Soziale Gerechtigkeit ist ein höchst dehnbarer Begriff. Der Bogen jener, die im Wettbewerb um die zwangsläufig beschränkten Mittel stehen, reicht von den auch in Österreich zahlreichen Fällen unverschuldeter, echter Not bis zur seltenen Minderheit der echten Sozialschmarotzer. Wäre das Volksbegehren konkreter formuliert, kämen vermutlich höchst unterschiedliche und zum Teil recht überraschende Ansichten zutage.

So aber reiht sich das Sozial-Volksbegehren würdig in die Reihe sinnloser Umfragen und Begehren ein: Ob nun der Gewerkschaftsbund seinen Mitgliedern No-na-Fragen stellt, die FPÖ gegen Temelin zu mobilisieren versucht oder die SPÖ versucht, der Regierung einen Denkzettel in Sachen Sozialabbau zu verpassen, macht letztlich wenig Unterschied. Auf diese Weise wird ein wichtiges Mittel der direkten Demokratie schamlos missbraucht, um mit Volldampf in den nächsten Wahlkampf zu brausen.

Es geht beim Volksbegehren nicht darum, die parlamentarische Behandlung eines Antrags zu erreichen. Dazu würden fünf Abgeordnete genügen, die gemeinsam einen entsprechenden Entwurf einbringen; die notwendigen Unterschriften aufzutreiben, würde Sozialdemokraten, Grünen oder auch den Gewerkschaften nicht schwer fallen. Ziel des Volksbegehrens ist ausschließlich die emotionale Mobilisierung der Bevölkerung: Die Opposition will der Regierung die Schuld an vermeintlichen oder echten sozialen Missständen in die Schuhe schieben. Sie sagt allerdings nicht dazu, wie und auf wessen Kosten sie die Probleme konkret beseitigen will.

Den Unterschriften wird daher dasselbe Schicksal beschieden sein wie beim Anti-Temelin-Volksbegehren: Sie werden zuerst gezählt, verkündet und kommentiert; anschließend übermittelt die Bundeswahlbehörde das Volksbegehren dem Nationalrat. Der diskutiert darüber, ein "besonderer Ausschuss" wird eingesetzt - und dann verschwindet das Papier auf Nimmerwiedersehen in irgendwelchen Schreibtischladen. Eine halbwegs seriös durchgeführte Meinungsumfrage hätte denselben Effekt, käme aber viel billiger.



BLICKPUNKTE

Î Nulldefizit. ÖVP-Klubobmann Andreas Khol kann sich vorstellen, eine verpflichtende Stabilitätspolitik in der Verfassung zu verankern. Die Formulierung Nulldefizit greife aber viel zu kurz, erklärte Khol.

Î Berufsheer. Vizekanzlerin Riess-Passer tritt für die Umstellung vom derzeitigen Milizsystem auf ein Berufsheer innerhalb von fünf bis zehn Jahren ein. "Ich bin für ein Berufsheer, weil es schon jetzt gefährlich ist, Präsenzdiener etwa zur Grenzsicherung einzusetzen", sagte die FPÖ-Chefin gegenüber dem "profil".

Î Volksbegehren Sozialstaat. Ab Mittwoch liegt eine Woche lang das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" zur Unterschrift auf. Ziel der Initiative ist eine Verankerung des Sozialstaates in der Verfassung.

Quelle: Vorarlberger Nachrichten


30.03.02