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Recht auf Sozialstaat bringt nicht überall echte Vorteile
Ab Mittwoch kann das Volksbegehren unterschrieben werden. Argumente der Initiatoren allerdings nicht immer günstig für eigene Ziele.
Mit Nachdruck arbeiten die Initiatoren und Unterstützer darauf hin, dass das Sozialstaats-Volksbegehren ein Erfolg wird. Zwischen 3. und 10. April wollen sie mehr als eine Million Unterschriften erreichen. Der Aufwand ist bereits beträchtlich. Die Initiatoren haben rund eine Million Euro budgetiert, weil so zahlungskräftige Unterstützer wie etwa die Gewerkschaften hinter dem Volksbegehren stehen. Die Macher der Aktion setzen für ihr Ziel allerdings mitunter wenig taugliche Argumente ein. Das gilt sogar für das Hauptmotiv, den Sozialstaat in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern. So stellt eine Übersicht des EU-Parlaments, welche europäischen Staaten soziale Rechte bereits in ihrer Verfassung verankert haben - sie ist über die Homepage des Volksbegehrens zugänglich -, Portugal und Spanien als Musterländer dar. Nur haben die Menschen dort wenig davon. Der Anteil der Sozialausgaben an der Wirtschaftsleistung beträgt in diesen Ländern 22 und 20 Prozent, beim "Schlusslicht" der Gesetzestexte - Österreich - rund 30 Prozent. Auch fällt auf, dass jene elf EU- Staaten, die in ihrer Verfassung in irgendeiner Form ein Recht auf Arbeit festgeschrieben haben, eine durchschnittliche Arbeitslosenrate von 6,7 Prozent haben. Die anderen vier Staaten - darunter Österreich -, die bei den Paragraphen nicht so großzügig sind, haben im Schnitt fünf Prozent Arbeitslose. Deshalb räumt die von den Volksbegehrern zitierte EU-Studie auch ein, dass es zur sozialen Grundsicherung "nicht der verfassungsrechtlichen Verankerung bedarf". Johannes Kübeck
Quelle:
Kleine Zeitung
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