|
|
Begehren und Begehrlichkeiten
Norbert Stanzel über das Interesse der Parteien an überparteilichen Volksbegehren
Ist ein Volksbegehren ein Begehren des Volkes - oder ist es ein Instrument der Begehrlichkeit der Parteien nach der Sympathie des Volkes? Liest man die Verfassung, ist die Funktion klar: Ein Volksbegehren ist eine Alternative zur repräsentativen Demokratie. Laut Bundesverfassung gibt es vier Möglichkeiten, um einen Gesetzesantrag zu stellen: Durch Abgeordnete des Nationalrats, durch den Bundesrat, durch eine Regierungsvorlage - oder durch ein Volksbegehren, das von zumindest 100.000 Wahlberechtigten unterstützt wurde. Für den Beschluss bedarf es dann ohnehin der Mehrheit im Nationalrat. Soweit die Theorie.
Bisher gab es nur ein Volksbegehren, jenes für eine ORF-Reform im Jahre 1964, das genau diese Funktion mit Erfolg erfüllt hat; es wurde von den Zeitungen getragen und war gegen den Parteieneinfluss im ORF gerichtet. Die ÖVP-Alleinregierung unter Kanzler Josef Klaus setzte die Intentionen weit gehend um.
Alle anderen Volksbegehren hatten "Schönheitsfehler". Manche waren zwar parteiunabhängig, aber erfolglos (etwa für eine neue EU-Volksabstimmung im Jahr 2000); andere waren erfolgreicher, aber bloß getarnte Parteibegehren (etwa für die Einführung der 40-Stunden-Woche 1969); und es gab erfolglose Parteibegehren wie jenes der ÖVP gegen das Wiener Konferenzzentrum 1982 - trotz Platz 1 in der Volksbegehren-Hitliste mit 1,35 Millionen Autogrammen wurde das Konferenzzentrum gebaut.
Bei den meisten Volksbegehren der letzten Jahre ging es um Stimmungs- und Meinungsmache, bloß formal um einen Gesetzesantrag. Vor allem die Freiheitlichen verstanden es, damit Themen hochzuspielen, Emotionen zu schüren und die Partei zu profilieren, also einen Zwischenwahlkampf zu inszenieren - 1993 mit dem Anti-Ausländervolksbegehren, 1997 mit dem Anti-Euro-Volksbegehren, zuletzt mit der Anti-Temelin-Initiative.
Weniger offensichtlich, aber mit denselben Hintergedanken wurde von Politikern und Sympathisanten der Grünen 1996 das Tierschutz- und 1997 das Gentechnikvolksbegehren veranstaltet.
Auch das heute zu Ende gehende Sozialstaatsvolksbegehren hat eine parteipolitische Grundierung, obwohl seine Formulierungen so allgemein sind, dass sie jeder ohne Gewissensbisse unterschreiben könnte. Wenn rote und grüne Politiker offen für das "überparteiliche" Volksbegehren werben, ist das Kalkül klar: Es soll suggeriert werden, dass unter Schwarzblau der Sozialstaat gefährdet sei.
Und natürlich geht es den Parteien auch um jene, die ein Volksbegehren wegen seiner inhaltlichen Forderungen und nicht wegen des parteipolitischen Dralls unterschreiben - vielleicht kann sich der eine oder andere bei der Wahl erinnern, mit wem er ein Stück des Weges gegangen ist?
Was zuweilen vergessen wird: Mit Volksbegehren können auch falsche Hoffnungen geweckt werden. Denn verwirklicht werden die wenigsten.
norbert.stanzel@kurier.at
----------------------------------------
"SP-Gegenmodell gescheitert"
VP: Volksbegehren gegen höhere Gebühren
Das Sozialstaat-Volksbegehren inspiriert die VP. "Wir denken über ein Sozialvolksbegehren an den Wiener Landtag nach", verkündete ÖAAB-Generalsekretär Walter Tancsits bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem VP-Klubchef in Wien, Matthias Tschirf. Denn die Wiener SP trage sowohl für die angekündigten Gebührenerhöhungen die Verantwortung wie auch für die Probleme am Wiener Arbeitsmarkt. Es sei daher ein Sozialvolksbegehren gegen Gebührenerhöhungen und für eine vernünftige Wirtschafts- sowie Sozialpolitik notwendig.
Tancsits verwies als Beleg für den gescheiterten Anspruch der Wiener SP ein Gegenmodell zum Bund zu sein auf eine Studie über die Sozialhilfe der Länder und Gemeinden. In Wien erhalte eine Alleinerzieherin mit zwei kleinen Kindern und einer Zweizimmerwohnung inklusive Heizkosten 11.981 Schilling (Studie wurde im Herbst 2001 erstellt, Anm.). In der VP-regierten Steiermark werden 15.034 Schilling ausbezahlt. Wien liegt vor Burgenland, Salzburg und Kärnten, das lediglich 10.154 Schilling bereit stellt, auf dem sechsten Platz.
Die Sozialhilfe für ein Ehepaar mit drei Kindern in einer Vierzimmerwohnung beträgt in Wien inklusive Heizkosten 16.406 Schilling. In der Steiermark werden 23.532 Schilling ausbezahlt. Wien liegt auf dem vorletzten Platz. Nur Kärnten ist mit 14.048 Schilling noch knausriger.
Zumindestens in einem Punkt kam die grüne Gemeinderätin Susanne Jerusalem zu einer ähnlichen Schlussfolgerung wie die VP: Die Wiener SP spare im Sozialbereich. Sowohl bei der Umsetzung des Jugendwohlfahrtsgesetzes als auch bei der beschlossenen Heimreform oder der Schuldnerberatung gebe es wegen Personalmangels große Probleme.
- Andreas Anzenberger
Quelle:
Kurier
|
|