Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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LESERBRIEFE

Betrifft: "Liste der Grausamkeiten?" von E. Weissenberger, Falter 14/02

Für mich persönlich hat der Abbau des Sozialstaates mit der Abschaffung des Hausbesorgergesetzes, welches die Basis für meinen und weitere circa 30.000 Arbeitsplätze darstellte, begonnen. Es war dies eine der ersten Berufsgruppen, die abgeschafft wurden, und weitere werden noch folgen, nur um bestehende Verträge zu vernichten und Arbeitnehmer in eine undurchschaubare, dubiose neue Selbstständigkeit zu treiben. Wobei von der Regierung dann mit geschwellter Brust 25.000 neu gegründete Firmen vermeldet werden, die im gleichen Zeitraum anhängigen 27.000 Insolvenzverfahren aber leise unter den Teppich gekehrt werden. Die gleiche Regierung, die in den letzten zwei Jahren die Steuern um zwanzig Prozent erhöht hat, für die Einführung von Ambulanzgebühren, die Erhöhung der Rezeptgebühren und eine weit unter der Inflationsrate liegende Anpassung der Pensionen sowie eine Masse an neuen Selbstbehalten die Verantwortung zu tragen hat. All diese Maßnahmen treffen in erster Linie die sozial Schwachen. Man könnte die Aufzählung der menschenverachtenden Aktivitäten der schwarz-blauen Regierung hier seitenlang fortsetzen, doch bin ich der Meinung, dass es zielführender ist, das überparteiliche Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" zu unterstützen.

Franz Dubovan, Hausbesorger in Wien-Leopoldstadt

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Vernunft vs. Verfassung

KOMMENTAR. Die Budgetdebatte erreicht eine neue Dimension. Nicht zu ihrem Vorteil.

In Österreich wurde im Jahr 2001 das "Nulldefizit" erreicht. Damit ist das wichtigste Ziel der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung geschafft. Zu diesem Zweck wurden die Steuern und Abgaben massiv erhöht (von 44,0 Prozent des BIP auf 45,9 Prozent) und eine Reihe von Defizitbereichen aus dem öffentlichen Sektor ausgegliedert. Der wirtschaftliche Preis des Nulldefizits ist bekannt. Österreich fiel von der Überholspur in der Wirtschaftsentwicklung auf die Kriechspur zurück: Das Wirtschaftswachstum lag im Jahr 2000 um 0,3 Prozentpunkte, 2001 um 0,7 Prozentpunkte unter jenem der EU, und auch für heuer zeichnet sich ein merklicher Wachstumsrückstand ab. Dies hat einen starken Anstieg der Zahl der Arbeitslosen zur Folge. Sie lag im März um 38.000 höher als ein Jahr zuvor und um 21.000 über dem Wert von 2000.

Nun gewinnt die Budgetdiskussion eine neue Dimension. Das Nulldefizit soll sogar Verfassungsrang bekommen. Kann die Wirtschaftswissenschaft etwas zu dieser Idee beitragen? Zunächst können Grundsätze einer gesamtwirtschaftlich vernünftigen Budgetpolitik festgehalten werden: Erstens, die Ausgaben für Personal, Sozialstaat und Ähnliches sind durch Steuern und Beiträge zu finanzieren. Das bedingt, dass mit einem gut ausgebauten Sozialstaat notwendigerweise ein hohes Abgabenniveau verbunden ist. Zweitens, in konjunkturellen Rezessionen sollen Budgetdefizite akzeptiert werden, um die Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren und den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Drittens, jene öffentlichen Ausgaben, die langfristig positive gesamtwirtschaftliche Effekte haben (Investitionen), sollen defizitfinanziert werden.

Dem Erreichen des Nulldefizits im Jahr 2001 kann unter diesen Gesichtspunkten gesamtwirtschaftliche Sinnhaftigkeit nur schwer attestiert werden. Es ist in einer Phase massiv steigender Arbeitslosigkeit erfolgt und wurde teils durch erhebliche Kürzungen von öffentlichen Investitionen ermöglicht. Gesamtwirtschaftlich vernünftig wäre wirtschaftspolitisches Gegensteuern zur Verhinderung der Arbeitslosigkeit und damit ein Budgetdefizit gewesen. Dies ändert nichts daran, dass Budgetkonsolidierung nach den großzügigen Familienförderungen und Steuersenkungen der Jahre 1999 und 2000 notwendig war. Zeitpunkt und Struktur der Konsolidierung sind jedoch äußerst kritikwürdig.

Ein Nulldefizit ohne Wenn und Aber ist sicherlich kein vernünftiges Ziel. Viel wichtiger wäre eine Verbesserung der Budgetstrukturen. Die öffentlichen Haushalte sind zu wenig wachstums- und beschäftigungsfreundlich. Auch hier müsste eine Festlegung auf zentrale Elemente einer Zukunftsstrategie möglich sein: eine stärkere Umverteilung zugunsten der unteren Einkommensschichten, die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation sowie Aufrechterhaltung und Ausbau von öffentlichen Dienstleistungen und Infrastruktur.

Dies bedarf großer Reformen. Etwa auf der Einnahmenseite des Staates: In Österreich sind Grund- und Vermögenssteuern sowie Unternehmens- und Einkommenssteuern, das heißt jene Steuern, die die oberen Einkommen relativ stärker belasten, sehr niedrig. Die Mehrwertsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge hingegen, die die unteren Einkommen relativ stärker belasten, sehr hoch. Eine Steuerreform, die die Verteilungswirkungen verbessert, ist dringend geboten.

Auch auf der Ausgabenseite warten Herausforderungen. Zukunftsausgaben für Bildung und Qualifizierung, Innovationsförderung, Forschung und Entwicklung sind unterdotiert. Öffentliche Dienstleistungen, etwa im Bereich von Kinderbetreuungsleistungen, fristen ein Schattendasein gegenüber großzügigen Transfers wie dem Kindergeld. In der Verkehrsinfrastruktur bestehen massive Defizite, die die wirtschaftlichen Chancen der EU-Osterweiterung an Österreich vorbeiziehen lassen werden.

Hinter den Fragen um die künftige Orientierung der Budgetpolitik stehen die unterschiedlichsten ökonomischen und gesellschaftlichen Interessen. Darüber lohnt es sich zu streiten. Stattdessen dominiert nun eine oberflächliche Diskussion über die Verfassungsverankerung von Budgetzielen.

Das kann erhebliche Probleme mit sich bringen. Deren größtes: eine Entpolitisierung der Politik. Die Budgetpolitik, der ureigenste Bereich der politischen Auseinandersetzungen, würde an die Verfassungsrichter delegiert. Damit wird die bedenkliche Grundtendenz der Politik, Experten nicht auf ihre Rolle der Beratung zu beschränken, sondern Entscheidungen an sie zu delegieren, noch um eine Umdrehung gefährlicher. In Zukunft entscheiden Richter über die Budgetpolitik. Ein weiterer Schritt in der schleichenden Entdemokratisierung der Wirtschaftspolitik.

So unpolitisch, wie sie scheinbar daherkommt, ist diese "Objektivierung" nämlich bei weitem nicht. Auch die Richter und Experten haben Eigeninteressen. Allzu oft betrachten sie die Welt aus sehr engen Perspektiven, etwa jener der Gutausgebildeten und Gutverdienenden. Das hat sich auch in der Vergangenheit bei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs etwa über die Absetzbarkeit von Hochzeitsausstattungen oder die Familienförderung gezeigt.

Besonders bedenklich wäre eine Verfassungsverankerung des Nulldefizits in Kombination mit einer Senkung der Abgabenquote auf 40 Prozent des BIP, wie sie der Bundesregierung bis 2010 vorschwebt. Das unausgesprochene Ziel: der drastische Rückzug des Staates. Eine Politik, die gegen die Interessen der kleinen Leute gerichtet ist.

Markus Marterbauer arbeitet als Wirtschaftsforscher in Wien.

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WAS KOMMT: Volksbegehren ins Parlament

Diesen Mittwoch endet die Eintragungsfrist für das Sozialstaats-Volksbegehren. Die Initiatoren rechnen mit rund 600.000 Stimmen. Besonders zufrieden war man mit der Zustimmung in Tirol, Burgenland, Vorarlberg und Oberösterreich. Im Mühlviertel hat das Volksbegehren teilweise sogar das Temelín-Volksbegehren übertroffen. Wien lag am Montag (bei Falter-Redaktionsschluss) unter den Erwartungen. Laut Umfrage der "Arge-Info" wurde das Volksbegehren vor allem von Anhängern der SPÖ und der Grünen unterstützt. Bei Erreichen von 100.000 Stimmen muss der Wunsch nach verfassungsrechtlicher Absicherung des Sozialstaats im Parlament behandelt werden.

Quelle: Falter


10.04.02