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Pro und Kontra "McJobs"
Nationale Notwendigkeit
Eine große Chance für alle Beteiligten
Neben das Bedürfnis der finanziellen Absicherung tritt in immer größerem Ausmaß das Verlangen nach Selbstbestimmtheit.
Der Wandel in eine neue Arbeitswelt steht in Österreich nicht bevor, sondern ist bereits seit einigen Jahren im Gange. Neue Arbeitsformen und ein großes Maß an Flexibilität zeichnen den aktuellen Arbeitsmarkt aus. Nationale wie internationale Entwicklungen bewirken, dass sich Unternehmen rasch und adäquat an die sich verändernden Variablen des Wettbewerbs und an die Kundenwünsche anpassen müssen. Die Wirtschaft als Leistungsträger braucht daher flexible Arbeitsformen, um weiterhin ihre wichtige Rolle zur Sicherung des Sozialstaats und Steigerung des Wohlstandes wahrnehmen zu können.
Neben der klassischen Form des Arbeiter- und Angestelltenverhältnisses, das noch immer die Norm darstellt, ist für viele Menschen außerhalb des Erwerbsprozesses und für viele Branchen die Möglichkeit, "atypisch" zu arbeiten - wie dies auch in anderen westlichen industrialisierten Ländern möglich ist - zu begrüßen.
Auch wenn gerne die Gefahr der sozialen Schutzlosigkeit für neue Arbeitsformen beschworen wird, ist zumindest seit 1998 klar, dass diese Schutzlosigkeit nicht gegeben ist: Seit damals wurden alle Formen der Erwerbstätigkeit ab und bis zu einer Einkommensgrenze in die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung einbezogen und seit 2002 besteht durch das Kinderbetreuungsgeld für alle eine weitere soziale Hilfestellung.
Betrachtet man einzelne Formen dieser Beschäftigungsverhältnisse näher, so wird schnell ersichtlich, dass sie sich grundsätzlich als Basis einer für beide Seiten zufriedenstellenden Arbeitsbeziehung eignen. So können beispielsweise Teilzeit-Beschäftigungen oder auch Formen von Teleworking zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, oder auch einem Bedürfnis an mehr Freizeit Rechnung tragen. Wenn ich am Beginn von Veränderungen des Umfelds der Wirtschaft gesprochen habe, so sind auch grundlegende Werteverschiebungen bei den einzelnen Arbeitnehmern festzustellen. So tritt beispielsweise neben das Bedürfnis der finanziellen Absicherung in immer größerem Ausmaß das Verlangen nach Selbstbestimmtheit: Ein Trend, dem atypische Beschäftigungsformen entgegenkommen. Nebenbei betrachtet stellt diese Tendenz eine nationale Notwendigkeit dar, weil Österreich nachweisbar zu den Ländern mit der niedrigsten Selbständigenrate Europas zählt.
Darüber hinaus liefern atypische Beschäftigungsformen wichtige Überbrückungshilfen in Richtung Selbstständigkeit aber auch beim Berufseinstieg oder -wiedereinstieg und dienen zur Berufsvorbereitung und Spezialisierung.
Befragt man geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmer, so erhält man ein entgegen vielen Kritikern überraschend positives Ergebnis: 83 Prozent sind mit ihrer Beschäftigungssituation zufrieden, nur fünf Prozent gar nicht. Die Vorteile liegen, so die Befragten, vor allem in der persönlichen Flexibilität und freien Zeiteinteilung: Nur jeder Vierte würde eine vollversicherte Vollzeitbeschäftigung vorziehen. Allerdings könnten sich14 Prozent als Alternative eine selbständige Tätigkeit vorstellen. Dies ist insofern von großer Bedeutung, als diese Beschäftigungsform auch als "Vorstufe" für willkommene Unternehmensgründungen gesehen werden kann.
Es gibt zwar viele freie Dienstverhältnisse, aber wenige ausschließlich diesem Typ zugehörige Beschäftigte: 77 Prozent haben nebenbei andere Versicherungsverhältnisse. Die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung ist daher in viel besserem Ausmaß gegeben, als dies allgemein angenommen wird. Das Bestehen solcher Beschäftigungsformen führt nicht, wie von Kritikern mit Hartnäckigkeit seit Jahren behauptet, zu einer "Ausdünnung" der sozialen Absicherung, sondern vielmehr zur Möglichkeit, neue Chancen am Arbeitsmarkt vorzufinden. Studien belegen zudem, dass beispielsweise freie Dienstverhältnisse nicht als Ersatz für reguläre Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt werden.
Es sind Gruppen wie Schüler, Studenten, Pensionisten, Haushaltsmanagerinnen, oder Personen mit einem aufrechten "echten" Dienstverhältnis, die sich vielfach etwas dazu verdienen wollen und somit von diesen Beschäftigungsformen profitieren. Eine Einschränkung dieser Beschäftigungsformen in der modernen Arbeitswelt von heute kann nicht im Interesse von uns allen liegen. Zieht man beispielhaft den erweiterten Handlungsspielraum der Unternehmen bei der Personaldisposition und -organisation zu Rate, zeigt sich, dass damit unter anderem den Kundenwünschen im Hinblick auf längere Öffnungszeiten oder der Erstellung rascher projektbezogener Ergebnisse entsprochen werden kann. Daher muss der Ausbau der sogenannten "Atypischen" als Chance für alle Beteiligten begriffen werden. Denn: Das Normarbeitsverhältnis von heute kann das Atypische von morgen sein.
Der Autor ist Abteilungsleiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit der Wirtschaftskammer Österreich.
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Lesermeinung
Wie kalt ist es wirklich?
Zu "Ist es saukalt'?" von Rudolf Mitlöhner und der Debatte zum Sozialstaats-Volksbegehren, Nr. 13, Seite 1 und 5
Vielen Dank für Ihren Leitartikel! Ich habe schon viele Kopien Ihres Textes an persönliche Freunde und Bekannte weitergegeben.
Wir werden ja mit dem Thema hin und her gerissen. Da tut es gut, wenn Sie die ganze Problematik auf den Punkt bringen, um zu einer sachlichen Diskussion beizutragen. Es ist bezeichnend, dass die Initiatoren des Volksbegehrens von vornherein die ÖVP nicht einbezogen haben, weder den AAB noch die FCG. Im kirchlichen Bereich haben manche die verzerrten Darstellungen unseres Sozialsystems kritiklos übernommen, anstatt zu einem konstruktiven Gespräch mit allen politischen Parteien zu drängen.
Komm.-Rat Franz Winkler
Herr Mitlöhner findet offensichtlich das Sozialstaats-Volksbegehren nicht notwendig. Warum? Soll die durch Unsäglichkeiten wie Taxikonzessionen überfrachtete Verfassung noch zusätzlich angereichert werden?
* Die Taxikonzessionen haben nichts in der Verfassung verloren, also eliminieren.
* Was spricht nach christlich-sozialen Grundsätzen dagegen, dass vor Beschluss eines Gesetzes geprüft wird, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt.
* Laut Mikrozensus (Östat) 1997 erzielten 1997 175.000 Personen in Österreich (drittreichstes Land der EU) ein Vollzeit-Nettoeinkommen unter 9.700 Schilling - das sind etwa sechs Prozent der Erwerbstätigen. Wie kann man/frau damit das Auslangen finden?
* Johannes Paul II., 1987: "Die Bilanz von 20 Jahren bietet Grund zu ernster Sorge um wahre Entwicklung, Weltfrieden und Erhaltung der Umwelt. Habsucht und Herrschsucht haben sich verfestigt zu Strukturen der Sünde. Ihre Überwindung fordert eine entschiedene Umkehr zur Solidaridät".
Mag. Martin Fuchs
Quelle:
Die Furche
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