Sozialstaat Österreich - Volksbegehren  

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Der Text des Volksbegehrens

Die UnterzeichnerInnen begehren folgende Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung:

Dem Art 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") wird ein Absatz 2 angefügt.

Dieser lautet:

"Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele.

Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme.

Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."


Erläuterung des Textes

Es geht um

die verfassungsmäßige Deklarierung, dass Österreich ein Sozialstaat ist (Staatszielbestimmung)

die Verankerung sozialer Sicherheit und Chancengleichheit als eigenständige Ziele, verbunden mit einer Sozialverträglichkeitsprüfung von Gesetzesvorhaben

die Untermauerung, dass die Riskenabsicherung solidarisch durch öffentlich rechtliche Sicherungssysteme erfolgt

die Betonung, dass es einer gerechten Finanzierung des Sozialstaates bedarf.

Eine derartige Verankerung sozialer Verantwortung des Staates würde jede Regierung und jedes Parlament binden. Sie ist nicht gegen eine spezifische Regierungskonstellation gerichtet.



















Die Sozialverträglichkeits-
prüfung bedeutet konkret, dass bestimmte Gesetze nicht halten würden:


so zum Beispiel die Belastungen des "Paketes der sozialen Treffsicherheit" für einkommensschwache Haushalte von Arbeitslosen

die Beseitigung des Entgeltfortzahlungsfonds mit ihren negativen Auswirkungen (Kündigung) für Beschäftigte mit höherem Krankheitsrisiko